Kann ich meine Bescheide per E-Mail erhalten?

Wenn Sie den Online-Service der TSK von M-V nutzen, haben Sie die Möglichkeit unter dem Menüpunkt E-Mail-Adresse für elektronisches Postfach Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Versäumen Sie nicht, Ihre E-Mail-Adresse zu authentifizieren. Sie erhalten zukünftig per E-Mail eine Benachrichtigung über die Bereitstellung eines Bescheides auf Ihrem Online-Tierhalterkonto. Der direkte Versand als Anhang zur E-Mail ist aus Datenschutzgründen untersagt.

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