Diagnostische Untersuchungen zur Früherkennung von Tierseuchen | Rind, Pferd, Schwein, Schaf und Ziege | - Sektionen auf Anweisung der Hoftierärztin oder des Hoftierarztes nach Absprache mit dem Tiergesundheitsdienst oder der Tierseuchenkasse
- Abortabklärung
| - Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion der Rinder (BHV1) | Rind | - amtlich angeordnete Blut– oder Milchprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen
| - Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- 1,00 Euro für Milchprobenahme je Tier durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Bovine Virusdiarrhoe–Virus-Infektion (BVDV) | Rind | - amtlich angeordnete Blut- oder Milchprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen auf BVD-Antikörper
- labordiagnostische Untersuchungen von Blut- oder Ohrstanzproben auf BVDV-Antigen oder zum Nachweis von BVDV-Genom innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt
| - Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- 1,00 Euro für Milchprobenahme je Tier durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Salmonellose der Rinder | Rind | - Einsatz von Impfstoffen bis zu zwei Jahre nach Aufhebung der Schutzmaßregeln
- labordiagnostische Untersuchungen von Kot- beziehungsweise Kottupferproben zur Aufhebung der Schutzmaßregeln
| - Beihilfe je Impfung: 1,50 Euro
- labordiagnostische Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Paratuberkulose der Rinder | Rind | - labordiagnostische Untersuchungen von Umgebungsproben (Sockentupfer, Güllemischproben und Kotproben)
- Probenahme und labordiagnostische Untersuchungen von Blut- oder Milchproben auf Antikörper gegen Map
- tierärztliche Probenahme und labordiagnostische Untersuchung von Einzeltierkotproben ab Stufe 3 oder bei amtlich angewiesener Abklärung
| Jährlich je Tier für:- Blutprobenahme in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- Milch- oder Kotprobenahme durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt 1,00 Euro
- labordiagnostische Untersuchungen je Probe: zwei Drittel der Kosten; höchstens 13,00 Euro
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Tuberkulose der Rinder | Rind | - amtlich angeordnete Untersuchungen von Rindern mittels Tuberkulinprobe zur Wiederanerkennung des Bestandes als „amtlich anerkannter tuberkulosefreier Rinderbestand“
| - Tuberkulinprobe als Monotest je Rind: 5,00 Euro
- Tuberkulinprobe als Simultantest je Rind: 7,50 Euro
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Leukose der Rinder | Rind | - amtlich angeordnete Blut- oder Milchprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen
| - Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- 1,00 Euro für Milchprobenahme je Tier durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Brucellose der Rinder | Rind | - amtlich angeordnete Blut- oder Milchprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen
| - Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- 1,00 Euro für Milchprobenahme je Tier durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Klassische Schweinepest/Afrikanische Schweinepest | Schwein | - Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von amtlich angeordneten Kontrolluntersuchungen
- labordiagnostische Untersuchungen von verendeten Hausschweinen im Rahmen des ASP-Programms
| - Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Brucellose der Schweine | Schwein | - Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von amtlich angeordneten Kontrolluntersuchungen
| - Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Aujeszkysche Krankheit der Schweine | Schwein | - Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von amtlich angeordneten Kontrolluntersuchungen
| - Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom des Schweines (PRRS) | Schwein | - labordiagnostische Untersuchung von Blutproben im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung für 2 Untersuchungen innerhalb von 12 Monaten auf PRRS- Antikörper nach Stichprobenschlüssel
- Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen
| - Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Salmonellen des Schweines | Schwein | - labordiagnostische Untersuchung von Blutproben im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung für 2 Untersuchungen innerhalb von 12 Monaten auf Salmonellen- Antikörper nach Stichprobenschlüssel
- Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen
| - Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Brucellose der Schafe und Ziegen | Schaf, Ziege | - Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von amtlich angeordneten Kontrolluntersuchungen
| - Blutprobe je Tier: 3,10 Euro
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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TSE-Resistenzzucht; Genotypisierung bei Schafen und Ziegen | Schaf | - Genotypisierung männlicher und weiblicher Zuchtschafe und -ziegen in Herdbuchbeständen
- Ankauf von Zuchtböcken der Risikogruppe 1 zum Einsatz über den Zeitraum von mindestens zwei Jahren in Wirtschaftsherden
| - Beihilfe für Untersuchungsgebühren je Tier: höchstens 10,00 Euro
- Beihilfe für Zuchtbockankauf je Tier: 25 Prozent vom Nettoeinkaufspreis, höchstens 150,00 Euro als De-minimis-Beihilfe
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Maedi/Visna der Schafe und Caprine Arthritis und Enzephalitis der Ziegen | Schaf, Ziege | - Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen für eine Einstiegsuntersuchung von über zwölf Monate alten Schafen und Ziegen nach Stichprobenschlüssel
- Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen für letzte Anerkennungsuntersuchung und zum Statuserhalt
| - Blutprobe je Tier: 3,10 Euro
- Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
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Leistungen der Tiergesundheitsdienste (De-minimis-Beihilfe) | | - Beratungsleistungen und Kosten für labordiagnostische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beratung
| - Beratungskosten nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
- Kosten für labordiagnostische Untersuchungen ohne MwSt. in Höhe des vereinbarten Umfangs
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