Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

Beihilfen nach AnlageTierartBezuschusste MaßnahmenHöhe des Zuschusses
Diagnostische Untersuchungen zur Früherkennung von TierseuchenRind, Pferd, Schwein, Schaf und Ziege
  • Sektionen auf Anweisung der Hoftierärztin oder des Hoftierarztes nach Absprache mit dem Tiergesundheitsdienst oder der Tierseuchenkasse
  • Abortabklärung
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion der Rinder (BHV1)Rind
  • amtlich angeordnete Blut– oder Milchprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen
  • Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • 1,00 Euro für Milchprobenahme je Tier durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Bovine Virusdiarrhoe–Virus-Infektion (BVDV)Rind
  • amtlich angeordnete Blut- oder Milchprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen auf BVD-Antikörper
  • labordiagnostische Untersuchungen von Blut- oder Ohrstanzproben auf BVDV-Antigen oder zum Nachweis von BVDV-Genom innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt
  • Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • 1,00 Euro für Milchprobenahme je Tier durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Salmonellose der RinderRind
  • Einsatz von Impfstoffen bis zu zwei Jahre nach Aufhebung der Schutzmaßregeln
  • labordiagnostische Untersuchungen von Kot- beziehungsweise Kottupferproben zur Aufhebung der Schutzmaßregeln
  • Beihilfe je Impfung: 1,50 Euro
  • labordiagnostische Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Paratuberkulose der RinderRind
  • labordiagnostische Untersuchungen von Umgebungsproben (Sockentupfer, Güllemischproben und Kotproben)
  • Probenahme und labordiagnostische Untersuchungen von Blut- oder Milchproben auf Antikörper gegen Map
  • tierärztliche Probenahme und labordiagnostische Untersuchung von Einzeltierkotproben ab Stufe 3 oder bei amtlich angewiesener Abklärung
Jährlich je Tier für:

  • Blutprobenahme in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • Milch- oder Kotprobenahme durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt 1,00 Euro
  • labordiagnostische Untersuchungen je Probe: zwei Drittel der Kosten; höchstens 13,00 Euro
Tuberkulose der RinderRind
  • amtlich angeordnete Untersuchungen von Rindern mittels Tuberkulinprobe zur Wiederanerkennung des Bestandes als „amtlich anerkannter tuberkulosefreier Rinderbestand“
  • Tuberkulinprobe als Monotest je Rind: 5,00 Euro
  • Tuberkulinprobe als Simultantest je Rind: 7,50 Euro
Leukose der RinderRind
  • amtlich angeordnete Blut- oder Milchprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen
  • Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • 1,00 Euro für Milchprobenahme je Tier durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Brucellose der RinderRind
  • amtlich angeordnete Blut- oder Milchprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen
  • Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • 1,00 Euro für Milchprobenahme je Tier durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Klassische Schweinepest/Afrikanische SchweinepestSchwein
  • Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von amtlich angeordneten Kontrolluntersuchungen
  • labordiagnostische Untersuchungen von verendeten Hausschweinen im Rahmen des ASP-Programms
  • Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Brucellose der SchweineSchwein
  • Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von amtlich angeordneten Kontrolluntersuchungen
  • Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Aujeszkysche Krankheit der SchweineSchwein
  • Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von amtlich angeordneten Kontrolluntersuchungen
  • Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom des Schweines (PRRS)Schwein
  • labordiagnostische Untersuchung von Blutproben im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung für 2 Untersuchungen innerhalb von 12 Monaten auf PRRS- Antikörper nach Stichprobenschlüssel
  • Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen
  • Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Salmonellen des SchweinesSchwein
  • labordiagnostische Untersuchung von Blutproben im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung für 2 Untersuchungen innerhalb von 12 Monaten auf Salmonellen- Antikörper nach Stichprobenschlüssel
  • Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen
  • Blutprobe je Tier in satzungsgemäß festgelegter Höhe **
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Brucellose der Schafe und ZiegenSchaf, Ziege
  • Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von amtlich angeordneten Kontrolluntersuchungen
  • Blutprobe je Tier: 3,10 Euro
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
TSE-Resistenzzucht; Genotypisierung bei Schafen und ZiegenSchaf
  • Genotypisierung männlicher und weiblicher Zuchtschafe und -ziegen in Herdbuchbeständen
  • Ankauf von Zuchtböcken der Risikogruppe 1 zum Einsatz über den Zeitraum von mindestens zwei Jahren in Wirtschaftsherden
  • Beihilfe für Untersuchungsgebühren je Tier: höchstens 10,00 Euro
  • Beihilfe für Zuchtbockankauf je Tier: 25 Prozent vom Nettoeinkaufspreis, höchstens 150,00 Euro als De-minimis-Beihilfe
Maedi/Visna der Schafe und Caprine Arthritis und Enzephalitis der ZiegenSchaf, Ziege
  • Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen für eine Einstiegsuntersuchung von über zwölf Monate alten Schafen und Ziegen nach Stichprobenschlüssel
  • Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen für letzte Anerkennungsuntersuchung und zum Statuserhalt
  • Blutprobe je Tier: 3,10 Euro
  • Kosten der Untersuchungen nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
Leistungen der Tiergesundheitsdienste (De-minimis-Beihilfe)
  • Beratungsleistungen und Kosten für labordiagnostische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beratung
  • Beratungskosten nach den Gebührensätzen der VetKostVO M-V *
  • Kosten für labordiagnostische Untersuchungen ohne MwSt. in Höhe des vereinbarten Umfangs

* VetKostVO M-V (Veterinärverwaltungskostenverordnung)
** Blutprobenentnahme je Tier

  • 4,00 Euro in Mutterkuh- und Mastbeständen bis zu 50 Tieren
  • 3,50 Euro in Mutterkuh- und Mastbeständen mit mehr als 50 Tieren
  • 3,60 Euro in Milchviehbeständen bis zu 10 Tieren
  • 2,40 Euro in Milchviehbeständen mit mehr als 10 bis zu 150 Tieren
  • 2,10 Euro in Milchviehbeständen mit mehr als 150 Tieren
  • 3,50 Euro in Schweinebeständen in Freilandhaltung
  • 3,00 Euro in Schweinebeständen in Stall-/Auslaufhaltung
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