Welcher Beitrag ist fällig?

Maßgebend sind die im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere.

Die Berechnung erfolgt durch die TSK in Höhe von 8 Prozent der gemeldeten Vorjahresumsätze.

Die satzungsmäßig festgelegten Sätze finden Sie unter Beitrag / Beiträge für Tierkaufleute.

 

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