Maßgebend sind die im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere.
Die Berechnung erfolgt durch die TSK in Höhe von 8 Prozent der gemeldeten Vorjahresumsätze wie folgt:
- Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel) 1,50 Euro je Tier
- Schweine 1,50 Euro je Tier
- Schafe und Ziegen 1,00 Euro je Tier
- Pferde beitragsfrei
- Geflügel 0,0415 Euro je Tier