Maßgebend sind die im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere.
Die Berechnung erfolgt durch die TSK in Höhe von 8 Prozent der gemeldeten Vorjahresumsätze.
Die satzungsmäßig festgelegten Sätze finden Sie unter Beitrag / Beiträge für Tierkaufleute.
Maßgebend sind die im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere.
Die Berechnung erfolgt durch die TSK in Höhe von 8 Prozent der gemeldeten Vorjahresumsätze.
Die satzungsmäßig festgelegten Sätze finden Sie unter Beitrag / Beiträge für Tierkaufleute.