Was passiert, wenn die Tierzahlmeldung zum Stichtag ausbleibt?

Bleibt die Stichtagsmeldung aus, werden, ohne dass hierdurch die Meldepflicht entfällt, zunächst die gemeldeten Tierumsätze des vorangegangenen Beitragsjahres der aktuellen Beitragsveranlagung zugrunde gelegt.

Die Festsetzung des Beitrages an Hand der Vorjahresmeldung entbindet nicht von der Pflicht zur Meldung bei höheren Tierumsätze im Vorjahr.

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