Bei gemeinsamen Tierhaltungen (z. B. untergestellte Pferde in Reitställen) muss jeder Eigentümer, jede Eigentümerin seine/ihre Tiere bei der TSK anmelden. Pensions- oder Stallbetreiber können der Meldung ihrer eigenen Pferde eine Einstallerliste mit Anschrift(en) der(s) Eigentümer(s), Eigentümerin, der Tierart und Anzahl der in Gewahrsam genommenen, fremden Tiere beilegen.