Bei gemeinsamen Tierhaltungen (z. B. untergestellte Pferde in Reitställen) muss sich jeder Tierhalter selbst bei der TSK (an)melden. Pensions- oder Stallbetreiber können ihrer eigenen Meldung eine Einstallliste mit Anschrift(en) der(s) Tierhalter(s), Tierart und Anzahl der in ihrem Gewahrsam bzw. in ihrer Obhut befindlichen, fremden Tiere beilegen.