Wenn Sie den Online-Service der TSK von M-V nutzen, finden Sie unter dem Menüpunkt Beihilfeantrag Ihren Online- Antrag mit dem Hinweis: „Sie haben Ihren Antrag am XXXXXXXX gestellt.“
Wurde Ihr Beihilfeantrag in Papierform eingereicht, finden Sie diesen unter dem Menüpunkt Leistungen ohne Antragsnummer mit dem Status „in Bearbeitung“.
Wurde die Antragstellung bis 20.01. des aktuellen Jahres, spätestens aber 30 Tage nach Beginn der beihilfefähigen Maßnahme versäumt, erhalten Sie den Gebührenbescheid des LALLF mit diesem Hinweis. Die Labor- und Tierarztkosten sind dann durch den Tierbesitzer zu tragen. Eine Antragstellung ist jederzeit für zukünftige Maßnahmen möglich.