Programm zur Senkung der Prävalenz von Infektionskrankheiten und Zoonosen in Rinder haltenden Betrieben (Programm 2)

Ziele des Programms

  • Beratung und Unterstützung der Betriebe bei der Bekämpfung der Paratuberkulose in M-V in Bezug auf Hygienemaßnahmen und Diagnostik
  • Unterstützung der Betriebe bei der Erstellung und Fortschreibung der betriebsspezifischen Bekämpfungspläne in Abstimmung mit den jeweils zuständigen VLÄ und Hoftierärzten
  • Anerkennung der teilnehmenden Betriebe als „Paratuberkulose-unverdächtiger Bestand“

Die betriebsspezifischen Aufgaben und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele nach diesem Programm richten sich nach dem Programm zur Bekämpfung der Paratuberkulose in Rinderbeständen in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Juni 2016 (AmtsBl. M-V S. 671) in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden Landesprogramm genannt) und sind gemeinsam mit dem Tierhalter, unter Einbeziehung des Hoftierarztes und in Abstimmung mit den VLÄ schriftlich in einem Bekämpfungsplan festzulegen.

Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Mit der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung entsprechend der Anlage 1 zum Landesprogramm tritt der Tierhalter gleichzeitig diesem Programm bei.

Teilnahmeberechtigt sind alle Rinder haltenden Betriebe in M-V. Die Maßnahmen nach diesem Programm haben den Vorschriften nach § 3, § 5 und § 6 Absatz 2 der Leistungssatzung der TSK M-V zu entsprechen.

Kontrolle der Zielerreichung und regelmäßige Korrekturmaßnahmen

Die bei Beginn im betriebsspezifischen Bekämpfungsplan festgeschriebenen Aufgaben und Maßnahmen in Bezug auf die Betriebshygiene und das Herdenmanagement werden in Abstimmung mit den VLÄ regelmäßig geprüft und fortgeschrieben.

Der Tierhalter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung nach dem Landesprogramm zur Mitarbeit und bestmöglichen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Fehlende Unterlagen zur Erfassung und Bewertung der Maßnahmen können im Rahmen dieses Programms jederzeit durch den Rindergesundheitsdienst nachgefordert werden.

Kostenabrechnung

Die Kostenabrechnung erfolgt mit der Antragstellung auf eine Beihilfe gemäß der jeweils geltenden Beihilfesatzung der TSK M-V. Der Antrag ist jährlich möglichst bis zum 20.01. des Jahres, spätestens jedoch vor Beginn einer beihilfefähigen Untersuchung an die TSK M-V zu stellen.

Beendigung und/oder Fortschreibung des Programms

Die Programmteilnahme endet mit der Vorlage eines formlosen schriftlichen Widerrufs der Verpflichtungserklärung nach Anlage 1 des Landesprogramms durch den Tierhalter bei der TSK M-V. Die Programmteilnahme endet auch, wenn die Beihilfezahlungen nach dem Anhang II Anlage 5 der jeweils geltenden Beihilfesatzung der TSK M-V ausgesetzt bzw. aufgehoben werden.

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