Programm zur Verbesserung der Kälbergesundheit (Programm 3)

Ziele des Programms

  • Senkung der Kälbermortalität
  • Senkung der Erkrankungsrate bei Kälbern

Die betriebsspezifischen Aufgaben und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele nach diesem Programm sind gemeinsam mit dem Tierhalter und unter Einbeziehung des Hoftierarztes schriftlich in einem Maßnahmenplan festzulegen.

Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung entsprechend der Anlage zum Rahmenprogramm erklärt der Tierhalter seinen Beitritt zum Programm.

Teilnahmeberechtigt sind alle Rinder haltenden Betriebe in M-V. Die Maßnahmen nach diesem Programm haben den Vorschriften nach § 4 Absatz 1, § 5 und § 6 Absatz 3 der Leistungssatzung der TSK M-V zu entsprechen.

Kontrolle der Zielerreichung

Mit der Festlegung betriebsspezifischer Aufgaben und Maßnahmen in dem betriebsspezifischen Maßnahmenplan werden bei Beginn und zum Ende der Programmteilnahme zielspezifische Kennzahlen erfasst und vergleichend für den Tierhalter dargestellt.

Zielspezifische Kennzahlen können insbesondere sein:

  • Totgeburtenrate
  • Aufzuchtverluste
  • Erkrankungshäufigkeiten
  • Tageszunahmen

Regelmäßige Korrekturmaßnahmen

  • Erfassung und Bewertung der zielspezifischen Kennzahlen und des betriebsspezifischen Managements bei den Betriebsbesuchen durch den Hoftierarzt (HTA) und den Rindergesundheitsdienst (RGD)
  • Erstellung eines risikobasierten Maßnahmenplans durch den bestandsbetreuenden HTA/RGD in Zusammenarbeit mit dem Tierhalter
  • regelmäßige Beratung und Analyse durch den betreuenden HTA/RGD zur Umsetzung des risikobasierten Maßnahmenplans

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Mitarbeit und bestmöglichen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Fehlende Unterlagen zur Erfassung und Bewertung der zielspezifischen Kennzahlen können im Rahmen dieses Programms jederzeit durch den Rindergesundheitsdienst (RGD) nachgefordert werden.

Kostenabrechnung

Der vollständige Antrag (De-minimis-Antrag) zur Erstattung der festgelegten und erbrachten Leistungen ist vom Tierhalter innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsdatum unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (insbesondere einer De-minimis-Erklärung, Untersuchungsbefunde, Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise) bei der TSK M-V zu stellen.

Beendigung und/oder Fortschreibung des Programms

Die Programmteilnahme endet mit Ablauf eines Jahres, sofern der RGD und der Tierhalter im Einzelfall keine Fortschreibung vereinbaren. Die Fortschreibung ist zu begründen.

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