Informationsblatt für Tierhalter 2021

Informationsblatt für Tierhalter 2021

Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,

NEU im Beitragsjahr 2021 ist, dass auch Halter von Pferden, einschließlich Ponys, Esel, Maulesel und Maultieren einen Beitrag entrichten müssen. Je gehaltenes Tier sind 2,50 € zu zahlen.

Errichtung eines zentralen Betriebsregisters (zBR) in M-V
In den letzten Wochen haben einige Tierhalterinnen und Tierhalter Post von ihrem Veterinäramt bekommen. Sie wurden aufgefordert Ihren Tierbestand anzuzeigen.

Was steckt dahinter?
Die Veterinärämter und die Tierseuchenkasse bereiten die Errichtung eines zentralen Betriebsregisters (zBR) vor. Mit diesem zBR soll es später möglich sein, dass sich Tierhalter für ihre Erstanmeldung nur noch an eine Stelle wenden müssen.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die sich bisher nicht im Veterinäramt angemeldet haben, werden gebeten, ihre Anmeldung nachzuholen. Sie erhalten vom Veterinäramt eine Registriernummer (HIT-Nummer).

Was ist mit Ihrer Meldung bei der Tierseuchenkasse?

  • Melden Sie uns wie bisher Ihren Tierbestand zum Stichtag 3. Januar.
  • Melden Sie jeden nachträglichen Zukauf.

Kontrollieren Sie bitte Ihre Registriernummer (HIT-Nummer) auf Aktualität und Gültigkeit. Ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls.
Zahlen Sie pünktlich und vollständig Ihre Beiträge zur Tierseuchenkasse.
Halten Sie die Hygienemaßnahmen ein.

Welche Ansprüche ergeben sich für Sie?
Sie haben Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung, wenn in Ihrem Bestand eine anzeigepflichtige Tierseuche ausbricht.
Sie haben Anspruch auf die Zahlung von Beihilfen, wenn Sie diagnostische Untersuchungen in Ihrem Tierbestand durchführen lassen.

Bitte denken Sie an Ihren Beihilfeantrag!
Vergessen Sie nicht Ihren Antrag auf Beihilfe für das Jahr 2021 zu stellen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Amtlichen Erhebungsbogens.
Die Hinweise auf dem Antrag helfen Ihnen beim Ausfüllen. Folgen Sie einfach den Buchstaben A, B oder C.
Senden Sie den Antrag ab. Senden Sie den Antrag auch dann ab, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob es zu diagnostischen Untersuchungen in Ihrem Tierbestand kommen wird.

Freundliche Grüße
Ihre Tierseuchenkasse

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