Afrikanische Schweinepest – Anzeigepflichtige Tierseuche

Afrikanische Schweinepest – Anzeigepflichtige Tierseuche

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich.

Bitte beachten Sie!

Die korrekte und rechtzeitige Meldung ihrer Tierbestände bei der Tierseuchenkasse ist ganz wichtig, ansonsten muss mit Kürzungen von Leistungen gerechnet werden oder es entfällt grundsätzlich der Anspruch auf Leistungen.
Dokumentieren Sie die Tierbewegungen (Bestandsregister führen und korrekte Meldung in der HI-Tier-Datenbank).
Es gibt Möglichkeiten der finanziellen Absicherung im Seuchenfall durch eine Ertragsschadenversicherung.

 

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