Bewegung in der Ferkelkastration

Bewegung in der Ferkelkastration

Schweine werden gehalten, damit Menschen das Fleisch der Tiere als wertvolles Lebensmittel genießen können.

Allein aus diesem Grund werden die männlichen Ferkel seit Jahrhunderten kastriert, da es bei der Zubereitung des Fleisches unkastrierter männlicher Tiere zu unan­genehmen Fleischgeruch kommen kann. Dieser Geruch tritt bei männlichen Tieren mit dem Eintritt der Geschlechtsreife in unterschiedlicher Ausprägung auf und wird auch nicht von allen Verbrauchern gleichermaßen wahrgenommen. Aus vorbeu­gendem Verbraucherschutz und zur Ressourcenschonung werden daher weltweit Jungferkel kastriert – in Deutschland unter Schmerzmitteln. Auf die Kastration männ­licher Ferkel werden Landwirte deshalb auch kaum verzichten können.

Um den typischen Ebergeruch im Schweinefleisch zu vermeiden, der beim Verbraucher nicht akzeptiert wird, erfolgt die Kastration der Ferkel in den ersten Lebenstagen. Alternativ stehen derzeit drei Verfahren zur Verfügung, die bereits in der Praxis geprüft werden:

  1. die Jungebermast,
  2. die Jungebermast mit Impfung gegen den Ebergeruch (die so genannte Immunokastration) und
  3. die chirurgische Kastration unter Inhalations- oder Injektionsnarkose.

Außerdem soll der in Dänemark angewandte „Skandinavische Weg“ getestet werden. Darunter versteht man eine Kastration nach einer Lokalanästhesie, die durch den Landwirt vorgenommen wird. Dafür müssen aber sowohl das Tierschutzgesetz als auch das Arzneimittelgesetz geändert werden. Alle vier Möglichkeiten sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht und beschrieben.

Findet die Politik beim Thema Ferkelkastration weiter keine pragmatische Lösung, steht die Existenz vieler deutscher Ferkelerzeuger auf dem Spiel. Auch verlieren nicht kastrierte Schweine – ob geimpft oder nicht –immer weiter an Boden auf dem Markt. Gerade dänische und niederländische Ferkel, die unter lokaler Betäubung bzw. CO2-Narkose kastriert wurden, dürften ab dem kommenden Jahr einen riesigen Wettbewerbsvorteil besitzen und verstärkt auf die Reise nach Deutschland geschickt werden.

Der Ruf nach der Zulassung des vierten Weges, der Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration wird in der Praxis immer lauter. Das Tierschutzgesetz sieht bislang vor, dass die betäubungslose Kastration der Ferkel ab 1. Januar 2019 verboten ist.

Einige Bundesländer setzen sich dafür ein, dass bei Ferkeln eine Kastration ohne Betäubung für eine begrenzte Zeit weiterhin zulässig ist. Dazu müsste eine Änderung des Tierschutzgesetzes erfolgen. Besagte Bundesländer haben diesbezüglich eine Bundesinitiative gestartet. Niedersachsen möchte die Übergangsregelung um drei Jahre verlängern. Die bayrische Initiative zielt bislang auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ab.

Allerdings hat der Agrarausschuss des Bundesrates im September 2018 gegen einen zeitlichen Aufschub des zum Jahresende greifenden Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt. Bayern hatte den Aufschub beantragt. Auch die Plenarsitzung der Länderkammer am 21. September 2018 brachte keinen mehrheitsfähigen Antrag für eine längere Übergangsfrist zustande.

Unsere Tierhalter benötigen dringend eine klare und gangbare Perspektive für die Ferkelkastration. Hier seien praxistaugliche und umsetzbare Alternativen zu den bisherigen Verfahren gefordert. Ein Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration zum 01. Januar 2019 unter den gegenwärtigen Bedingungen würde in Deutschland zu erheblichen Strukturveränderungen in der hiesigen Schweinehaltung führen und die Ferkelproduktion einbrechen lassen. Die Sauenhalter in Deutschland wären nicht mehr wettbewerbsfähig und noch mehr Ferkel, insbesondere aus Dänemark und den Niederlanden, würden importiert.

Die Koalitionsparteien haben sich am 02.11.2018 auf einen Gesetzentwurf verständigt, mit dem die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängert wird.

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