BVD-Impfverbot in Mecklenburg-Vorpommern ab 1. März 2021

BVD-Impfverbot in Mecklenburg-Vorpommern ab 1. März 2021

Die BVDV ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) seit 1999 auf freiwilliger Basis bekämpft wird. In M-V hat man diese Tierseuche durch strikte Bekämpfungsmaßnahmen gut „im Griff“.  Der letzte Nachweis eines persistent infizierten Rindes in M-V erfolgte 2016. Ziel der BVD-Bekämpfung ist die Anerkennung Mecklenburg-Vorpommerns als BVDV-freies Gebiet.

Ein wichtiger Schritt dazu ist das Impfverbot gegen die BVDV-Infektion. Die Freiheit von BVD wird durch Antikörperuntersuchungen überwacht.

Impfungen verursachen eine Antikörperbildung im Tier. Da Impfantikörper und Antikörper natürlicher BVD-Infektionen nicht zu unterscheiden sind, würde eine Impfung die Überwachung der BVD im Falle der Freiheit unmöglich machen.

Ab dem 1.03.2021 sind Impfungen gegen die BVD in Rinderbeständen in Mecklenburg Vorpommern verboten. Die Rechtsgrundlage ist eine Allgemeinverfügung des Landes.

Ausnahmen von der Impfpflicht sind nur mit Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes zulässig.

Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem zuständigen Veterinäramt!

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