Brucellose beim Schwein – erhöhte Gefahr in der Freilandhaltung

Brucellose beim Schwein – erhöhte Gefahr in der Freilandhaltung

Der Erreger der Brucellose beim Schwein (Brucella suis) ist ein gramnegatives Stäbchenbakterium.

Vorkommen und Übertragung

Der Erreger der Schweinebrucellose wird in Europa regelmäßig bei Wildschweinen, Feldhasen und Nagetieren nachgewiesen. Aus diesem Reservoir wird der Erreger dann durch direkten Kontakt oder indirekt über Futter, z. B. frisches Gras, in den Tierbestand eingetragen.

Übertragen wird der Erreger vor allem durch die orale Aufnahme und beim Deckakt. Eine Infektion ist auch über infizierte Sekrete (Harn, Kot, Milch und Nasenausflüsse) möglich.

Klinik

Die Symptome im Schweinebetrieb sind Aborte in allen Trächtigkeitsstadien, Frühgeburten, Geburt lebensschwacher oder toter Ferkel, Nachgeburtsverhalten und Gebärmutterentzündungen. Gelenksentzündungen mit ausstrahlenden Abszessen in andere Organe können ebenso vorkommen wie ein fast symptomloser Verlauf. Bei Ebern kann es infolge einer Entzündung der Hoden und Nebenhoden zu Hodenschwellungen und damit einhergehend zur Verschlechterung der Deckleistung kommen.
Beim Menschen verursacht Brucellose grippeähnliche Symptome mit Fieberschüben, Kopf-, Gelenks- und Muskelschmerzen. Eine Übertragung durch den Konsum von Schweinefleisch wird ausgeschlossen.

Diagnostik

Der Erregernachweis erfolgt hauptsächlich durch kulturelle Anzucht von Organ­material (Nachgeburtsteile, Blut oder Se- und Exkrete). Für die Einzeltierunter­suchung wird in der Routinediagnostik ein Antikörpernachweis durchgeführt. Dazu stehen unterschiedliche serologische Verfahren zur Verfügung wie: ELISA, Komplementbindungsreaktion (KBR), Rose-Bengal-Test (RBT) und die Serumlangsamagglutination (SLA).

Vorbeuge und Bekämpfung

Wichtigste Vorbeugung ist die Vermeidung des indirekten Eintrages der Erreger über Teile/Aufbrüche bzw. Kot von Wildschweinen und Feldhasen in die Schweinefütterung bzw. die Verhinderung des Kontaktes zu diesen Tieren bei Freilandhaltung. Einer Infektion des Menschen sollte besonders durch Achtsamkeit bei der Geburtshilfe, z. B. durch Verwendung von Handschuhen bzw. durch sorgfältige Reinigung und Desinfektion nach Eingriffen, vorgebeugt werden.

Gesetzliche Regelung

Die Schweinebrucellose ist eine Zoonose, also eine Krankheit des Tieres, welche zwar selten, aber doch auch für den Menschen ansteckend und gefährlich sein kann. Aus diesem Grund ist die Brucellose in Deutschland bei Schweinen anzeigepflichtig.

Afrikanische Schweinepest – Symptome, Übertragung und Biosicherheit

Afrikanische Schweinepest – Symptome, Übertragung und Biosicherheit

In Europa breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) immer weiter aus. In den baltischen Staaten, der Ukraine, Polen und Russland zirkuliert nach wie vor in den Wild- und Hausschweinebeständen die ASP. Bis Ende August sind europaweit mehr als 4.800 Fälle bei Wildschweinen und über 700 in Hausschweinebeständen registriert worden. Das sind mehr als im vergangenen Jahr. Besonders in Rumänien scheint die Lage kritisch zu sein, wo der Errger vor allem im Donaudelta in einer Vielzahl von Kleinhaltungen und in einem Großbetrieb mit 140.000 Schweinen aufgetreten ist und sich dort nach Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stark ausbreitet. Auch in Bulgarien und Moldawien ist die ASP Anfang September 2018 erstmals nachgewiesen worden.

Bislang war der jüngste Ausbruch der ASP auf Osteuropa beschränkt. Nun werden aus Belgien die ersten zwei Fälle der ASP bei Wildschweinen gemeldet – nur 60 km von der deutschen Grenze entfernt.

Da es keinen Impfstoff gegen diese Tierseuche gibt, müssen die klassischen Bekämpfungsmethoden wie die Einrichtung von Sperrgebieten, die Tötung infizierter Bestände sowie die gezielte Jagd auf Wildschweine greifen.

Als größte Gefahr für die Einschleppung gilt der Mensch, der über nicht gegarte, kontaminierte Schweineprodukte den Erreger nach Deutschland tragen könnte.

Erste Symptome der Afrikanischen Schweinepest

Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und beim europäischen Schwarzwild führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Lahmheiten, Atemwegsproblemen, Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen).

So verhalten sich erkrankte Tiere

Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft, Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von 7 bis 10 Tagen.

So wird ASP übertragen

Das Virus kann direkt von Schwein zu Schwein über Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel oder kontaminierte Gegenstände, die mit ASP-Virus kontaminiert sind, übertragen und damit weiterverbreitet werden.

Auf Hygiene und Biosicherheitsmaßnahmen achten

Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Beim Auftreten akuter Krankheitsanzeichen, die nicht klar einer Krankheit zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben (Blut) zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) zu schicken. Hausschweine dürfen kein Kontakt zu Wildschweinen haben. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Hausschweine ist verboten!

Schweinehalter sind wichtig für das Frühwarnsystem

Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (hier insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinausgehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrte Todesfälle in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem!

Erhöhte Wachsamkeit ist nicht nur für Schweinehalter, Jäger und Tierärzte, sondern allgemein angezeigt. Tot aufgefundene Wildschweine sind den zuständigen Behörden zu melden, die eine Untersuchung sowie die unschädliche Beseitigung der Kadaver veranlassen.

Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Sorge zu den östlichen Nachbarn und hat bereits erste Konsequenzen gezogen. Wegen der hohen Gefährdung des Schwarzwildbestandes durch die ASP wurde in der Region Vorpommern-Greifswald das Verbot der Treib- und Drückjagden bis zum 31.03.2019 aufgehoben, um somit den Schwarzwildbestand zu reduzieren.

Afrikanische Schweinepest – Anzeigepflichtige Tierseuche

Afrikanische Schweinepest – Anzeigepflichtige Tierseuche

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich.

Bitte beachten Sie!

Die korrekte und rechtzeitige Meldung ihrer Tierbestände bei der Tierseuchenkasse ist ganz wichtig, ansonsten muss mit Kürzungen von Leistungen gerechnet werden oder es entfällt grundsätzlich der Anspruch auf Leistungen.
Dokumentieren Sie die Tierbewegungen (Bestandsregister führen und korrekte Meldung in der HI-Tier-Datenbank).
Es gibt Möglichkeiten der finanziellen Absicherung im Seuchenfall durch eine Ertragsschadenversicherung.

 

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