Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
wie gewohnt erhalten Sie hier zusammengefasst einen Überblick über die wichtigsten Änderungen zu den Beitragssätzen und den Beihilferegelungen für das Jahr 2018.
Beiträge
Hühner
– Masthähnchen, Junghennen bis 18. Lebenswoche
– Legehennen älter als 18. Lebenswoche
– Sonstige Hühner
einschließlich Perl-, Rebhühner, Fasane und Wachteln
Truthühner
– Hennen
– Hähne
Eltern- und Großelterntiere in gewerblicher Haltung
für Legehennen, Masthähnchen, Truthühner, Enten und Gänse
Brütereien
Anzugeben ist die Zahl der durchschnittlich pro Tag vorhandenen Küken der Geflügelarten Hühner,
Truthühner, Enten, Gänse sowie Eltern- bzw. Großelterntiere. Der Beitrag wird entsprechend der
tierartbezogenen Beitragssätze berechnet
0,018 €/Tier
0,028 €/Tier
0,028 €/Tier
0,04 €/Tier
0,08 €/Tier
0,05 €/Tier
Meldepflicht besteht für alle auf dem amtlichen Erhebungsbogen aufgeführten Tierarten.
Beihilfen
Der Beihilfeantrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 20.01.2018 einzureichen.
Grundsätzlich gilt:
Der Beihilfeantrag ist bis spätestens vor Durchführung einer beihilfefähigen Maßnahme bei der Tierseuchenkasse zu stellen!
BVDV
Beihilfen für Untersuchungen von Blut- oder Ohrstanzproben auf BVDV-Antigen werden nur gewährt, wenn diese innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt im Geburtsbestand erfolgen
Paratuberkulose Rind
Übernahme 2/3 der Untersuchungskosten bis max. 13,00 € je Probe und für Kotprobenahme durch Tierarzt/Tierärztin ab Stufe 3 1,00 € je Tier und Jahr
PRRS
Beihilfen nur bei Teilnahme am Programm der Tierseuchenkasse zur Bekämpfung und Überwachung der PRRS in Schweinebeständen des Landes M-V
NEU!
Salmonellen beim Schwein
Programm der Tierseuchenkasse zur Verhütung und Überwachung der Salmonellen in Schweinebeständen des Landes M-V
Weitere Informationen finden Sie unter www.tskmv.de.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse von M-V wünschen Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges Weihnachtsfest und viel Erfolg für 2018.
Ihre Tierseuchenkasse