- Der Geschäftsführer ist ein vom Ministerium im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat bestellter approbierter Tierarzt mit Spezialkenntnissen in der Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen. Der Geschäftsführer ist hauptamtlich tätig.
- Der Geschäftsführer ist Vorgesetzter aller Mitarbeiter der Tierseuchenkasse. Er kann im Auftrag des Vorsitzenden des Verwaltungsrates Mitarbeiter einstellen.
- Der Geschäftsführer darf dem Verwaltungsrat nicht angehören.