- Der Tierhalter verpflichtet sich zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den Tiergesundheitsdiensten. Er leistet Hilfestellung bei der Untersuchung der Tiere und erteilt den Tiergesundheitsdiensten Auskünfte über bereits vorhandene betriebliche Daten und Unterlagen.
- Der Tierhalter veranlasst die Entnahme und die Einsendung der von den Tiergesundheitsdiensten für erforderlich gehaltenen Proben.
- Der Tierhalter bezieht, soweit sich weiterführende Aufgaben für den Hoftierarzt ergeben, den Hoftierarzt in die Zusammenarbeit mit dem Tiergesundheitsdienst ein.
Cookie Consent mit Real Cookie Banner