1.4. Weibliche Zuchtläufer ab 30 kg

1.4.1. Gemeiner Wert

Der gemeine Wert von weiblichen Zuchtläufern ab 30 kg Lebendgewicht errechnet sich aus der Division des Grundbetrages nach Nummer 1 durch das Lebendgewicht einer Jungsau von 100 kg multipliziert mit dem Lebendgewicht des Zuchtläufers. Das Ergebnis wird entsprechend dem Selektionsquotienten nur zu 80 % auf den gemeinen Wert angerechnet:

gemeiner\;Wert\;Zuchtlaeufer\;=\:\frac{Grundbetrag}{100}\;\times\;Lebendgewicht\;Zuchtlaeufer\;\times\;0,8

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