3.1. Milchmastkälber

Milchmastkälber sind Kälber, die aus dem Geburtsbetrieb in einen Kälbermastbetrieb verbracht werden und mit dem Ziel eines Endgewichts von ca. 250 kg unter überwiegender Verfütterung von in der Regel Milchaustauscher endgemästet und dann geschlachtet werden.

3.1.1. Gemeiner Wert

Der gemeine Wert (GW) von Milchmastkälbern bis zu einem Alter von 14 Tagen ist anhand der Preisnotierungen für ab Hof verkaufte Kälber zu ermitteln (Wert A).
Ab dem 15. Lebenstag mit einem fiktiven Ausgangsgewicht von 48 kg ist bis zu einem Lebendgewicht von 250 kg ein Zuschlag je kg Gewichtszunahme hinzuzurechnen.
Der Zuschlag je kg wird aus der Differenz zwischen dem Wert A eines 48 kg schweren Kalbes zu Beginn der Mast und dem Wert B des Kalbes zum Mastende mit einem Lebendgewicht von 250 kg und deren Division durch die Gewichtsdifferenz von 202 kg nach folgender Formel berechnet:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{202\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;48\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Bei Gewichten unter 48 kg wird der Zuschlag pro kg negativ und damit zum Abschlag.

Wert\;B\;=\;amtliche\;Kalbfleischnotierung\;\times\;0,55\;\left(Ausschlachtkoeffizient\right)\;\times\;250\;kg

Milchmastkälber mit mehr als 250 kg Lebendgewicht sind als Schlachtkälber nach dem errechneten Schlachtgewicht gemäß Preisnotierung abzurechnen.

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