3.2. Männliche Fresser und Mastrinder

Männliche Fresser sind Kälber von Zweinutzungsrassen oder milchbetonten Rassen, die mit dem Ziel einer Mast bis zu etwa 650 kg Lebendgewicht in einer vorgeschalteten Aufzuchtphase bis zu einem Körpergewicht von ca. 200 kg gemästet werden.

Fresser mit einem Lebendgewicht größer 200 kg sind nach Nummer 3.2.2. zu bewerten.

Absetzer aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) bis zu einem Lebendgewicht von 200 kg werden ebenfalls nach Nummer 3.2.2. bewertet.

3.2.1. Gemeiner Wert

Grundlage für die Berechnung des gemeinen Wertes stellt für Zweinutzungsrassen der 60-kg-Wert (XFF) und für milchbetonte Rassen der 48-kg-Wert (XFM, XMM, Sbt., Rbt.) eines Kalbes dar (Wert A).

Für reine Masthybriden (XFF) ist dafür der durchschnittliche Zuschlagspreis der Auktionsorte Weilheim in Oberbayern und Miesbach, für Masthybriden (XFM) der Zuschlagspreis der Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh Allgäu w. V. Kaufbeuren zugrunde zu legen. Bei Kälbern milchbetonter Rassen ist die Preisnotierung für Ab Hof verkaufte Kälber zu ermitteln.

Für männliche Fresser mit einem Lebendgewicht von 200 kg sind folgende Beträge (Wert B) zugrunde zu legen:

  1. Reine Mastrindkreuzungen (XFF): 813 Euro
  2. Masthybriden (XFM): 654 Euro
  3. Milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.): 467 Euro

 

Die 200 kg Werte können entsprechend der aktuellen Marktlage angepasst werden.

Höhere Grundpreise, sowohl für den Ankauf zu Mastbeginn, als auch für den Verkauf mit 200 kg sind nachzuweisen.

Der gemeine Wert für männliche Fresser mit einem Lebendgewicht bis 200 kg errechnet sich nach der Formel

Zweinutzungsrassen nach Buchstabe a:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{140\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;60\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Zweinutzungs- und milchbetonte Rassen nach Buchstabe b u. c:

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{152\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;48\;kg\right)\;+\;Wert\;A

Für Absetzer aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) sind die durchschnittlichen Preiserlöse nach dem Verdener Absetzermarkt, differenziert nach Gewichtsklassen, Geschlecht und Rassen, zu berücksichtigen.

3.2.2. Männliche Mastrinder mit 201 bis 300 kg Lebendgewicht

Der gemeine Wert für männliche Mastrinder mit einem Lebendgewicht zwischen 201 und 300 kg berechnet sich aus dem handelsüblichen Betrag für Fresser mit 200 kg Lebendgewicht nach Nummer 3.2.1. und einem Aufschlag für Mehrgewichte über 200 kg.

Für Mehrgewichte sind folgende Aufschläge zu gewähren:

  1. Reine Mastrindkreuzungen: 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)
  2. Masthybriden (XFM): 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)
  3. Milchbetonte Rassen: 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)

 

Die Werte können entsprechend der aktuellen Marktlage angepasst werden.

3.2.3. Männliche Mastrinder mit 301 bis 650 kg Lebendgewicht

Grundlage für diese Tiergruppe bilden der 300-kg-Preis (Wert A) und der 650-kg-Preis (Wert B).

Der 300-kg-Preis (Wert A) beträgt (basierend auf den Nummern 3.2.2.) für:

  1. Reine Mastrindkreuzungen (XFF): 906 Euro
  2. Masthybriden (XFM): 747 Euro
  3. Milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.): 560 Euro

 

Bei Mastrindern aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) sind dabei die durchschnittlichen Preiserlöse nach dem Verdener Absetzermarkt, differenziert nach Geschlecht und Rassen, zu berücksichtigen.

Bei der Ermittlung des 650-Kilogramm-Preises (Wert B) für Tiere nach Buchstabe a bis c sind die Ausschlachtkoeffizienten und Handelsklassen folgender Tabelle zugrunde zu legen:

Milchbetonte RassenMasthybriden (XFM)Reine Mastrindkreuzungen (XFF)
HandelsklasseO3R2U2
Ausschlachtkoeffizient0,550,570,62

Tabelle: zu erwartende Handelsklassen und Ausschlachtkoeffizienten in Abhängigkeit von der Rasse männlicher Masttiere

Der gemeine Wert (GW) für männliche Masttiere mit einem Lebendgewicht von 301 bis 650 kg errechnet sich somit aus folgender Formel

GW\;=\;\frac{\left(Wert\;B\;-\;Wert\;A\right)}{350\;kg}\;\times\;\left(Lebendgewicht\;-\;300\;kg\right)\;+\;Wert\;A

3.2.4. Männliche Masttiere mit einem Lebendgewicht größer 650 kg (nur Fleischrassen)

Der gemeine Wert (GW) von Tieren mit einem Lebendgewicht größer 650 kg ist nach der amtlichen Preisnotierung für Rindfleisch zu ermitteln. Zu erwartende Handelsklassen und Ausschlachtkoeffizienten sind der Tabelle unter Nummer 3.2.3. zu entnehmen.

GW\;=\;Lebendgewicht\;\times\;amtliche\;Preisnotierung\;\times\;Ausschlachtkoeffizient

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