Anlage 12 – Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom des Schweines (PRRS)

  1. Rechtsvorschriften
    1. Tiergesundheitsgesetz
    2. Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz
    3. Schweinehaltungshygieneverordnung
    4. Richtlinie Hygieneprogramm Schwein
    5. Programm der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der Schweinebestände vor der Infektion mit dem Virus des Porcinen Reproduktiven und Respiratorischen Syndrom (PRRS) vom 5. August 2020 in der jeweils geltenden Fassung
  2. Beihilfebegünstigte Maßnahmen
    1. labordiagnostische Untersuchungen von Blutproben im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung für zwei Untersuchungen innerhalb von zwölf Monaten auf PRRS-Antikörper nach dem in Nummer 4 festgelegten Umfang des nach Nummer 1.5 genannten Programms
    2. Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen
      1. zur Zertifizierung des Status „PRRS-unverdächtiger Bestand“ nach dem in Nummer 5 festgelegten Umfang des nach Nummer 1.5 genannten Programms und
      2. zur Überwachung der PRRS-Antikörpertiterhöhen in zertifizierten PRRS-positiven Beständen nach dem in Nummer 9.1 festgelegten Umfang des nach Nummer 1.5 genannten Programms
  3. Beihilfevoraussetzungen
    1. Voraussetzungen gemäß §§ 2 und 3
    2. Nutzung der für die Untersuchung auf Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit oder Brucellose entnommenen Blutproben möglichst auch für die Untersuchung auf PRRS
    3. Übermittlung der Untersuchungsbefunde an den Schweinegesundheitsdienst bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern
    4. zusätzliche Voraussetzungen für die Beihilfen gemäß Nummer 2.2:
      1. Beitrittserklärung des Beihilfeempfängers zur Teilnahme an dem nach Nummer 1.5 genannten Programm
      2. Erarbeitung und Bestätigung des betrieblichen PRRS-Überwachungsplans durch den Schweinegesundheitsdienst und
      3. regelmäßige Zertifizierung des Bestandes als „PRRS-unverdächtiger Bestand“ oder „PRRS-positiver Bestand“ durch den Schweinegesundheitsdienst
    5. Belege zur Vorlage bei der Tierseuchenkasse:
      1. Beitrittserklärung des Beihilfeempfängers
      2. Betrieblicher Überwachungsplan
      3. Zertifikat des Bestandes
  4. Höhe der Beihilfe
    1. Probenahme
      Blutprobe je Tier

      1. in Freilandhaltung: 3,50 EUR
      2. in Stall-/Auslaufhaltung: 3,00 EUR
    2. labordiagnostische Untersuchungen nach den Gebührensätzen der Veterinärverwaltungskostenverordnung
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