- Rechtsvorschriften
- Tiergesundheitsgesetz
- Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz
- Schweinehaltungshygieneverordnung
- Richtlinie Hygieneprogramm Schwein
- Programm der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der Schweinebestände vor der Infektion mit dem Virus des Porcinen Reproduktiven und Respiratorischen Syndrom (PRRS) vom 5. August 2020 in der jeweils geltenden Fassung
- Beihilfebegünstigte Maßnahmen
- labordiagnostische Untersuchungen von Blutproben im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung für zwei Untersuchungen innerhalb von zwölf Monaten auf PRRS-Antikörper nach dem in Nummer 4 festgelegten Umfang des nach Nummer 1.5 genannten Programms
- Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen
- zur Zertifizierung des Status „PRRS-unverdächtiger Bestand“ nach dem in Nummer 5 festgelegten Umfang des nach Nummer 1.5 genannten Programms und
- zur Überwachung der PRRS-Antikörpertiterhöhen in zertifizierten PRRS-positiven Beständen nach dem in Nummer 9.1 festgelegten Umfang des nach Nummer 1.5 genannten Programms
- Beihilfevoraussetzungen
- Voraussetzungen gemäß §§ 2 und 3
- Nutzung der für die Untersuchung auf Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit oder Brucellose entnommenen Blutproben möglichst auch für die Untersuchung auf PRRS
- Übermittlung der Untersuchungsbefunde an den Schweinegesundheitsdienst bei der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern
- zusätzliche Voraussetzungen für die Beihilfen gemäß Nummer 2.2:
- Beitrittserklärung des Beihilfeempfängers zur Teilnahme an dem nach Nummer 1.5 genannten Programm
- Erarbeitung und Bestätigung des betrieblichen PRRS-Überwachungsplans durch den Schweinegesundheitsdienst und
- regelmäßige Zertifizierung des Bestandes als „PRRS-unverdächtiger Bestand“ oder „PRRS-positiver Bestand“ durch den Schweinegesundheitsdienst
- Belege zur Vorlage bei der Tierseuchenkasse:
- Beitrittserklärung des Beihilfeempfängers
- Betrieblicher Überwachungsplan
- Zertifikat des Bestandes
- Höhe der Beihilfe
- Probenahme
Blutprobe je Tier- in Freilandhaltung: 3,50 EUR
- in Stall-/Auslaufhaltung: 3,00 EUR
- labordiagnostische Untersuchungen nach den Gebührensätzen der Veterinärverwaltungskostenverordnung
- Probenahme