Anlage 13 – Salmonellen beim Schwein

  1. Rechtsvorschriften
    1. Tiergesundheitsgesetz
    2. Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz
    3. Schweine-Salmonellen-Verordnung vom 13. März 2007 (BGBl I, S. 322), die zuletzt durch Artikel 137 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBL I, S. 626) geändert worden ist
    4. Richtlinie Hygieneprogramm Schwein
    5. Programm der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern zum Salmonellenmonitoring in Schweinezucht-, Ferkelproduktions- und spezialisierten Ferkelaufzuchtbetrieben sowie zur Reduzierung der Salmonellenbelastung in Schweine haltenden Betrieben vom 5.08.2020 in der jeweils geltenden Fassung
  2. Beihilfebegünstigte Maßnahmen
    1. labordiagnostische Untersuchungen von Blutproben im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung für zwei Untersuchungen innerhalb von zwölf Monaten auf Salmonellen-Antikörper nach dem in Nummer 4 festgelegten Umfang des nach Nummer 1.5 genannten Programms
    2. Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen zur Zertifizierung des Status „Salmonellen überwachter Bestand“ nach den in Nummer 6 festgelegten Umfang des nach Nummer 1.5 genannten Programms
  3. Beihilfevoraussetzungen
    1. Voraussetzungen gemäß §§ 2 und 3
    2. Nutzung der für die Untersuchung auf Schweinepest, Aujeszkyschen Krankheit oder Brucellose entnommenen Blutproben möglichst auch für die Untersuchung auf Salmonellen
    3. Übermittlung der Untersuchungsbefunde an den Schweinegesundheitsdienst
    4. zusätzliche Voraussetzungen für die Beihilfen gemäß Nummer 2.2:
      1. Beitrittserklärung des Beihilfeempfängers zur Teilnahme an dem nach Nummer 1.5 genannten Programm
      2. Erarbeitung und Bestätigung des betrieblichen Salmonellen-Überwachungsplanes durch den Schweinegesundheitsdienst und
      3. Zertifizierung des Bestandes als „Salmonellen überwachter Bestand“ durch den Schweinegesundheitsdienst
    5. Belege zur Vorlage bei der Tierseuchenkasse:
      1. Beitrittserklärung des Beihilfeempfängers
      2. Betrieblicher Überwachungsplan
      3. Zertifikat des Bestandes
  4. Höhe der Beihilfe
    1. Probenahme
      Blutprobe je Tier

      1. in Freilandhaltung: 3,50 EUR
      2. in Stall-/Auslaufhaltung: 3,00 EUR
    2. labordiagnostische Untersuchungen nach den Gebührensätzen der Veterinärverwaltungskostenverordnung
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