Anlage 15 – TSE-Resistenzzucht; Genotypisierung bei Schafen und Ziegen

  1. Rechtsvorschriften
    1. Verordnung (EU) 2020/772 der Kommission vom 11. Juni 2020 zur Änderung der Anhänge I, VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Maßnahmen zur Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien bei Ziegen und gefährdeten Rassen (ABl. L 184 vom 12.6.2020, S. 43)
    2. Verordnung (EU) 2020/1593 der Kommission vom 29. Oktober 2020 zur Änderung des Anhangs X der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich weiterer Untersuchungen auf positive Fälle transmissibler spongiformer Enzephalopathien bei Schafen und Ziegen (ABl. L 360 vom 30.10.2020, S. 13)
    3. Verordnung (EU) 2021/1176 der Kommission vom 16. Juli 2021 zur Änderung der Anhänge III, V, VII und IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Genotypisierung positiver TSE-Fälle bei Ziegen, der Bestimmung des Alters bei Schafen und Ziegen, der Maßnahmen in einem Bestand oder einer Herde mit atypischer Scrapie und der Bedingungen für die Einfuhr von Erzeugnissen aus Rindern, Schafen und Ziegen (ABl. L 256 vom 19.7.2021, S. 56)
    4. Tiergesundheitsgesetz
    5. TSE-Resistenzzuchtverordnung vom 17. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3028), die zuletzt durch Artikel 136 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist
    6. Erlass über weitere planmäßige veterinärmedizinische Kontrolluntersuchungen in der Tierseuchenbekämpfung vom 22. Februar 2007
  2. Beihilfebegünstigte Maßnahmen
    Genotypisierung männlicher und weiblicher Zuchtschafe und -ziegen in Herdbuchbeständen
  3. Beihilfevoraussetzungen
    1. Voraussetzungen gemäß §§ 2 und 3
    2. die genotypisierten Zuchtschafe und -ziegen gehören zu einem Herdbuchbestand
    3. zusätzlich zu Nummer 3.1 Verwendung des Antragsformulars auf Beihilfe für TSE-Genotypisierung, eingestellt auf der Homepage der Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern unter www.tskmv.de/vordrucke und Bestätigung des Antrages durch den Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
    4. Belege zur Vorlage bei der Tierseuchenkasse:
      1. Antrag auf Beihilfe für TSE-Genotypisierung
      2. Nachweis über die Anzahl und Ergebnisse der durchgeführten Genotypisierungen
      3. Rechnungsbeleg über die durchgeführten Genotypisierungen
  4. Höhe der Beihilfe
    Beihilfe je Tier: höchstens 10,00 EUR
Cookie Consent mit Real Cookie Banner