Anlage 16 – Maedi/Visna der Schafe und Caprine-Arthritis-Enzephalitis der Ziegen

  1. Rechtsvorschriften
    1. Richtlinie zur freiwilligen Sanierung von Schafbeständen auf Maedi/Visna und Ziegenbeständen auf Caprine-Arthritis-Enzephalitis (CAE) des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V (LSZV) vom 21. April 2018 in der jeweils geltenden Fassung
  2. Beihilfebegünstigte Maßnahmen
    1. Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchung im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung von über zwölf Monate alten Schafen zur Untersuchung auf Maedi/Visna und von über zwölf Monate alten Ziegen zur Untersuchung auf CAE nach Nummer 3.1 der nach Nummer 1.1 genannten Richtlinie nach dem folgenden Stichprobenschlüssel:
      Anzahl Tiere pro Bestand
      1 bis 20
      21 bis 100
      101 bis 250
      über 250
      Anzahl der zu untersuchenden Tiere
      alle
      20
      60
      80
    2. Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen
      1. für die letzte Anerkennungsuntersuchung und
      2. zur Aufrechterhaltung des Status „anerkannt Maedi/Visna-unverdächtiger Bestand“ oder „anerkannt CAE-unverdächtiger Bestand“ bei allen über zwölf Monate alten Schafen oder Ziegen
  3. Beihilfevoraussetzungen
    1. Voraussetzungen gemäß §§ 2 und 3
    2. Bei gemeinsamer Haltung von Schafen und Ziegen sind jeweils beide Tierarten in die Untersuchungen einzubeziehen
    3. Nutzung der für die Untersuchung auf Brucellose entnommenen Blutproben möglichst auch für die Untersuchung auf Maedi/Visna und CAE
    4. zusätzliche Voraussetzungen für die Beihilfen gemäß Nummer 2.2:
      1. Teilnahmeerklärung des Beihilfeempfängers an den nach Nummer 1.1 genannten Sanierungsverfahren
      2. Einhaltung der Bestimmungen der nach Nummer 1.1 genannten Richtlinien zur Sanierung der Bestände und
      3. Anerkennung des Schaf- oder Ziegenbestandes als „anerkannt Maedi/ Visna-unverdächtiger Bestand“ oder „anerkannt CAE-unverdächtiger Bestand“ durch den Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
    5. Belege zur Vorlage bei der Tierseuchenkasse:
      1. Teilnahmeerklärung des Beihilfeempfängers
      2. Anerkennungsbescheinigung des Bestandes
  4. Höhe der Beihilfe
    1. Probenahme
      Blutprobe je Tier: 3,10 EUR
    2. labordiagnostische Untersuchungen nach den Gebührensätzen der Veterinärverwaltungskostenverordnung
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