- Rechtsvorschriften
- Richtlinie zur freiwilligen Sanierung von Schafbeständen auf Maedi/Visna und Ziegenbeständen auf Caprine-Arthritis-Enzephalitis (CAE) des Landesschaf- und Ziegenzuchtverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V (LSZV) vom 21. April 2018 in der jeweils geltenden Fassung
- Beihilfebegünstigte Maßnahmen
- Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchung im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung von über zwölf Monate alten Schafen zur Untersuchung auf Maedi/Visna und von über zwölf Monate alten Ziegen zur Untersuchung auf CAE nach Nummer 3.1 der nach Nummer 1.1 genannten Richtlinie nach dem folgenden Stichprobenschlüssel:Anzahl Tiere pro Bestand
1 bis 20
21 bis 100
101 bis 250
über 250Anzahl der zu untersuchenden Tiere
alle
20
60
80 - Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von Kontrolluntersuchungen
- für die letzte Anerkennungsuntersuchung und
- zur Aufrechterhaltung des Status „anerkannt Maedi/Visna-unverdächtiger Bestand“ oder „anerkannt CAE-unverdächtiger Bestand“ bei allen über zwölf Monate alten Schafen oder Ziegen
- Blutprobenahmen und labordiagnostische Untersuchung im Rahmen einer Einstiegsuntersuchung von über zwölf Monate alten Schafen zur Untersuchung auf Maedi/Visna und von über zwölf Monate alten Ziegen zur Untersuchung auf CAE nach Nummer 3.1 der nach Nummer 1.1 genannten Richtlinie nach dem folgenden Stichprobenschlüssel:
- Beihilfevoraussetzungen
- Voraussetzungen gemäß §§ 2 und 3
- Bei gemeinsamer Haltung von Schafen und Ziegen sind jeweils beide Tierarten in die Untersuchungen einzubeziehen
- Nutzung der für die Untersuchung auf Brucellose entnommenen Blutproben möglichst auch für die Untersuchung auf Maedi/Visna und CAE
- zusätzliche Voraussetzungen für die Beihilfen gemäß Nummer 2.2:
- Teilnahmeerklärung des Beihilfeempfängers an den nach Nummer 1.1 genannten Sanierungsverfahren
- Einhaltung der Bestimmungen der nach Nummer 1.1 genannten Richtlinien zur Sanierung der Bestände und
- Anerkennung des Schaf- oder Ziegenbestandes als „anerkannt Maedi/ Visna-unverdächtiger Bestand“ oder „anerkannt CAE-unverdächtiger Bestand“ durch den Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Belege zur Vorlage bei der Tierseuchenkasse:
- Teilnahmeerklärung des Beihilfeempfängers
- Anerkennungsbescheinigung des Bestandes
- Höhe der Beihilfe
- Probenahme
Blutprobe je Tier: 3,10 EUR - labordiagnostische Untersuchungen nach den Gebührensätzen der Veterinärverwaltungskostenverordnung
- Probenahme