Anlage 6 – Leukose der Rinder

  1. Rechtsvorschriften
    1. Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 (Anhang IV Teil III Kapitel 2)
    2. Tiergesundheitsgesetz
    3. Rinder-Leukose-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2017 (BGBl. I S. 1262)
    4. Erlass zur Überwachung der Brucellose/Leukose M-V vom 30. Dezember 2024 (unveröffentlicht, Az. VI-520-7212-18100/7212-25100) in der jeweils geltenden Fassung
  2. Beihilfebegünstigte Maßnahmen
    Blut- oder Milchprobenahmen und labordiagnostische Untersuchungen im Rahmen von amtlich angeordneten Kontrolluntersuchungen bei über 24 Monate alten Rindern zur Aufrechterhaltung des Status des Gebietes Deutschlands als frei von Enzootischer Leukose des Rindes nach Nummer 6.2 in Verbindung mit Nummer 7 des nach Nummer 1.4 genannten Erlasses
  3. Beihilfevoraussetzungen
    1. Voraussetzungen gemäß §§ 2 und 3
    2. Nutzung der für die Brucellose-, IBR/IPV-, BVD- oder Paratuberkulose-Untersuchung entnommenen Blut- oder Milchproben möglichst auch für die Leukose-Untersuchung
    3. Übermittlung des Stichprobenplans an die Tierseuchenkasse für die Untersuchungen nach Nummer 2 durch das LALLF
    4. Belege zur Vorlage bei der Tierseuchenkasse durch den Beihilfeempfänger:
      1. amtstierärztliche Anordnung zur Durchführung der Untersuchungen nach Nummer 2
  4. Höhe der Beihilfe
    1. Probenahme
      1. Blutprobe je Tier
        1. Mutterkuhbestände bis zu 50 Tieren: 4,00 EUR
        2. Mutterkuhbestände mit mehr als 50 Tieren: 3,50 EUR
        3. Milchviehbestände bis zu 10 Tieren: 3,60 EUR
        4. Milchviehbestände mit mehr als 10 bis zu 150 Tieren: 2,40 EUR
        5. Milchviehbestände mit mehr als 150 Tieren: 2,10 EUR

        (Grundlage für die Bestandsgröße ist der bei der Tierseuchenkasse gemeldete Tierbestand)

      2. Milchprobe je Tier
        1. durch einen praktizierenden Tierarzt 1,00 EUR
        2. durch die MRV eG breitgestellte Probe 0,50 EUR
    2. labordiagnostische Untersuchungen nach den Gebührensätzen der Veterinärverwaltungskostenverordnung
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