Mir wurde eine Beihilfe bewilligt; wie bekomme ich das Geld?

Die Kosten für die Durchführung der Verhütungs-, Bekämpfungs- und Tilgungsmaßnahmen werden in Form von Sachleistungen als ein die Kosten reduzierender Zuschuss an die beauftragten Tierärztinnen oder Tierärzte, den MRV MV e. G. und an die Untersuchungseinrichtung gezahlt.

Für Laborleistungen erhalten Sie nur einen Gebührenbescheid, wenn keine oder eine anteilige Kostenübernahme durch die TSK von M-V erfolgte; die Kosten für tierärztliche Maßnahmen und für die Bereitstellung von Milchproben durch den MRV MV e. G. werden durch den bewilligten Zuschuss gemindert. Die Abrechnung erfolgt nach Auszahlung durch die TSK von M-V an den Dienstleister zwischen Tierärztin oder Tierarzt beziehungsweise dem MRV MV e. G. und Tierhalter.

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