Muss ich den Status Hygieneprogramm Schwein meines Betriebes jährlich nachweisen?

Der in der Tierseuchenkasse bereits nachgewiesene Status Hygieneprogramm Schwein gilt auch für die aktuelle Beitragsveranlagung. Er ist nicht erneut nachzuweisen!

Veränderungen im Status wie die amtstierärztliche Aberkennung oder der Widerruf einer Anerkennung im jeweils laufenden Beitragsjahr sind der Tierseuchenkasse unverzüglich vorzulegen.

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