Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Der Beihilfeantrag ist vom Tierhalter bis zum 20. Januar eines jeden Jahres, spätestens jedoch 30 Tage nach Durchführung der beihilfefähigen Maßnahme bei der Tierseuchenkasse zu stellen.

Das Antragsformular finden Sie in Ihren Meldeunterlagen oder als Druckversion auf unserer Homepage. Die Antragstellung kann auch elektronisch über den Online-Service der TSK von M-V erfolgen.

Beachten Sie unbedingt, dass nur Beihilfen gewährt werden können, wenn Sie mittels Kontrollkästchen bestätigen, dass Sie alle Voraussetzungen für die Zahlung einer Beihilfe erfüllen.

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