Bleibt die Stichtagsmeldung aus, werden, ohne dass hierdurch die Meldepflicht entfällt, zunächst die gemeldeten Tierzahlen des vorangegangenen Beitragsjahres der aktuellen Beitragsveranlagung zugrunde gelegt.
Die Festsetzung des Beitrages an Hand der Tierzahlen aus dem Vorjahr entbindet nicht von der Pflicht zur Meldung.
Darüber hinaus kann in diesem Fall die TSK keine Daten für die Tierarten Schwein, Schaf und Ziege an die HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) übermitteln. Die Stichtagsmeldung/en bleiben hier also auch aus, soweit diese Tierhalter nicht selbst im Onlineverfahren an die HIT-Datenbank melden.