Im Zusammenhang mit der Beratung durch den Tiergesundheitsdienst oder die Tierseuchenkasse können Kosten für labordiagnostische Untersuchungen im vereinbarten Umfang auf Antrag des Tierhalters durch die Tierseuchenkasse erstattet werden. Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars für De-minimis-Beihilfe bei der Tierseuchenkasse innerhalb von 90 Tagen, beginnend mit dem Datum der Rechnung für die erbrachten Leistungen einzureichen. Beizufügen sind Rechnungskopien und Zahlungsnachweise sowie die De-minimis-Erklärung.