Welche Tierarten sind meldepflichtig?

In Mecklenburg-Vorpommern sind folgende Tierarten bei der Tierseuchenkasse zu melden:

Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Wildschweine und deren Kreuzungen, Schafe, deren Wildarten und Kreuzungen, Ziegen, deren Wildarten und Kreuzungen, Pferde, Esel, Maulesel und Maultiere, Bienen- und Hummelvölker, Geflügel (Masthühner, Bruderhähne zur Mast, Junghennen und Junghähne, Legehennen und Hähne, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Truthühner, Enten, Gänse, Laufvögel).

Beim Geflügel ist zur Stichtagsmeldung am 3. Januar eines Jahres der geschätzte Jahreshöchstbestand je Geflügelart anzugeben.

Gewerbliche Brütereien der vorgenannten Geflügelarten melden die durchschnittlich pro Tag im Unternehmen vorhandenen Küken.

Für alle anderen Tierarten sind zum Stichtag 3 Januar eines Jahres die tatsächlich vorhandene Tierzahl je gehaltene Tierart anzugeben. Das Alter der Tiere, die Art der Nutzung, der Zweck der Haltung, ob landwirtschaftlich oder private Hobbyhaltung spielen keine Rolle.

Zu melden ist ab dem ersten gehaltenen Tier.

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