Die Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern gewährt Beihilfen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, für Hobbyhaltungen, Zoos, Tiergärten und diesen ähnliche Einrichtungen, die keine sonstigen Zahlungen für dieselben beihilfefähigen Kosten erhalten haben, die mit dieser Beihilfe 100% der beihilfefähigen Kosten überschreiten.
Ausgeschlossen sind Zahlungen für
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme über 43 Mio. €