Meldepflichtig ist, wer als natürliche oder juristische Person Zucht- und Nutztiere der Tierarten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Geflügel kauft, um sie weiter zu verkaufen und dabei unmittelbar in seinen Besitz nimmt (Viehhandelsunternehmen) oder eine Viehsammelstelle betreibt.
Wesentlich für die unmittelbare Inbesitznahme der Tiere sind die Ausübung der Sachherrschaft über die Tiere, deren Gewahrsamnahme und Versorgung sowie der Verkauf oder die Umsetzung innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf in einen anderen Betrieb oder Einrichtung.