Wer muss seine Tierzahlen an die TSK melden?

Jeder Tierhalter, der seine Rinder, Schweine (schließlich Wildschweine und deren Kreuzungen), Pferde, Schafe und Ziegen (einschließlich deren Wildarten und Kreuzungen), Bienen- und Hummelvölker sowie Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern hält, hat die gehaltenen Tierarten und Tierzahlen zu melden. In Mecklenburg-Vorpommern gewerblich betriebene Brütereien melden die durchschnittlich pro Tag vorhandenen Küken.

Wenn Sie erstmalig Ihren Tierbestand melden möchten und noch nicht registriert sind, melden Sie sich zuallererst bei Ihrem Veterinäramt an.

Tierkaufleute, das heißt natürliche und juristische Personen, die mit Tieren handeln oder eine Viehsammelstelle betreiben, sind ebenfalls zur Meldung verpflichtet. Zu melden sind die Gesamtzahlen alle im Vorjahr in, nach oder aus Mecklenburg-Vorpommern gehandelten und dabei in unmittelbaren Besitz genommenen Zucht- und Nutztiere der Tierarten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Geflügel.

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