Wie muss ich vorgehen wenn, zzt. keine Tiere gehalten bzw. gehandelt werden?

Sollten Sie zum Stichtag 3. Januar bzw. vorübergehend keine Tiere halten, kreuzen Sie dies bitte auf der Vorderseite des Meldebogens an. Nach der Wiederaufnahme der Tierhaltung melden Sie Ihren Tierbestand unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen an die TSK.

Tierkaufleute, das heißt natürliche und juristische Personen, die in Gewinnerzielungsabsicht mit Tieren handeln oder eine Viehsammelstelle betreiben, melden in jedem Fall die Gesamtzahl der im Vorjahr umgesetzten Zucht- und Nutztiere der Tierarten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Geflügel.

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