Wo erhalte ich fehlende Bekämpfungspläne und fehlende Anerkennungen?

Die Anerkennung für Schweinehalter als „amtlich kontrollierter Bestand mit einem anerkannten Hygieneprogramm“ erfolgt durch Ihr zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLA).

Für die Bekämpfung der Paratuberkulose in Rinderbeständen wird durch VLA und Rindergesundheitsdienst ein betrieblicher Bekämpfungsplan erstellt.

Die Anerkennung des Schaf- und/oder Ziegenbestandes als „anerkannt Maedi/ Visna-unverdächtiger Bestand“ oder „anerkannt CAE-unverdächtiger Bestand“ erfolgt durch den Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Dieser holt auch die Verpflichtungserklärung des Tierhalters zur Teilnahme an den Sanierungsverfahren ein.

Den Status für Schweinehalter als „PRRS-unverdächtiger Bestand“ bzw. „PRRS-positiver Bestand“ oder als „Salmonellen überwachter Bestand“ erteilt der Schweinegesundheitsdienst. Dieser holt auch die Verpflichtungserklärung des Tierhalters zur Teilnahme an den Sanierungsverfahren ein.

Tierhalter, die am ASP-Landesprogramm-Hausschweine teilnehmen wollen, geben eine Teilnahmeerklärung gegenüber dem zuständigen VLA ab.

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