Programm Virendiagnostik in Bienenzuchtbeständen (Programm 9)

Ziele des Programms

  • Reduzierung des Risikos der Übertragung bestimmter Bienenviren durch Spermata oder Futtersaft
  • Unterstützung für Züchterinnen und Züchter bei der Untersuchung ihrer Zuchtvölker
  • Verbesserung der Völkergesundheit und Widerstandskraft durch den Einsatz qualitativ hochwertiger Königinnen

Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung entsprechend der Anlage zum Rahmenprogramm erklärt der Tierhalter seinen Beitritt zum Programm.

Teilnahmeberechtigt sind alle Bienenzüchterinnen und -züchter in M-V, die ihre Königinnen auf Belegstellen oder durch künstliche Besamung mit hochwertigem Drohnenmaterial begatten lassen. Die Maßnahmen nach diesem Programm haben den Vorschriften nach § 4 Absatz 1, § 5 und § 6 Absatz 3 der Leistungssatzung der TSK M-V zu entsprechen.

Kontrolle der Zielerreichung

Mit der Festlegung betriebsspezifischer Aufgaben und Maßnahmen in dem betriebsspezifischen Maßnahmenplan werden bei Beginn und zum Ende der Programmteilnahme zielspezifische Kennzahlen erfasst und vergleichend für den Tierhalter dargestellt.

Zielspezifische Kennzahlen können insbesondere sein:

  • Erfassung der Züchternachweise
  • Erfassung der Ergebnisse in einer Pedigree-Datenbank

Regelmäßige Korrekturmaßnahmen

  • Erfassung und Bewertung der zielspezifischen Kennzahlen und des betriebsspezifischen Managements bei den Betriebsbesuchen durch den Bienengesundheitsdienst (BGD) in Zusammenarbeit mit den Zuchtwarten
  • regelmäßige Beratung und Analyse durch den BGD zur Umsetzung des risikobasierten Maßnahmenplans

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Mitarbeit und bestmöglichen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Fehlende Unterlagen zur Erfassung und Bewertung der zielspezifischen Kennzahlen können im Rahmen dieses Programms jederzeit durch den BGD nachgefordert werden.

Kostenabrechnung

Der vollständige Antrag (De-minimis-Antrag) zur Erstattung der festgelegten und erbrachten Leistungen ist von der Züchterin, dem Züchter innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsdatum unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (insbesondere einer De-minimis-Erklärung, Untersuchungsbefunde, Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise) bei der TSK M-V zu stellen.

Beendigung und/oder Fortschreibung des Programms

Die Programmteilnahme endet mit Ablauf eines Jahres, sofern der BGD und die Züchterin, der Züchter im Einzelfall keine Fortschreibung vereinbaren. Die Fortschreibung ist zu begründen.

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