Biosicherheit – Ihr Rindergesundheitsdienst informiert

Biosicherheit – Ihr Rindergesundheitsdienst informiert

Ab 1.1.2027 ist die Eigenkontrolle und Dokumentation der Biosicherheit in Ihrem Rinderbetrieb besonders wichtig!

Biosicherheit ist für Ihren Betrieb eine gute Investition in die Tiergesundheit und im Tierseuchenfall ab 1.1.2027 auch Voraussetzung für die volle Entschädigungsleistung durch die Tierseuchenkasse M-V.

Biosicherheit gewährleisten und dokumentieren
Das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL) verpflichtet Tierhalter (in den Rechtsvorschriften als „Unternehmer“ bezeichnet), ihre Tierhaltungen vor biologischen Gefahren (Eintrag von Krankheitserregern) zu schützen und die ergriffenen Maßnahmen in einem Biosicherheitsmanagementplan zu dokumentieren.

Für Rinderhaltungen ab 20 Tiere und Schaf- und Ziegenhaltungen ab 20 Tiere ist das ab 1.1.2027 verpflichtend.

Im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche ist deshalb zukünftig mit den Antragsunterlagen auch der Biosicherheitsmanagementplan bei der Tierseuchenkasse M-V vorzulegen. Bei Fehlen des Planes kann es im Tierseuchenfall zu Kürzungen von Entschädigungsleistungen kommen.

Wie mache ich die Biosicherheitsdokumentation in der Praxis?
Der RGD kann zur Überprüfung und Dokumentation der Biosicherheit im Betrieb die Risikoampel Universität Vechta empfehlen und Ihnen bei der Erstellung des Planes helfen.

Die Universität Vechta hat in einem Verbund mit zahlreichen Experten eine Risikoampel für Rinderhaltungen in Form eines webbasierten Erfassungsbogens erstellt, der die Risikobereiche in Ihrem Betrieb berücksichtig. Dieser Service ist kostenfrei und anonym.

Investieren Sie 1 Stunde für die Überprüfung.

Sie erhalten eine betriebsspezifische Risikobewertung und eine To-Do-Liste, um das Eintragsrisiko für Krankheitserreger in Ihrem Betrieb zu minimieren.

Übersichtsbeitrag zur Biosicherheit im Betrieb
Sie haben noch mehr Fragen zur Biosicherheit in ihrem Betrieb? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zur Biosicherheit in Tierbeständen

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihren Rindergesundheitsdienst!

BTV-Infektionen in Rinder- und Schafbeständen – Aktuelle Situation 2026

BTV-Infektionen in Rinder- und Schafbeständen – Aktuelle Situation 2026

Prophylaxestrategie und Untersützung durch die TSK M-V

In Deutschland ist die epidemiologische Lage der Blauzungenkrankheit derzeit durch das gleichzeitige Auftreten mehrerer BTV-Serotypen geprägt. Der Serotyp BTV3 wird seit Herbst 2023 nachgewiesen und hat sich seit 2024 bundesweit stark ausgebreitet. Er verursacht zahlreiche Ausbrüche insbesondere bei Schafen und Rindern.

Der Serotyp BTV8, der bereits in den Jahren 2006–2009 eine große Rolle spielte, wurde 2025 erneut in einzelnen Regionen Deutschlands nachgewiesen.

Einen Überblick über das aktuelle Ausbruchsgeschehen im Norden und Osten Deutschlands im aktuellen Jahr erhalten sie hier:

TSIS – Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler – Instituts

HIER ⇒ Risikoampel Rind

Das gleichzeitige Vorkommen von BTV3 und BTV8 erhöht die epidemiologische Komplexität und erfordert weiterhin intensive Überwachung, Bekämpfungsmaßnahmen und Impfstrategien.

BTV Impfung in meinem Betrieb?
Eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) schützt den Bestand wirksam vor schweren Krankheitsverläufen und hohen Verlusten. Sie reduziert klinische Symptome, Tierverluste sowie Leistungseinbußen deutlich und trägt dazu bei, die Virusvermehrung und Weiterverbreitung im Bestand zu begrenzen. Insgesamt erhöht die Impfung die Tiergesundheit, die Biosicherheit und die wirtschaftliche Stabilität des Betriebes.

Wenn Impfen, gegen welchen Serotyp?
Derzeit bedrohen vornehmlich BTV3 und BTV 8 die Tiergesundheit in unseren Wiederkäuerbeständen. Aktuell ist kein Kombinationsimpfstoff BTV3 und BTV8 verfügbar. Die Impfung (Grundimmunisierung, Boosterung) muss mit dem jeweiligen Impfstoff durchgeführt werden. Bei Fragen zu den Impfkonzepten wenden Sie sich bitte an Ihren bestandsbetreuenden Tierarzt.

Unterstützung der BTV-Impfung durch ihre Tierseuchenkasse M-V
Die Tierseuchenkasse M-V unterstützt 2026 die Impfung gegen BTV in Wiederkäuerbeständen. Eine Voraussetzung dafür ist die Eintragung in die HIT-Datenbank.

HIER ⇒ Beihilfesatzung TSK M-V

Betriebe, die ihren Bestand gegen verschiedene Serotypen der BTV impfen und gegebenenfalls verschiedene Impfstoffe einsetzen, erhalten eine Impfbeihilfe von 1,00 € pro Applikation.

Bei Fragen kontaktieren Sie den Rindergesundheitsdienst oder den Schaf- und Ziegengesundheitsdienst.

Aktuelle Lage der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Lage der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern

Die Geflügelpest (hochansteckende Vogelgrippe) ist in Mecklenburg-Vorpommern aktuell sehr aktiv.

HIER geht’s zur Übersicht über aktuelle Ausbrüche und eingerichtete Schutzzonen

Karte Ausbrüche Geflügelpest in MV

Wie können Sie Ihr eigenes Geflügel schützen?

Um das Risiko einer Einschleppung in Ihre Bestände zu minimieren, gelten folgende wichtige Schutzmaßnahmen:

  • Schutz vor Wildvögeln: Halten Sie Geflügel nach Möglichkeit in geschlossenen Ställen oder mit Schutznetzen, um Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern.
  • Hygiene (Biosicherheit): Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig Futter- und Tränkeinrichtungen, Schuhe, Fahrzeuge und alle Geräte, die in den Stall gelangen.
  • Fütterung und Tränken im Schutzbereich: Auch außerhalb von Sperrzonen sollte Fütterung und Tränken stets im Stall erfolgen. Futtermittel und Einstreu müssen wildvogelsicher gelagert werden.
  • Begrenzung von Besucher- und Tierverkehr: Reduzieren Sie unnötigen Zutritt von Personen, Tieren und Materialien in den Aufenthaltsbereich der Tiere.

Überprüfen Sie die Biosicherheit Ihres Tierbestandes:

Schützen Sie Ihren Gefügelbestand durch konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

Risikoampel für Tierseuchen der Uni Vechta

Ihre Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern

Leitfaden zum Umgang mit kranken und verletzten Schweinen

Leitfaden zum Umgang mit kranken und verletzten Schweinen

Das Netzwerk Fokus Tierwohl hat einen Leitfaden zum Umgang mit kranken und verletzten Tieren erarbeitet.
Für die kostenlose Nutzung des Leitfadens benötigen Sie allerdings ein Benutzerprofil .

Der Leitfaden enthält nützliche Tipps zur Verbesserung der Tierbeobachtung und zum rechtzeitigen Erkennen von Gesundheitsproblemen.

Ein Entscheidungswegweiser unterstützt Sie bei der artgerechten Versorgung, Pflege und Behandlung kranker und verletzter Schweine.

Umfangreiche Bebilderung, Kurzvideos aus der Praxis sowie Querverweise und Links erleichtern Ihnen das Einschätzen der Schwere der Erkrankung oder Verletzung anhand von Einstufungen.

Aus der Einstufung nach Schweregrad ergibt sich das weitere Vorgehen, zum Beispiel:

  • ob das Tier in der Gruppe verbleiben kann ohne behandelt zu werden
  • ob das Tier sofort in eine Krankenbucht sollte oder
  • ob es getötet werden muss, weil eine Heilung nicht mehr zu erwarten ist.

Die Handlungsempfehlungen werden durch anschauliche Symbole dargestellt.

Verwenden Sie den Leitfaden mühelos im Stall, sodass Sie die Bild- und Videobeispiele direkt mit der Situation vor Ort vergleichen und Entscheidungen treffen können.

Empfehlungen zur Gestaltung von Krankenbuchten finden Sie im Leitfaden (S. 52-60).

Eine gekürzte Onlineversion in englisch, polnisch, rumänisch und ukrainisch steht zur Verfügung.

Biosicherheit in Tierbeständen

Biosicherheit in Tierbeständen

Tierseuchengefahren haben sich erhöht
Selten hatten wir in der Vergangenheit mit einem fast zeitgleichen Ausbruch verschiedener Tierseuchen in unseren Haustierbeständen, wie der Geflügelpest, der Afrikanischen Schweinepest, der Maul- und Klauenseuche oder auch der Blauzungenkrankheit, zu tun. Diese Situation stellt alle Tierhalter, egal ob in Hobbyhaltungen oder in gewerblichen Haltungen, vor große Herausforderungen. In diesem Zusammenhang nimmt die Biosicherheit in allen Tierhaltungen einen immer höheren Stellenwert ein.

1. Was versteht man unter Biosicherheit und wie sollte sie umgesetzt werde?
Diese Frage sollten sich alle Tierhalter stellen und die Abläufe in ihrer Tierhaltung regelmäßig kritisch hinterfragen.

Unter Biosicherheit versteht man alle Maßnahmen, die das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von Krankheitserregern in oder aus Tierhaltungen reduzieren sollen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren und Menschen zu gewährleisten.

Biosicherheit gewährleisten und dokumentieren

Das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL) verpflichtet jeden Tierhalter und jede Tierhalterin, (in den Rechtsvorschriften als „Unternehmer“ bezeichnet), unabhängig von der Größe der Tierhaltung, diese vor biologischen Gefahren (Eintrag von Krankheitserregern) zu schützen und die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren.
Das Einhalten der rechtlichen Vorgaben ist für alle Tierhaltungen mit Nutztieren wichtig, weil die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU im Tierseuchenfall davon abhängig sind.

Im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche in einer Tierhaltung ist deshalb zukünftig mit den Antragsunterlagen der Biosicherheitsmanagementplan durch den Tierhalter bei der Tierseuchenkasse M-V vorzulegen. Bei Fehlen eines Planes kann es im Tierseuchenfall zu Kürzungen von Entschädigungsleistungen kommen.

Dies trifft insbesondere ab dem 01.01.2026 zu bei:
Geflügelhaltungen ab 1.000 Tiere und
Schweinehaltungen ab 20 Tiere.

Ab dem 01.1.2027 bei:
Rinderhaltungen ab 20 Tiere und
Schaf- und Ziegenhaltungen ab 20 Tiere.

2. Verpflichtungen für alle Tierhalter
Jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel muss den Schutz vor biologischen Gefahren in seiner Tierhaltung sicherstellen.

Angemessene Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Tierbestandes umfassen insbesondere:

  • Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Errichtung von Netzen
  • Reinigung, Desinfektion, Schadnagerbekämpfung
  • Verfahren, die regeln, wie Tiere, Erzeugnisse, Fahrzeuge und Personen in und aus den Betrieb gelangen
  • Verfahren für die Nutzung von Ausrüstung
  • Quarantäne, Isolation und Absonderung von neu eingestellten oder kranken Tieren
  • ein System zur sicheren Lagerung und Beseitigung von Tierischen Nebenprodukten

Für die Früherkennung von Tierseuchen muss jeder Tierhalter über Kenntnisse zu Tiergesundheit und Tierseuchen der von ihm gehaltenen Tiere verfügen und sich der Übertragungsgefahr von Tierseuchen auch auf den Menschen bewusst sein.

Jeder Tierhalter muss also im Vorfeld eine Risikoanalyse für seine Tierhaltung vornehmen, um dann zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen zum Schutz seiner Tiere zu ergreifen sind. Die Maßnahmen sind in geeigneter Form zu dokumentieren (Biosicherheitsmanagementplan), regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Hier stellen wir Ihnen das Biosicherheitskonzept für kleine Tierhaltungen zur Verfügung.
Ihr Tierarzt, Ihre Tierärztin und Ihr zuständiges Veterinäramt steht Ihnen beratend zur Seite.

3. Tiergesundheitsbesuche und Dokumentation
Jedem Tierhalter ist die Pflicht übertragen, „Tiergesundheitsbesuche“, also tierärztliche Kontrollen und Beratungsleistungen, in Anspruch zu nehmen. Die Häufigkeit dieser Besuche richtet sich nach dem Risiko für die Tiergesundheit, die die jeweilige Tierhaltung birgt. Ein niedriges Risiko wäre beispielsweise in einem in sich geschlossenen Betrieb mit hoher Biosicherheit zu erwarten. Ein höheres Risiko muss in Tierhaltungen angenommen werden, die z. B. häufig zu- und verkaufen.

Der Zweck dieser Tiergesundheitsbesuche ist es, die Seuchenprävention zu verbessern durch:

  • fachkundige Beratung in Fragen der Biosicherheit und anderer Tiergesundheitsaspekte und
  • Feststellung von Anzeichen für das Auftreten gelisteter oder neu auftretender Seuchen und Vermittlung von Informationen über diese Krankheiten.

4. Ausblick bei der Tierseuchenkasse M-V
Voraussetzungen für Leistungen der Tierseuchenkasse M-V im Tierseuchenfall sind:

  • Korrekte Tierzahlmeldung und Nachmeldung
  • Korrekte und fristgerechte Zahlung der Beiträge
  • Rechtskonformes Verhalten

5. Linksammlung
Das gehäufte Auftreten auch von neuen Tierseuchen und die damit verbundenen hohen wirtschaftlichen aber auch emotionellen Schäden für alle Tierhalter, zeigen die Verantwortung jedes Einzelnen, der mit Tieren umgeht. Jede Verbesserung der Biosicherheit in den Tierhaltungen ist positiv!

Es ist also wichtig, dass sich jeder Tierhalter mit dem Thema beschäftigt und Stück für Stück Verbesserungen schafft.

Überprüfen Sie die Biosicherheit Ihres Tierbestandes beispielsweise nach:

6. Rechtsgrundlagen zur Biosicherheit[1]
Mit den nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen werden die Verantwortungen für die Biosicherheit in die Hände der Tierhalter gelegt:

  • Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit im Merkblatt Tiergesundheitsrecht (AHL) genannt,
  • Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
    im Merkblatt Tiergesundheitsgesetz

Nach Artikel 10 und Erwägungsgrund 43 des Tiergesundheitsrechts (AHL) sollen die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren ausreichend flexibel und auf die Art der Produktion sowie die betreffenden Tierarten und -kategorien abgestimmt sein. Weiterhin sollen sie den lokalen Gegebenheiten, technischen Entwicklungen und betriebsindividuellen Risikofaktoren Rechnung tragen. Für die meisten Handlungsbereiche wird zwischen „Baulichen Gegebenheiten“ und „Management“ unterschieden.

Nutzen Sie auch das Biosicherheitskonzept für kleine Tierhaltungen .

Dieser Tierseuchenmaßnahmenplan sollte auch in Ihrem Stall hängen.

[1] Alle Ausführungen in diesem Informationsblatt sind rechtlich unverbindlich. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zitierten Rechtsvorschriften und deren Auslegungen durch die europäischen und nationalen Gerichte.

Hinweise – Lumpy-Skin-Disease (LSD)

Hinweise – Lumpy-Skin-Disease (LSD)

Stand: August 2025

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

im Juni 2025 wurde in Italien und Frankreich erneut das Virus der Lumpy-Skin-Disease (LSD) nachgewiesen. Bei der Lumpy-Skin-Disease handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche der Kategorie A, die ausschließlich Rinder, Büffel und Zebus betrifft. Die Krankheit wird vor allem durch blutsaugende Insekten (z. B. Stechmücken, Bremsen) übertragen und kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen.
Das aktuelle Seuchengeschehen in den betroffenen Regionen ist weiterhin dynamisch. Ein Eintrag des Virus nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Bund und Länder bereiten sich  daher vorsorglich auf mögliche Ausbrüche vor.

Hier einige wichtige Informationen für Sie als Tierhalter:

Krankheitsbild

Typische Symptome bei Rindern sind Fieber, knotige Hautveränderungen vor allen an Kopf, Hals, Rücken und Euter, Schwellungen der Lymphknoten und Leistungseinbußen. Erkrankte Tiere können schwere Störungen des Allgemeinbefindens zeigen.

Übertragungsweg

Das Virus wird hauptsächlich durch blutsaugende Insekten übertragen. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier ist selten.

Meldepflicht

Ein Verdacht auf LSD ist umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden!
Frühzeitige Meldung ist entscheidend für eine rasche Eindämmung.

Vorbeugende Schutzmaßnahmen

  • Regelmäßige Tierkontrollen (insbesondere bei Weidehaltung)
  • Schutzmaßnahmen gegen Insekten (z. B. Insektenabwehrmittel, Fliegengitter)
  • Die Erarbeitung einer Impfstrategie, eines Impfplanes sowie der Erlass einer Impfgestattungsverordnung für Deutschland befinden sich in der Vorbereitung

Weitere Informationen finden Sie hier

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 29.07.2025 eine aktualisierte Risikoeinschätzung zur Einschleppung von LSD nach Deutschland unter folgenden Link veröffentlicht:

https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00067062/FLI-Risikoeinschaetzung_LSD_2025-07-29.pdf

Fachliche Fortbildungen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/lumpy-skin-disease
https://eufmdlearning.works/login/index.php

Bitte bleiben Sie wachsam und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuelle Lage.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Rindergesundheitsdienste und die Mitarbeiterinnen der Tierseuchenkasse gerne zur Verfügung.

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