Informationsblatt für Tierhalter 2021

Informationsblatt für Tierhalter 2021

Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,

NEU im Beitragsjahr 2021 ist, dass auch Halter von Pferden, einschließlich Ponys, Esel, Maulesel und Maultieren einen Beitrag entrichten müssen. Je gehaltenes Tier sind 2,50 € zu zahlen.

Errichtung eines zentralen Betriebsregisters (zBR) in M-V
In den letzten Wochen haben einige Tierhalterinnen und Tierhalter Post von ihrem Veterinäramt bekommen. Sie wurden aufgefordert Ihren Tierbestand anzuzeigen.

Was steckt dahinter?
Die Veterinärämter und die Tierseuchenkasse bereiten die Errichtung eines zentralen Betriebsregisters (zBR) vor. Mit diesem zBR soll es später möglich sein, dass sich Tierhalter für ihre Erstanmeldung nur noch an eine Stelle wenden müssen.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die sich bisher nicht im Veterinäramt angemeldet haben, werden gebeten, ihre Anmeldung nachzuholen. Sie erhalten vom Veterinäramt eine Registriernummer (HIT-Nummer).

Was ist mit Ihrer Meldung bei der Tierseuchenkasse?

  • Melden Sie uns wie bisher Ihren Tierbestand zum Stichtag 3. Januar.
  • Melden Sie jeden nachträglichen Zukauf.

Kontrollieren Sie bitte Ihre Registriernummer (HIT-Nummer) auf Aktualität und Gültigkeit. Ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls.
Zahlen Sie pünktlich und vollständig Ihre Beiträge zur Tierseuchenkasse.
Halten Sie die Hygienemaßnahmen ein.

Welche Ansprüche ergeben sich für Sie?
Sie haben Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung, wenn in Ihrem Bestand eine anzeigepflichtige Tierseuche ausbricht.
Sie haben Anspruch auf die Zahlung von Beihilfen, wenn Sie diagnostische Untersuchungen in Ihrem Tierbestand durchführen lassen.

Bitte denken Sie an Ihren Beihilfeantrag!
Vergessen Sie nicht Ihren Antrag auf Beihilfe für das Jahr 2021 zu stellen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Amtlichen Erhebungsbogens.
Die Hinweise auf dem Antrag helfen Ihnen beim Ausfüllen. Folgen Sie einfach den Buchstaben A, B oder C.
Senden Sie den Antrag ab. Senden Sie den Antrag auch dann ab, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob es zu diagnostischen Untersuchungen in Ihrem Tierbestand kommen wird.

Freundliche Grüße
Ihre Tierseuchenkasse

Die Asiatische Hornisse im Norden von Deutschland

Die Asiatische Hornisse im Norden von Deutschland

Liebe Imkerinnen und Imker,

seit 2014 gibt es zahlreiche Berichte über die Sichtung der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) und ihrer Nester vor allem im südwestlichen Raum Deutschlands.
Im Herbst 2019 wurde ein lebendes Exemplar in Hamburg entdeckt. Unklar war jedoch, ob und inwieweit sich diese Hornissenart dort bereits angesiedelt hat. Im Frühjahr 2020 wurde das erste Nest gesichtet und seitdem drei weitere. Erhöhte Aufmerksamkeit kann also auch hierzulande nicht schaden.
Die Bäume verlieren jetzt ihre Blätter und geben den Blick in die Baumkronen frei. Bis zum Frühling haben wir dadurch die Gelegenheit, während unserer Herbst- und Winterspaziergänge ab und zu den Blick zu heben, um nach Nestern der Asiatischen Hornisse Ausschau zu halten. Die unten stehenden Links führen zu den Seiten des Bieneninstitutes Celle, der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau und der Seite von AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Dort sind sehr gute Beschreibungen zu finden, die Interessierten dabei helfen, Vespa velutina und ihre Nester gut erkennen zu können.
Im Vergleich zu Ländern wie Frankreich oder Italien wurde in Deutschland noch von keinen größeren Schäden an Bienenständen berichtet. Dennoch müssen nach (EU) Nr. 1143/2014 verdächtige Funde von Insekten oder Nestern, am besten mit Datum, Ortsangabe und Fotobeleg, der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden. Keinesfalls sollten Sie eigenständig bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse oder der Beseitigung von Nestern tätig werden. Das Aufstellen von Wespenfallen sollte unbedingt unterbleiben. Der Beifang steht in keinem Verhältnis zu der geringen Wahrscheinlichkeit, eine Asiatische Hornisse zu fangen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse
Bieneninstitut Celle
LWG Bayern
AGES Österreich 

Aktuelles zur Seuchenlage in M-V
Am 18. Oktober 2020 wurde der letzte bestehende AFB-Sperrbezirk im Landkreis Ludwigslust-Parchim aufgehoben. Derzeit liegen dem BGD keine Meldungen über einen Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in Mecklenburg-Vorpommern vor.

Gesunde Bienen und viel Freude am Imkern wünscht Ihnen
Tobias Dittmann
Fachberatung für Imkerei

Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland erreicht

Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland erreicht

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein-Kadaver hat sich bestätigt. Der Fundort im Landkreis Spree-Neiße liegt unweit der deutsch-polnischen Grenze. Aber Luftlinie auch nur noch 140 km von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern.

Was können Sie als Schweinehalterin/Schweinehalter tun?

Der wichtigste Schutz für Ihre Schweine ist die Einhaltung der seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen, auch betriebliche Biosicherheit genannt. Die Schutzmaßnahmen gelten für alle Schweinehalter, unabhängig von der Größe Ihrer Schweinehaltung. Hinweise finden Sie in der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung. Ihr zuständiges Veterinäramt berät Sie hierzu gern.

Verstöße gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen, auch unzureichende Hygienemaßnahmen in der Tierhaltung, können zum Versagen oder zur Kürzung der Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse von M-V (TSK) führen.

Haben Sie Ihren Tierbestand korrekt gemeldet?

Zur Sicherung Ihrer Ansprüche ist es unabdingbar, dass der tatsächliche Tierbestand bei der TSK gemeldet wird. Ein durch Falschmeldung eingesparter Beitrag zur TSK steht in keinem Verhältnis zu einem daraus resultierenden Versagen oder der Kürzung eines Leistungsanspruches. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!

Welche Kosten trägt die Tierseuchenkasse von M-V?

Muss ein Tierbestand wegen des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuchen, zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest, gekeult werden, ersetzt die TSK dem Eigentümer der Tiere den sogenannten gemeinen Wert der getöteten Tiere. Auch die Kosten für die Tötung und ordnungsgemäße Entsorgung der Tiere werden von der TSK erstattet.

Den Anspruch auf diese Leistungen der TSK hat ein Tierhalter jedoch nur, wenn er seinen Tierbestand korrekt gemeldet und den Beitrag rechtzeitig gezahlt hat.

Bekommt ein Tierhalter weitere Unterstützung?

Ja!

In kleinen Tierbeständen kann die Keulung der Tiere durch einen Tierarzt vorgenommen werden, den Sie als Tierhalter beauftragen.

In großen Beständen ist diese Maßnahme in der Regel durch einen Tierarzt nicht mehr leistbar. Für diese Fälle hat die TSK für Schweine- und Geflügelhalter Seuchenvorsorge-Vereinbarungen mit einem Dienstleister, der GESEVO GmbH, getroffen.

Die Seuchenvorsorge-Vereinbarung umfasst im Falle einer amtlich angeordneten Bestandstötung folgende Leistungen:

  • Den Schutz des betroffenen Bestandes gegen unbefugtes Betreten (nicht im öffentlichen Raum).
  • Die Einleitung einer Entwesung (Schadnagerbekämpfung) des betroffenen Bestandes vor Beginn der Tötungsmaßnahmen.
  • Die Einrichtung von Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen für Fahrzeuge sowie Duschen.
  • Die Tötung des Bestandes nach amtlicher Anordnung des zuständigen Veterinäramtes.
  • Die unverzügliche Räumung der getöteten oder verendeten Tiere sowie die Verladung dieser Tiere in die Fahrzeuge des Entsorgungsbetriebes (SecAnim GmbH).
  • Desinfektionsmaßnahmen während der Tötung und Räumung sowie für den Einsatzbereich nach der Räumung.

Die nach Abschluss der Räumung amtlich angeordneten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Ställen und den weiteren Räumen des Betriebes sind nicht Bestandteil der Vorsorgevereinbarungen der TSK. Diese sind vom Tierhalter selbständig zu organisieren und vorzunehmen. Aber auch hier ist der Dienstleister bei der Organisation behilflich.

Sie erreichen die GESEVO GmbH unter den Rufnummern: 04471 9650 oder 0171 99 80 405.

Freundliche Grüße
Ihre Tierseuchenkasse von M-V

Infobrief – Lehrbienenstand

Infobrief – Lehrbienenstand

Liebe Imkerinnen und Imker,

COVID-19 hat auch den Bienengesundheitsdienst etwas durcheinandergewirbelt. Viele Veranstaltungen wurden abgesagt. Dennoch konnten in der Phase, in der es so schien, als würde sich die Lage entspannen, einige Workshops mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden.

Im Laufe dieser Saison wurde vom BGD auf einem Firmengelände neben dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock ein Lehrbienenstand eingerichtet.

Dort konnten mehrere Kurse angeboten werden, wie zum Beispiel

  • Der Praxisteil des Anfängerkurses;
  • Mehrere Workshops zum Thema „Varroabekämpfung in Theorie und Praxis“; Hier wurde
    unter anderem die totale Brutentnahme demonstriert.
  • Zwei Weiterbildungskurse für Bienensachverständige.

Am Lehrbienenstand können Sie in der nächsten Saison die Arbeitsabläufe einer Faulbrutsanierung üben. Hierzu zählt die Organisation und der Aufbau einer „Waschstraße“, das offene Kunstschwarmverfahren und das „Umtreiben“ der Bienen in neue Beuten. Dieser Workshop steht allen Interessierten offen. Er dient jedoch hauptsächlich der Auffrischung für Bienensachverständige und wird als Weiterbildung anerkannt. Die Teilnehmerzahl ist pro Workshop begrenzt.

Dank der freundlichen Unterstützung des Landesverbandes wurde eine Edelstahlwanne speziell zur Beutendesinfektion angefertigt. Sie wurde kompakt und relativ leicht konzipiert. So passt sie in einen größeren Pkw oder Kombi und kann von einer Person ein- und ausgeladen werden. Das Veterinäramt Rostock unterstützt dieses Programm durch die Anschaffung eines leistungsstarken Brenners. Die Tierseuchenkasse von M-V stellt einen robusten Hochdruckreiniger, eine Abspritzwanne für Beuten und Ausrüstung für den Arbeitsschutz bereit. Die Edelstahlwanne können Imker*innen ab sofort gebührenfrei beim BGD für eine Sanierung oder eine Desinfektion ihrer Materialien ausleihen.

Die Termine für die Workshops 2021 werde ich Ihnen mit allen Details via Infobrief mitteilen.

Abschließend eine Bemerkung zur Faulbrutsituation: Der Sperrbezirk im Landkreis Ludwigslust-Parchim in der Nähe von Körchow wurde aufgehoben. Die Nachbeprobung für den Sperrbezirk Spornitz läuft noch. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werde ich Sie darüber informieren. Aktuell besteht somit ein AFB-Sperrbezirk in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Tobias Dittmann

Sachkundenachweis für die Ferkelnarkose mit Isofluran

Sachkundenachweis für die Ferkelnarkose mit Isofluran

Mecklenburg-Vorpommern bereitet aktuell Lehrgänge zur Erlangung der Sachkunde nach der Ferkelbetäubungs-Sachkunde-Verordnung (FerkBetSachkV) vor.
In Vorbereitung und Durchführung der Lehrgänge arbeitet M-V mit der Landwirtschaftskammer SH zusammen.

Die anerkannte Schulung zum Sachkundenachweis beinhaltet:

  • Mindestens 12 Std. Theorie und praktische Unterweisung (rechtliche Vorschriften, Anatomie, Physiologie, Narkose, Hygiene, Umgang mit Arzneimitteln, Gerätewartung);
  • Schriftliche und mündliche Prüfung;
  • Danach Praxisphase mit Unterweisung und anschließender praktischer Prüfung (Vorbereitung der Ferkel, Umgang mit den Geräten, Narkoseüberwachung, Reinigung und Desinfektion);
  • Prüfungen durch wirtschaftlich unabhängigen Tierarzt/Tierärztin;
  • Regelmäßige Fortbildung nach den ersten 3 Jahren, später 5 Jahren.

Voraussetzungen für den Sachkundenachweis

  • Teilnehmer/Teilnehmerin muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • erforderliche Zuverlässigkeit
  • Ausbildung oder mindestens 2 Jahre Tätigkeit in der Ferkelerzeugung
  • Lehrgang und bestandene Prüfung

Termine für die Lehrgänge
12. Oktober 2020 im FBN Dummerstorf
13. Oktober 2020 im Trend-Hotel Banzkow
19. Oktober 2020 im FBN Dummerstorf

Anmeldung
Für die weitere Planung und Organisation ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich schon jetzt anmelden.

Ansprechpartner:
Herr Dr. Broschewitz    b.broschewitz@lm.mv-regierung.de
Herr Dr. Brüggemann   Tel. 0385 395320

 

Zertifizierte Isofluran-Narkosegeräte

Zertifizierte Isofluran-Narkosegeräte

Die zuständige Expertenkommission der DLG (Deutsche Landwirtschaftsgellschaft e.V.) hat die ersten drei getesteten Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration zertifiziert.

Bei den zertifizierten Geräten handelt es sich um:

PigNap 4.0 des Herstellers BEG Schulze Bremer GmbH

Anestacia des Herstellers GDO B.V. (in der Ausführung mit drei Narkosestationen)

Porc-Anest 300 des Herstellers Promatex Automation AG

Bitte Abstand halten!

Bitte Abstand halten!

Liebe Tierhalter, liebe Tierhalterinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Ausbreitung der Covid-19-Infektionen in unserem Land und den damit zusammenhängenden Schutzmaßnahmen möchten wir sie über die Arbeit der Tierseuchenkasse von M-V (TSK) und der Tiergesundheitsdienste informieren.

Wir sind weiter für sie da!

Die Büroräume der TSK in der Neustrelitzer Str. 120 in Neubrandenburg sind zurzeit leider nicht für Tierhalter zugänglich.

Die Tiergesundheitsdienste beschränken ihre Tätigkeit vor Ort in den Betrieben bei den Tierhaltern auf das absolute Minimum.
Die Tierseuchenkasse und alle Tiergesundheitsdienste sind natürlich weiterhin für Sie erreichbar.
Bei weiteren Fragen rufen Sie bitte an oder schreiben Sie uns. Wir finden auch unter diesen besonderen Umständen eine Lösung für Ihre Probleme.

Wenn sich die Situation ändert, werden wir sie umgehend informieren.

Vielen Dank für ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihre Tierseuchenkasse M-V und die Tiergesundheitsdienste

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