Teil II: Fortbildungsveranstaltung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte

Vor mehr als 10000 Jahre hat der Mensch Schafe und Ziegen zu seinen Haustieren gemacht. Seit dieser Zeit gehören nicht nur die großen Tiere, sondern auch die „kleinen Mitbewohner“, wie Viren, Bakterien, Protozoen, Parasiten zur Nutztierhaltung dazu. Parasiten haben sich einen Lebensraum erkämpft, denn es gibt faktisch weder Schaf noch Ziege, deren Verdauungstrakt nicht mit Parasiten besiedelt ist. Die Tiere haben es jedoch geschafft, mittels ihres Immunsystems mit den Parasiten zu leben, ohne gesundheitlich beeinträchtigt zu sein.
Aufgrund unterschiedlichen Fressgewohnheiten von Schafen und Ziegen sind Schafe besser an das Vorhandensein von Parasiten angepasst. Sie haben sich während der Evolution zu Raufutterfresser entwickelt, sie grasen. Ein kontrollierter Kontakt von Schafen zu Parasiten ermöglicht eine ausreichende Immunitätsentwicklung der Jungtiere. So sind sie in der zweiten Weideperiode relativ gut vor parasitären Erkrankungen geschützt.
Ziegen entwickelten sich zu selektiven Fressern. In freier Wildbahn fressen sie bei ausreichender Vegetation lieber höher gelegene Pflanzen, Kräuter und Sträucher und sind deshalb einer viel geringeren Anzahl von Parasiten ausgesetzt. Die Ziegen in den Nutztierhaltung müssen oft wie Schafe grasen. Sie können dem Befall mit Parasiten nicht ausweichen und infizieren sich so häufiger mit den Magen-Darm-Parasiten, als in freier Wildbahn. Die Ziegenlämmer entwickeln nach Kontakt mit den Magen-Darm-Parasiten keine lebenslange Immunität. Sie können sich im Laufe ihres Lebens immer wieder infizieren. Problematisch wird es jedoch, wenn der Befall mit Parasiten zu massiven gesundheitlichen Beschwerden und damit auch zu wirtschaftlichen Schäden führt. Die Auswirkungen des Parasitenbefalls können von schlechter Zunahme, Abgeschlagenheit, blassen Schleimhäuten, stumpfen Fell oder Durchfall bis zum Tod führen,. Durch die Schwächung des Wirtstieres ist sie auch ein Wegbereiter für andere Erkrankungen.
In den letzten 50 Jahren lag der der Focus der Parasitenbekämpfung auf der regelmäßigen Behandlung der gesamten Herde mit Anthelminthika. Dies hat weltweit zur Resistenzbildung gegen diese Medikamente geführt. Um eine weitere Resistenzbildung zu verhindern, muss ein Umdenken im Umgang mit den Weideparasiten erfolgen.
In einer Herde tragen 20-30 % der Tiere (die schwächsten Tiere) 80 % der Parasitenpopulation in sich. Ziel sollte es sein, diese Tiere zu finden und zu behandeln. Mittels Management-maßnahmen kann der Parasitendruck gesenkt werden. Damit gibt man gerade den gesunden Tieren eine Chance sich mit den Parasiten auseinander zu setzen und eine Immunität aufzubauen. Je geringer der Anzahl behandelter Tiere, je geringer ist auch die Zahl resistenter Endoparasiten und damit wird der Erhalt der Wirksamkeit der Medikamente unterstützt.
Modernes Parasitenmanagement
Mit folgenden Maßnahmen kann man den Befall der Weideparasiten senken:
Wenn eine Behandlung notwendig ist, muss vorher geprüft werden, welche Parasiten die Tiere besiedelt haben und wie stark der Befall ist. Dabei ist es auch wichtig, die Tiere zu finden, bei denen der Befall zu parasitären Erkrankungen führt. Die sicherste Methode ist die Entnahme einer Kotprobe bei jedem einzelnen Tier. Das ist in der Praxis aus Zeit und Kostengründen kaum möglich. Aber über die Sammelkotprobe kann man feststellen, ob und welche Parasiten die Tiere in der Herde belasten. Die ersten Kotproben auf der Weide sollten frühestens 4 Wochen nach Austrieb erfolgen, da vorher noch keine Wurmeier ausgeschieden werden. Die Kotproben sollten bei Lämmern und Mutter separat entnommen werden. Über die tägliche Kontrolle der Herde können Tiere mit Durchfall, schlechter Zunahme, Abmagerung oder Kehlgangs-ödembildung erkannt werden.
Mit der Famachakarte kann an der Lidbindehaut das Vorhandensein und der Grad einer Anämie festgestellt werden. Bei starkem Befall mit Haemonchus contortus sind die Tiere stark anämisch.
Abb: Dr. Chantel Wilson et all
(Publication 4H-876, Virginia State University)
Das Ziel des Parasitenmanagements muss es sein, den Parasitendruck zu senken und eine Resistenzbildung der Parasiten gegen die Entwurmungsmittel zu verhindern.
Resistenzen können verhindert werden durch:
Parasit | Magen-Darm-Strongyliden | Leberegel | Bandwurm |
Hämonchus contortus, Teladorsagia circumcincta, Nematodirus ssp. | Großer Leberegel Kleiner Leberegel | ||
Dauer Lebenszyklus | ca. 3 Wochen | ca. 14-23 Wochen | ca. 14-20 Wochen |
Zwischenwirt | keiner | Schnecke, Ameise | Moosmilbe |
Symptome | abhängig vom Befall: Abmagerung, Durchfall, Ödeme, Blutarmut, selten Todesfälle | geringe Symptome, abhängig vom Befall: Appetitmangel, Apathie, Blutarmut, Ödeme, Gelbsucht, Kümmern, selten Todesfälle | bei Lämmern: Durchfall, Verstopfung, verminderte Gewichtszunahme |
betroffene Altersklassen | Lämmer, Muttern um die Geburt | Lämmer und Alttiere | Lämmer |
Immunität | gut konditionierte Lämmer entwickeln bei moderatem Befall lebenslange Immunität | keine | keine |
Zusammenfassung
Ein wichtiger Punkt in der Bekämpfung der Parasiten besteht darin, die Haltungsbedingungen und das Management so zu gestalten, dass die Tiere sich gesund entwickeln können. Dazu gehört auch eine ausreichende Versorgung mit Mineralstoffen und Spurenelementen. Man wird die Endoparasiten nicht eliminieren können. Aber durch Minimierung der Parasitenbelastung auf der Weide kann der Infektionsdruck gesenkt werden. Der Verbrauch von Medikamenten sinkt. Die Auseinandersetzung des Wirts mit den Parasiten fördert eine natürliche Immunität der Tiere und damit wird die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutztiere zu verbessert.
Literatur
Sissi Jaggy: Anwendung und Evaluation eines Targeted Selective Treatment in kommerziellen Milchziegenbetrieben (Diss. von 2016)
Gerold Rahmann: Ökologische Schaf- und Ziegenhaltung (3. Auflage 2010)
International Congress on the Breeding of Sheep and Goats (Bonn Oktober 2020)
Udo Moog: Grundsätze der Wurmbehandlung bei Schafen und Ziegen
Weideparasiten bei Schafen und Ziegen nachhaltig kontrollieren (Merkblatt 2019 Ausgabe Schweiz, Nr. 2515)
Tiergesundheit bei Schaf und Ziege-Parasiten (ÖBSZ 2019)
Regine Koopmann: Unterstützung der betrieblichen Endoparasitenbekämpfung der Wiederkäuer im Ökolandbau – Entscheidungsbaum für Rinder, Schafe, Ziegen (2012)
Löscher, Ungemach, Kroker: Pharmakotherapie bei Haus- und Nutztieren (7. Auflage 2006)
Sonja Thill, Jan Herr, Philip Birget: Das umsichtige Parasitenmanagement bei Rindern und Schafen Ratschläge und optimale Beweidungspraxis (1. Auflage 2019)
Schafe und Ziegen können auf den magersten Wiesen, Feldrainen, Wegrändern und anderen nicht zum Ackerbau geeigneten Flächen gehalten werden. Aber um eine adäquate Leistung, wie mehrere gesunde Lämmer, Milch oder hohe Mastzunahmen zu erreichen, müssen auch Schafe und Ziegen mit leistungsgerechtem Futter versorgt werden.
Durch den Pansen und die anderen Vormägen sind Wiederkäuer in der Lage, rohfaserreiches Futter (z. B. Heu und Stroh) von Mikroorganismen zu Mikrobenprotein und flüchtige Fettsäuren (Essigsäure, Propionsäure und Milchsäure) zu verstoffwechseln. Die Fettsäuren werden in Energie umgesetzt. Das Verhältnis von Energie und Protein sollte sich im Gleichgewicht befinden, um den Mikroorganismen beste Voraussetzungen zu bieten. Eine Abweichung würde zur Verschiebung der pH-Wertes im Pansen führen, welcher im Optimalfall zwischen 6 und 7 liegt. Kohlenhydrate, wie Getreide und Mais führen zu einer Verschiebung des pH-Wertes in den sauren Bereich. Proteine, wie junges Gras bringt den pH-Wert in den alkalischen Bereich.
Der Pansen wirkt wie eine „Biogasanlage“ und die darin befindlichen Mikroorganismen sind hochspezialisiert. Bei einem plötzlichen Futterwechsel müssen sich die Mikroben an das veränderte Futterangebot adaptieren. Durch die damit verbundene pH-Wertänderung sterben bestimmte Mikroben ab, andere werden vermehrt gebildet. Dies führt zu einer Veränderung im Verhältnis der flüchtigen Fettsäuren und damit zu Stoffwechselstörungen und Imbalance der Verdauung. So kann ein Futterwechsel von Gras auf Körner zum Abfall des pH-Wertes führen. Daraus kann eine Pansenazidose entstehen.
Ein abruptes Verschieben des Gleichgewichts der Mikroben führt zu einem Mangel an Nährstoffen im Körper, einer Körperfettmobilisation und damit zu einer Leberbelastung.
Der Bedarf an Energie und Protein ist abhängig vom Lebendgewicht der Tiere. Je 10 kg Lebendgewicht steigt der Energiebedarf um 1,1-1,2 MJ ME und Rohproteinbedarf um 10 g.
Ein weiterer Faktor ist die Nutzung des Tieres, Mast oder Milchgewinnung. Auch die Leistung des jeweiligen Tieres spielt eine Rolle. Dabei unterscheidet man Jungtiere, güste Alttiere, tragende (Einling- oder Mehrlingsträchtigkeit) oder säugende Tiere. Limitiert wird die Futteraufnahme von der Größe des Pansens. In der fortgeschrittenen Trächtigkeit verdrängt der Fötus den Pansen, bei einer Mehrlingsträchtigkeit verschärft sich dieses Problem. Im letzten Monat der Trächtigkeit kann die Futteraufnahmekapazität um bis zu 20 % sinken. Deshalb ist es gerade in dieser Phase wichtig, dass dem trächtigen Tier Futter vorgelegt wird, das den erhöhten Energie- und Eiweißbedarf decken kann. Oft ist die Grobfutterqualität dafür nicht ausreichend.
Bei hochtragenden Tieren sollte die Ration dann mit Kraftfutter aufgewertet werden. Um einen weiteren Futterwechsel zu vermeiden, sollte diese Ration auch an die Muttern in der Säugezeit verfüttert werden. Der Kraftfutteranteil sollte nie mehr als 40% der Gesamtration betragen.
Energiebedarf Schafe (70 kg Lebensmasse) | |||
Futteraufnahme kg TM | Energie MJ ME | Rohprotein g | |
güst oder niedertragend | 1,1-1,4 | 10,4 | 120 |
hochtragend (letzte 6 Wo.) | |||
mit einem Lamm | 1,4-1,6 | 14,6 | 170 |
mit zwei Lämmern | 1,5-1,8 | 17,0 | 190 |
säugend (1.-8. Wo.) | |||
mit einem Lamm | 1,6-2,0 | 18,4 | 260 |
mit zwei Lämmern | 2,0-2,2 | 22,4 | 340 |
Energiebedarf Ziege (75 kg Lebensmasse) | |||
Futteraufnahme kg TM | Energie MJ ME | Rohprotein g | |
güst oder niedertragend | 1,0-1,3 | 11,5 | 106 |
hochtragend (letzte 6 Wo.) | 1,4-1,7 | 15,3 | 185 |
säugend (1.-8. Wo.) | |||
mit einem Lamm | 1,7-2,1 | 18,5 | 270 |
mit zwei Lämmern | 2,1-2,3 | 22,5 | 350 |
Nach Nähr- und Mineralstoffempfehlungen für Mastbullen, Schafe und Ziegen Landesbetrieb Hessen I/2015
Um die Tiere bedarfsgerecht zu füttern, ist es gut, wenn man die Inhaltsstoffe (Trockensubstanz, Rohfaser, Energie- und Proteingehalt) seiner Futtermittel kennt. Die Inhaltsstoffe können abhängig von Jahreszeit, Schnittzeitpunkt, Niederschlagsmenge usw. schwanken.
Mit Hilfe von einfachen Rationsrechnern, wie er z. B. von der „Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein“ online angeboten wird, kann man die Ration dem Bedarf der Tiere anpassen.
⇒ Link: Rationsrechner
Fazit:
– Schaffutter sollte wiederkäugerecht und leistungsgerecht sein
– Kenntnis über verwendete Futtermittel (Gehalt an Rohfaser, Energie, Protein)
– Hochtragende und säugende Tiere haben einen größeren Nährstoffbedarf
– Regelmäßige Berechnung der Rationen, um optimal zu füttern
– Regelmäßig den Ernährungszustand der Herde überprüfen z.B. über die Bestimmung des BCS
– Futterwechsel mit kleinen Mengen beginnen, Kraftfuttergaben auf mehrere Fütterungen
verteilen, vermeidet große Schwankungen in der Pansenflora
Die Universität Vechta hat in einem Verbund mit zahlreichen Experten eine ASP-Risikoampel erstellt. Damit hat jeder die Möglichkeit, seinen Betrieb auf Schwachstellen zu überprüfen. Dieser Service ist kostenfrei und anonym.
Investieren Sie 1 Stunde für die Überprüfung. ⇒ Link
Sie erhalten eine betriebsspezifische Risikobewertung und eine To-Do-Liste, um das ASP-Eintragsrisiko in Ihrem Betrieb zu minimieren.
Informationen des Landwirtschaftsministerium M-V erhalten Sie unter Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die BVDV ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) seit 1999 auf freiwilliger Basis bekämpft wird. In M-V hat man diese Tierseuche durch strikte Bekämpfungsmaßnahmen gut „im Griff“. Der letzte Nachweis eines persistent infizierten Rindes in M-V erfolgte 2016. Ziel der BVD-Bekämpfung ist die Anerkennung Mecklenburg-Vorpommerns als BVDV-freies Gebiet.
Ein wichtiger Schritt dazu ist das Impfverbot gegen die BVDV-Infektion. Die Freiheit von BVD wird durch Antikörperuntersuchungen überwacht.
Impfungen verursachen eine Antikörperbildung im Tier. Da Impfantikörper und Antikörper natürlicher BVD-Infektionen nicht zu unterscheiden sind, würde eine Impfung die Überwachung der BVD im Falle der Freiheit unmöglich machen.
Ab dem 1.03.2021 sind Impfungen gegen die BVD in Rinderbeständen in Mecklenburg Vorpommern verboten. Die Rechtsgrundlage ist eine Allgemeinverfügung des Landes.
Ausnahmen von der Impfpflicht sind nur mit Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes zulässig.
Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem zuständigen Veterinäramt!
Das Institut für Parasitologie der Freien Universität Berlin führt in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Forschungsprojekt durch. Es soll die Resistenzsituation vom Großen Leberegel (Fasciola hepatica) gegenüber dem Wirkstoff Triclabendazol untersucht werden.
Hierfür werden Schafbetriebe in Deutschland gesucht, in denen 10-30 Schafe, die mit dem Großen Leberegel infiziert sind, beprobt und behandelt werden dürfen. Den Tieren wird an Tag 1 eine Kotprobe aus dem Enddarm entnommen und sie werden im Anschluss mit Triclabendazol (Endofluke®) nach Gewicht behandelt. 14 Tage später wird von denselben Tieren eine weitere Kotprobe entnommen, um durch den Vorher-Nachher-Vergleich die Wirksamkeit des Triclabendazols gegen den Großen Leberegel zu bewerten. Dazu werden die Kotproben vor und nach der Behandlung mittels Eizahlreduktionstest sowie einem Copro-Antigen-Test untersucht.
Die Kosten für die Beprobung und die Behandlung der 10-30 Schafe werden selbstverständlich von der Freien Universität Berlin getragen. Falls sich durch die Laboruntersuchung herausstellt, dass die Behandlung mit Triclabendazol resistenzbedingt keine oder nur eine unzureichende Wirkung gegen den Großen Leberegel zeigte, werden die beprobten Tiere kostenfrei mit dem Wirkstoff Oxyclozanid (Distocur®) nachbehandelt.
Berichte über Resistenzen von Fasciola hepatica gegenüber Triclabendazol gibt es bereits aus vielen Ländern, jedoch fehlen entsprechende Daten über die Resistenzsituation in Deutschland.
Das Ziel der Studie ist, die Resistenzlage von Fasciola hepatica gegenüber Triclabendazol in Deutschland einschätzen zu können und anhand dieser Erkenntnisse die Therapieempfehlungen gegen den Großen Leberegel gegebenenfalls anpassen zu können und somit langfristig das Tierwohl zu verbessern und wirtschaftliche Einbußen durch die Infektion zu mindern.
Kontaktdaten für weitere Informationen:
Alexandra Kahl
Tierärztin am Institut für Parasitologie und Tropenveterinärmedizin
E-Mail: alexandra.kahl@fu-berlin.de
Telefon: 0163 6407079
Programm der TSK M-V zur PRRS-Statuserhebung der Schweinebestände, Überwachung PRRS-unverdächtiger Schweinebestände sowie Durchführung betriebsspezifischer Bekämpfungsmaßnahmen in PRRS-positiven Beständen
Programm der Tierseuchenkasse von M-V zum Salmonellen-Monitoring in Schweinezucht-, Ferkelproduktions- und spezialisierten Ferkelaufzuchtbetrieben sowie zur Reduzierung der Salmonellenbelastung in Schweine haltenden Betrieben
Beide Programme traten am 01.01.2018 in Kraft.
Anzahl der teilnehmenden Betriebe
Teilnehmer PRRS-Programm | Teilnehmer Salmonellen-Programm | |||||
gesamt | Sau | Mast | gesamt | Sau | Aufzucht | |
NWM | 7 | 4 | 3 | 4 | 4 | — |
LUP | 19 | 16 | 3 | 16 | 16 | — |
LRO | 14 | 13 | 1 | 13 | 13 | — |
MSE | 14 | 6 | 8 | 6 | 5 | 1 |
VG | 9 | 3 | 6 | 3 | 3 | — |
VR | 2 | 2 | — | 2 | 2 | — |
∑ | 65 | 44 | 17 | 43 | 42 | 1 |
Ergebnisse im PRRS-Programm
Für 2021 wurden 46 Zertifikate ausgestellt.
33 Betriebe PRRS-unverdächtig
13 Betriebe PRRS-positiv
Ergebnisse im Salmonellen-Programm
Für 2021 wurden 37 Zertifikate ausgestellt.
18 Betriebe Kategorie 1 (Anteil positiver Proben 0 – < 20 %)
9 Betriebe Kategorie 2 (Anteil positiver Proben 20 – > 40 %)
10 Betriebe Kategorie 3 (Anteil positiver Proben > 40 %)
Ergebnisse 2021
Infoblatt Landesprogramm PRRS und Salmonellen-Monitoring
Ergebnisse 2020
Infoblatt Landesprogramm PRRS und Salmonellen-Monitoring
Ergebnisse 2019
Infoblatt Landesprogramm PRRS und Salmonellen-Monitoring
Ergebnisse 2018
Infoblatt Landesprogramm PRRS und Salmonellen-Monitoring
Vorsorgeleistungen und Beihilfen im Tierseuchenfall
Das Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln aber auch in Hausgeflügelbeständen bereitet uns allen im Moment große Sorgen!
Die Tierseuchenkasse hat für die Tierarten Geflügel und Schweine einen Seuchenvorsorgevertrag abgeschlossen, der im Falle der amtlichen Feststellung eines Tierseuchenausbruchs den betroffenen Tierhalter bei den angeordneten Tötungsmaßnahmen unterstützen soll.
Welche Leistungen beinhaltet der Vertrag?
Die Leistungen im Falle einer amtlich angeordneten Tötung im Tierseuchenfall umfassen:
Die vorzuhaltenden Kapazitäten betreffen in M-V je ein Hot Spot bei Geflügel und Schwein.
Was ist noch wichtig?
Am 1. Januar 2021 trat die Beihilfesatzung für das Jahr 2021 in Kraft. Die Satzung ersetzt die Beihilfesatzung für die Jahre 2018-2020 und enthält einige Änderungen. Eine der wesentlichsten Änderung finden Sie im neuen Anhang VI der Satzung.
Neu: Der Tierhalter kann eine Beihilfe für die Kosten der Feinreinigung und Schlussdesinfektion von Ställen, in denen bei den Tieren die Maul- und Klauenseuche, die Geflügelpest, die Klassische oder die Afrikanische Schweinepest amtlich festgestellt und die Gesamtbestandstötung angeordnet wurde, beantragen. Ein Antragsformular finden Sie auf der Homepage unter www.tskmv.de/vordrucke-formulare.
Die Zahlung der Beihilfe steht, wie alle Beihilfezahlungen, unter dem Vorbehalt der aktuellen Haushaltslage in der jeweiligen Tierartenkasse in Verbindung mit einer aktuellen Seuchensituation. Die Beihilfe darf als Zuschuss ausschließlich an Kleinstunternehmen und sogenannte KMU, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind, geleistet werden. Was ein KMU ist, können Sie den Erläuterungen auf Seite 2 des Antragformulars entnehmen.
Warum Unterschiede zwischen einer Entschädigung, einer Kostenübernahme für Tötung und Verwertung und einer Beihilfe für Reinigung und Desinfektion?
Sämtliche Leistungen der Tierseuchenkasse sind „staatliche Beihilfen“ und unterliegen den beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union.
Entschädigungsleistungen nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
Die EU hat aktuell die Regelungen der §§ 15 bis 22 TierGesG (Entschädigungsleistungen und Kostenübernahme für Tötung und Verwertung im Tierseuchenfall) als „staatliche Beihilfe“ unter der Nummer SA.57319 für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2027 notifiziert. Grundlage der Antragstellung und der Prüfung der Entschädigungsregelungen nach TierGesG ist die Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020.
Welche Regelungen sind für die Entschädigungsleistungen maßgeblich?
Die Tierseuchenkasse ist also berechtigt, die Entschädigung des gemeinen Wertes der Tiere bei Tierverlusten direkt an den Tierhalter (Beihilfeempfänger) auszuzahlen. Die Kosten der Tötung und Verwertung sind jedoch an den Dienstleister zu zahlen, der nicht der Tierhalter ist. Zahlungen der Tierseuchenkasse an staatliche Einrichtungen wie das THW oder die Landkreise, hier zum Beispiel die Veterinärämter, fallen gleichfalls unter diese Regelung und sind ausgeschlossen.
Die Seuchenvorsorge-Verträge der Tierseuchenkasse tragen den beihilferechtlichen Regelungen Rechnung. Die in den Dienstleistungsverträgen kalkulierten Kosten der Tötung basieren auf den vertraglich festgelegten oben genannten Leistungsumfang. Darüber hinausgehende Absprachen zwischen einem Tierhalter und einem Dienstleister oder einem Veterinäramt und einem Tierhalter und/oder Dienstleister über weitere, über den Vertrag hinausgehende Leistungen, unterliegen nicht der Kostenerstattung durch die Tierseuchenkasse (§ 15 Absatz 2 Satz 2 Ausführungsgesetz M-V zum Tiergesundheitsgesetz).
Beihilfeleistungen nach der Beihilfesatzung
Die im Rahmen der Beihilfesatzung durch die Tierseuchenkasse gezahlten Beihilfen gelten ebenfalls als „staatliche Beihilfen“ und sind durch die Kommission mit der Satzung für das Jahr 2021 unter der Nummer SA. 60106 freigestellt. Die Freistellung erfolgt auf der Grundlage der VO (EU) Nr. 702/2014 (Agrar-GVO).
Welche Regelungen sind hier maßgeblich?
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierseuchenkasse gern zur Verfügung
Ihre Tierseuchenkasse
Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
NEU im Beitragsjahr 2021 ist, dass auch Halter von Pferden, einschließlich Ponys, Esel, Maulesel und Maultieren einen Beitrag entrichten müssen. Je gehaltenes Tier sind 2,50 € zu zahlen.
Errichtung eines zentralen Betriebsregisters (zBR) in M-V
In den letzten Wochen haben einige Tierhalterinnen und Tierhalter Post von ihrem Veterinäramt bekommen. Sie wurden aufgefordert Ihren Tierbestand anzuzeigen.
Was steckt dahinter?
Die Veterinärämter und die Tierseuchenkasse bereiten die Errichtung eines zentralen Betriebsregisters (zBR) vor. Mit diesem zBR soll es später möglich sein, dass sich Tierhalter für ihre Erstanmeldung nur noch an eine Stelle wenden müssen.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die sich bisher nicht im Veterinäramt angemeldet haben, werden gebeten, ihre Anmeldung nachzuholen. Sie erhalten vom Veterinäramt eine Registriernummer (HIT-Nummer).
Was ist mit Ihrer Meldung bei der Tierseuchenkasse?
Kontrollieren Sie bitte Ihre Registriernummer (HIT-Nummer) auf Aktualität und Gültigkeit. Ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls.
Zahlen Sie pünktlich und vollständig Ihre Beiträge zur Tierseuchenkasse.
Halten Sie die Hygienemaßnahmen ein.
Welche Ansprüche ergeben sich für Sie?
Sie haben Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung, wenn in Ihrem Bestand eine anzeigepflichtige Tierseuche ausbricht.
Sie haben Anspruch auf die Zahlung von Beihilfen, wenn Sie diagnostische Untersuchungen in Ihrem Tierbestand durchführen lassen.
Bitte denken Sie an Ihren Beihilfeantrag!
Vergessen Sie nicht Ihren Antrag auf Beihilfe für das Jahr 2021 zu stellen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Amtlichen Erhebungsbogens.
Die Hinweise auf dem Antrag helfen Ihnen beim Ausfüllen. Folgen Sie einfach den Buchstaben A, B oder C.
Senden Sie den Antrag ab. Senden Sie den Antrag auch dann ab, wenn Sie noch nicht sicher sind, ob es zu diagnostischen Untersuchungen in Ihrem Tierbestand kommen wird.
Freundliche Grüße
Ihre Tierseuchenkasse