Nähere Informationen des LALLF finden Sie hier ⇒ Link
Geänderte Kurierfahrten und Probentransporte des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)

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Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
sichern Sie sich Ihre Ansprüche! Dazu müssen Sie nur einige Dinge tun. Welche sind das? Um das zu erfahren, lesen Sie einfach weiter.
Welche Ansprüche haben Sie als Tierhalterin oder Tierhalter?
Sie haben Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung im Falle des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche in Ihrem Bestand.
Sie haben auch Anspruch auf die Zahlung von Beihilfen, wenn Sie diagnostische Untersuchungen in Ihrem Tierbestand durchführen lassen.
Was müssen Sie unternehmen, um Ihre Ansprüche zu sichern?
Müssen Sie noch mehr unternehmen oder ist das schon alles?
Ach ja, der Beihilfeantrag!
Vergessen Sie nicht Ihren Antrag auf Beihilfe für das Jahr 2020 zu stellen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite des Tierzahlmeldebogens.
Die Hinweise auf dem Antrag helfen Ihnen beim Ausfüllen. Folgen Sie einfach den Buchstaben A bis C.
Senden Sie den Antrag ab. Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob es zu diagnostischen Untersuchungen in Ihrem Tierbestand kommen wird.
Haben Sie nun alles zur Sicherung Ihrer Ansprüche unternommen?
Ja schon.
Aber folgenden Hinweis möchten wir Ihnen gern noch mit auf den Weg geben:
Wenn Sie in Ihrem Tierbestand den Verdacht einer ansteckenden Tierkrankheit haben,
Freundliche Grüße
Ihre Tierseuchenkasse
Sind sie zufrieden mit der Gesundheit ihrer Nachzucht?
Wirtschaftlich bedeuten kranke Kälber erhebliche finanzielle Einbußen durch Behandlungskosten, Folgeerkrankungen und Rückstände im Wachstum, die sich häufig in verminderter Fruchtbarkeit und Milchleistung in der ersten Laktation widerspiegeln. Zusätzlich müssen erkrankte Kälber intensiver betreut werden. Das kostet Zeit und Personal.
Wo könnten Probleme zu finden sein?
Einer der häufigsten Gründe für eine hohe Mortalität sind Durchfallerkrankungen der Tiere in den ersten Lebenstagen und -wochen.
Um Vorkommen und Ursachen des Kälberdurchfalls in Milchviehbetrieben in M-V zu erfassen, führen die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA), der Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse M-V (RGD) und das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) derzeit eine repräsentative Untersuchung in Milchvieh haltenden Betrieben in M-V durch.
Worin liegen die Schwerpunkte der Untersuchung?
In einem Interview in Milchviehbetrieben in M-V werden detaillierte Informationen über die Haltungs- und Fütterungsbedingungen sowie den Gesundheitsstatus im Tränkkälberbereich gesammelt. In den befragten Betrieben wird von einer Stichprobe der Kälber eine Kotprobe gewonnen und untersucht. Es geht darum, die Erreger von Durchfallerkrankungen zu bestimmen. Schwerpunkt der Untersuchungen bilden die Kryptosporidien, die Rota-/Coronaviren und das E. coli F5 (K99) – Antigen.
Wann finden die Betriebsbesuche statt?
Die Betriebsbesuche mit den Probenahmen und Untersuchungen werden im Zeitraum von Juli 2019 bis Dezember 2019 durchgeführt.
Reichen die Informationen?
Das Projekt soll 2020 weitergehen. Dann wollen wir uns in den Betrieben ganz speziell mit dem Einfluss der Versorgung des neugeborenen Kalbes mit dem ersten Kolostrum beschäftigen.
An konkreten Daten wollen wir herausfinden, wann, wie viel und in welcher Qualität das Erstkolostrum Einfluss auf die Gesundheit und Entwicklung der Kälber haben.
Wo können Sie die Ergebnisse nachlesen?
Wenn die Ergebnisse der Untersuchungen zur Verfügung stehen, können Sie diese hier nachlesen. Wir werden die Ergebnisse auch in unserer täglichen Arbeit in ihren Betrieben besprechen.
Sie müssen jedoch nicht so lange warten:
Wer aktuell Probleme hat, muss keinesfalls so lange warten – Sie können uns jederzeit kontaktieren, damit wir die Situation in Ihrem Betrieb genau analysieren und mit Ihnen gemeinsam Wege finden, um die Kälbergesundheit und damit auch die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes nachhaltig zu verbessern.
Kontakt Rindergesundheitsdienst
Dr. Ulrike Falkenberg
Tel. 0173 2083382
Dr. Christine Komorowski
Tel. 0172 3655298
Deutschland
AG des Institutes der Bienenforschung e. V. ⇒ Link
Niedersachsen ⇒ Link
Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim ⇒ Link
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ⇒ Link
Österreich ⇒ Link
Schweiz ⇒ Link
Deutschland
Institut für Bienenkunde Celle ⇒ Link
Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim ⇒ Link
Fachzentrum für Bienen und Imkerei Mayen ⇒ Link
Varroawetter – ein Service des Fachzentrums für Bienen und Imkerei Mayen ⇒ Link
Institut für Bienenkunde Oberursel der Goethe-Universität Frankfurt a. Main ⇒ Link
Bieneninstitut Kirchhain – Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen ⇒ Link
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ⇒ Link
Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf ⇒ Link
Imkerakademie (Landwirtschaftskammer NRW) ⇒ Link
Die Honigmacher (Landwirtschaftskammer NRW) ⇒ Link
Verein zur Förderung der Bienenkunde der Landwirtschaftskammer NRW ⇒ Link
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg ⇒ Link
Österreich
AGES ⇒ Link
Schweiz
BienenSchweiz – Imkerverband der deutschen und rätoromanischen Schweiz ⇒ Link
Agroscope ⇒ Link
Liebe Imkerinnen und Imker,
spätestens im Juli sollte man mit der Varroa-Befallskontrolle beginnen. Die Schadschwellen der Institute dienen als Orientierung. Ab ca. fünf bis zehn gefallenen Milben pro Tag im Juli und einer halben Milbe pro Tag im Oktober besteht unmittelbarer Handlungsbedarf.
Bei hohen Völkerzahlen oder wenig Zeit werden verständlicherweise meist alle Völker in gleicher Weise behandelt. In dieser Situation empfiehlt sich eine frühzeitige Behandlung nach der Honigernte, um einerseits die Aufzucht der Winterbienen möglichst wenig zu beeinträchtigen, aber vor allem, um die Milben und Virenlast auf niedrigem Niveau zu halten. Verbleiben den Bienen kaum Reserven, muss erst gefüttert werden. Der Freizeitimker hat die Chance, individueller vorzugehen und somit den Medikamenteneinsatz zu reduzieren und gleichzeitig wichtige Erkenntnisse über die Entwicklungsdynamiken der Varroamilbe zu sammeln.
Eine Kontrolle ist keine Kontrolle!
Einmalig durchgeführte Kontrollen haben keine hohe Aussagekraft. Wer ab Juli bis zum Ende der Flugzeit die Möglichkeit hat, alle drei bis vier Wochen eine Kontrolle durchzuführen, wird feststellen, dass die Milbenlast von Volk zu Volk und von Monat zu Monat stark variieren kann. Nur so bekommt man allmählich ein gutes Gespür dafür, wie es um seine Völker bestellt ist.
Liegen die gezählten Milben weit unter den bekannten Schadschwellen, kann vorerst auf eine Behandlung verzichtet werden.*)
Wer diesem Prinzip folgt, geht auf der einen Seite zwar ein erhöhtes Risiko ein, da Kontroll- oder Behandlungsfehler gravierendere Auswirkungen haben, als wenn man nach dem „Gießkannenprinzip“ (s. o.) arbeitet und bei allen Völkern zwei Sommer- sowie eine Winterbehandlung durchführt. Auf der anderen Seite mutet man dadurch seinen Bienen nur so viel zu, wie sie benötigen.
Bei dieser Vorgehensweise sollte man über einige Jahre Erfahrung verfügen und vorerst nur mit
einem oder wenigen Völkern beginnen, bis man Vertrauen in sein eigenes Handeln und die Verlässlichkeit der Befallschwellen gewonnen hat.
Ergebnisse richtig interpretieren
Ein starker Milbenfall kurz nach einer Behandlung hat wenig Aussagekraft. Entscheidend ist, wie viele Milben im Volk geblieben sind. Es zählt nur der natürliche Milbenfall, der sich laut Lehrmeinung z. B. nach einer Ameisensäurebehandlung ab ca. der 2.-3. Woche einstellt. Erst dann ist eine erneute Kontrolle sinnvoll. Zusätzlich kann der Bestand trotz erfolgreicher Behandlung durch zusammenbrechende Völker aus der Umgebung wieder stark mit Milben infiziert werden. Hier hilft wie oben beschreiben, nur eine regelmäßige Kontrolle und das Einengen der Fluglöcher.
Warum ein erhöhtes Risiko eingehen?
Durch die individuelle Behandlung erkennen wir Völker, die besser mit der Milbe zurecht-kommen. Ich erinnere mich an einen Vortrag von Herrn Dr. Büchler vom Bieneninstitut Kirchhain, in dem er es sinngemäß wie folgt formuliert hat:
Würden wir, parallel zu der aktuellen und wichtigen Zuchtarbeit, von den lokal angepassten Völkern, die neben ihren anderen erwünschten Eigenschaften zusätzlich gut mit der Milbe zurechtkommen, Königinnen nachziehen und die anderen Völker mit diesen Königinnen umweiseln, sollte es uns dann nicht langfristig gelingen, die Widerstandsfähigkeit der Landbiene zu stärken?
Momentan noch eine schöne Utopie – dennoch gilt bei der Verabreichung von Tierarzneimitteln für die Biene der gleiche Grundsatz wie für alle anderen Nutztiere: So wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Gesunde Bienen und viel Spaß beim Imkern
wünscht Ihnen
Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei der Tierseuchenkasse von M-V
*) In Deutschland besteht eine Behandlungspflicht für Bienenvölker. Auch biotechnische Maßnahmen ohne Medikamenteneinsatz werden als Behandlung anerkannt. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Veterinäramt.
Diethard Hoffmann
Tel. 038320 64779
hoffmanndiethard@gmail.com
Johann-Christoph Kornmilch
Tel. 03834 813095 oder 0174 7369158
mail@bienenhotel.de
Holger Wollenberg
Tel. 0172 3120226
h.wollenberg@t-online.de
Willfried Klammer
Tel. 038483 22244
znl.klammer@t-online.de
Frank Rusch
Tel. 0173 2472634
Ronald Schünemann
Tel. 0176 55036056
huweho-schutz@online.de
Sauenhalter dürfen ihre Ferkel vor einer Kastration künftig selbst betäuben.
Der Bundestag billigte am 28. Juni 2019 eine entsprechende Verordnung. Die Neuregelung ermöglicht es Landwirten, die Ferkel nach einer entsprechenden Schulung mit dem Gas Isofluran zu betäuben.
Um den entsprechenden Sachkundenachweis zu erlangen, müssen die Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein sowie eine einschlägige Berufsausbildung bzw. Studium oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln nachweisen können. Zudem müssen sie einen theoretischen Lehrgang sowie eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes mit anschließender Prüfung absolvieren.
Liebe Imkerinnen und Imker,
es sind nun schon einige Jahre ins Land gezogen, seit der Kleine Beutenkäfer 2014 in Italien eingeschleppt wurde. Man kann zwar von einem gewissen Eindämmungserfolg reden, die Bekämpfungsmaßnahmen, um den Käfer auszurotten, waren jedoch bisher vergeblich.
Wie das Kaninchen vor der Schlange schauen wir gebannt nach Italien. Dabei könnte dieser kleine flug- und anpassungsfähige Schädling aus jedem Land zu uns kommen, denn die Handelswege für illegal eingeführte Kunstschwärme und Bienenvölker sind unergründlich.
Um die Gefahr einer Einschleppung zu minimieren, empfehlen der Imkerverband M-V und der BGD den Kauf von lokal angepassten Bienen aus der Region. Um dies zu erleichtern, wurde die Bienenbörse eingerichtet (k Webseite des Imkerverbandes M-V).
Die Erfahrung hat gezeigt: Nur bei einer Früherkennung besteht die Chance auf erfolgreiche Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers.
Solange der Käfer in Europa lebt, sollten wir wachsam sein. Die Schweiz, Österreich und das Bundesland Bayern haben bereits ein Monitoring-Programm zur Früherkennung des Kleinen Beutenkäfers installiert. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ab sofort und mit freundlicher Unterstützung vieler Veterinärämter, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei und dem Institut für Bienenkunde und Imkerei an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim das „Freiwillige Überwachungsprogramm zur Früherkennung des Kl. Beutekäfers“.
Wie funktioniert das freiwillige Überwachungsprogramm?
Es werden Öl-Fallen mit Gebrauchsanweisung zum Fangen des Kleinen Beutenkäfers im Rahmen des AFB-Monitorings vom zuständigen Veterinäramt an die Imkerinnen und Imker verteilt. Nach dem Einsatz der Fallen werden alle Teilnehmer um freiwillige Rückmeldung per E-Mail, Telefon oder Post gebeten, um später eine unscharfe Karte über die Verteilung der beprobten Imkereien erstellen zu können. Als Angabe genügen Name, Ihre Registriernummer, die Sie vom Veterinäramt erhalten haben und der ungefähre Standort der Völker. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur für dieses Programm verwendet. Die grafische Darstellung der beprobten Imkereien wird nicht veröffentlicht.
Bei Interesse, fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Veterinäramt an ob dieses am Programm teilnimmt und noch Imkerinnen oder Imker gesucht werden. Für die Imkervereine oder Interessengemeinschaften, die mehr über den Kleinen Beutenkäfer und den Gebrauch der Falle erfahren möchten, bietet der Bienengesundheitsdienst einen gebührenfreien Vortrag an.
In der Hoffnung auf rege Beteiligung am freiwilligen Überwachungsprogramm ohne Fund wünsche ich Ihnen weiterhin viel Freude an Ihren Bienen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei
der Tierseuchenkasse von M-V
Liebe Imkerinnen und Imker,
erfreulicherweise wurden in Mecklenburg-Vorpommern während der letzten Jahre sehr wenige Fälle von Bienenvergiftung festgestellt. Seit 2014 konnte von allen eingesandten Proben lediglich in sechs Fällen eine Vergiftung nachgewiesen werden.
Kommt es dennoch zu einem Verdachtsfall, sollte jeder der Bienen hält wissen, wie man sich zu verhalten hat.
Die Gefahr einer Bienenvergiftung lässt sich im Vorfeld verringern, wenn man sich mit den Landwirten vor Ort in Verbindung setzt, mit ihnen die Standorte und Ausbringungszeiten abspricht und seine Völker möglichst nicht direkt an die Feldränder stellt.
Ein gemeinsames Treffen der ortsansässigen Imker mit den Landwirten aus der Umgebung zum gegenseitigen Informationsaustausch kann auf keinen Fall schaden. Kommunikation erhöht das Vertrauen und verringert ungewollte Bienenschäden.
Bevor Sie einen Verdacht melden, seien Sie selbstkritisch. Nur zu oft stellen sich am Ende die Varroamilbe und die von ihr übertragenen Viren als Todesursache heraus. Überdenken Sie Ihre Behandlungsstrategie und begeben Sie sich auf Spurensuche. Befindet sich im oberen Bereich der Zellwände Milbenkot? Entdecken Sie viele Bienen mit verkrüppelten Flügeln und verkürztem Hinterleib? Fallen Ihnen viele Milben entgegen, wenn Sie eine Brutwabe mit offenen Zellen auf einem weißen Blatt Papier ausschlagen? Sind Sie sich bei Ihrer Diagnose unsicher, ziehen Sie erfahrene Kollegen oder Bienensachverständige zurate.
Gibt es einen ernst zu nehmenden Verdacht, rufen Sie unverzüglich den Pflanzenschutz-Regionaldienst an. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der TSK M-V. Betreten Sie nicht die Felder der Landwirte und sammeln Sie keine toten Bienen auf. Damit die Proben bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung Bestand haben, dürfen sie nur vom Pflanzenschutzdienst entnommen werden. Füllen Sie mit einem Mitarbeiter des Regionaldienstes den „Antrag auf Untersuchung von Bienenvergiftungen“ aus (siehe unten). Sowohl die Probenentnahme als auch die darauffolgenden Laboranalysen sind gebührenfrei.
Entdecken Sie den Schaden an einem Wochenende oder besteht die Gefahr, dass tote Bienen, die vor dem Flugloch liegen, durch ungünstige Witterungsverhältnisse unbrauchbar werden könnten, sichern Sie die Bienenprobe vor mindestens einem glaubhaften Zeugen, z. B. der Polizei oder einem Amtstierarzt.
Folgen Sie bei der Probenentnahme den Anweisungen des Julius-Kühn-Institutes (siehe unten) und kontaktieren Sie so bald wie möglich den Pflanzenschutzdienst. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.
Ist die Probenmenge ausreichend, können seit 2018 in Mecklenburg-Vorpommern alle Proben zur Untersuchung auf Bienenvergiftung automatisch aufgeteilt werden. Ein Teil (mind. 1.000 Bienen) wird vom Julius-Kühn-Institut in Braunschweig auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht, der andere Teil (mind. 50 Bienen) geht an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. Dort kann im Rahmen der Laboranalyse der Nachweis bestimmter Viren erbracht werden. Zudem werden die Bienenproben routinemäßig auf Varroa-Befall und Nosema untersucht.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es, einen umfassenderen Erkenntnisstand über die Todesursache Ihrer Völker zu bekommen, um so geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Gesunde Bienen und viel Spaß am Imkern
wünscht Ihnen
Tobias Dittmann
Fachberater für Imkerei