Biosicherheit – Ihr Rindergesundheitsdienst informiert

Biosicherheit – Ihr Rindergesundheitsdienst informiert

Ab 1.1.2027 ist die Eigenkontrolle und Dokumentation der Biosicherheit in Ihrem Rinderbetrieb besonders wichtig!

Biosicherheit ist für Ihren Betrieb eine gute Investition in die Tiergesundheit und im Tierseuchenfall ab 1.1.2027 auch Voraussetzung für die volle Entschädigungsleistung durch die Tierseuchenkasse M-V.

Biosicherheit gewährleisten und dokumentieren
Das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL) verpflichtet Tierhalter (in den Rechtsvorschriften als „Unternehmer“ bezeichnet), ihre Tierhaltungen vor biologischen Gefahren (Eintrag von Krankheitserregern) zu schützen und die ergriffenen Maßnahmen in einem Biosicherheitsmanagementplan zu dokumentieren.

Für Rinderhaltungen ab 20 Tiere und Schaf- und Ziegenhaltungen ab 20 Tiere ist das ab 1.1.2027 verpflichtend.

Im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche ist deshalb zukünftig mit den Antragsunterlagen auch der Biosicherheitsmanagementplan bei der Tierseuchenkasse M-V vorzulegen. Bei Fehlen des Planes kann es im Tierseuchenfall zu Kürzungen von Entschädigungsleistungen kommen.

Wie mache ich die Biosicherheitsdokumentation in der Praxis?
Der RGD kann zur Überprüfung und Dokumentation der Biosicherheit im Betrieb die Risikoampel Universität Vechta empfehlen und Ihnen bei der Erstellung des Planes helfen.

Die Universität Vechta hat in einem Verbund mit zahlreichen Experten eine Risikoampel für Rinderhaltungen in Form eines webbasierten Erfassungsbogens erstellt, der die Risikobereiche in Ihrem Betrieb berücksichtig. Dieser Service ist kostenfrei und anonym.

Investieren Sie 1 Stunde für die Überprüfung.

Sie erhalten eine betriebsspezifische Risikobewertung und eine To-Do-Liste, um das Eintragsrisiko für Krankheitserreger in Ihrem Betrieb zu minimieren.

Übersichtsbeitrag zur Biosicherheit im Betrieb
Sie haben noch mehr Fragen zur Biosicherheit in ihrem Betrieb? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zur Biosicherheit in Tierbeständen

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihren Rindergesundheitsdienst!

BTV-Infektionen in Rinder- und Schafbeständen – Aktuelle Situation 2026

BTV-Infektionen in Rinder- und Schafbeständen – Aktuelle Situation 2026

Prophylaxestrategie und Untersützung durch die TSK M-V

In Deutschland ist die epidemiologische Lage der Blauzungenkrankheit derzeit durch das gleichzeitige Auftreten mehrerer BTV-Serotypen geprägt. Der Serotyp BTV3 wird seit Herbst 2023 nachgewiesen und hat sich seit 2024 bundesweit stark ausgebreitet. Er verursacht zahlreiche Ausbrüche insbesondere bei Schafen und Rindern.

Der Serotyp BTV8, der bereits in den Jahren 2006–2009 eine große Rolle spielte, wurde 2025 erneut in einzelnen Regionen Deutschlands nachgewiesen.

Einen Überblick über das aktuelle Ausbruchsgeschehen im Norden und Osten Deutschlands im aktuellen Jahr erhalten sie hier:

TSIS – Tierseucheninformationssystem des Friedrich-Loeffler – Instituts

HIER ⇒ Risikoampel Rind

Das gleichzeitige Vorkommen von BTV3 und BTV8 erhöht die epidemiologische Komplexität und erfordert weiterhin intensive Überwachung, Bekämpfungsmaßnahmen und Impfstrategien.

BTV Impfung in meinem Betrieb?
Eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) schützt den Bestand wirksam vor schweren Krankheitsverläufen und hohen Verlusten. Sie reduziert klinische Symptome, Tierverluste sowie Leistungseinbußen deutlich und trägt dazu bei, die Virusvermehrung und Weiterverbreitung im Bestand zu begrenzen. Insgesamt erhöht die Impfung die Tiergesundheit, die Biosicherheit und die wirtschaftliche Stabilität des Betriebes.

Wenn Impfen, gegen welchen Serotyp?
Derzeit bedrohen vornehmlich BTV3 und BTV 8 die Tiergesundheit in unseren Wiederkäuerbeständen. Aktuell ist kein Kombinationsimpfstoff BTV3 und BTV8 verfügbar. Die Impfung (Grundimmunisierung, Boosterung) muss mit dem jeweiligen Impfstoff durchgeführt werden. Bei Fragen zu den Impfkonzepten wenden Sie sich bitte an Ihren bestandsbetreuenden Tierarzt.

Unterstützung der BTV-Impfung durch ihre Tierseuchenkasse M-V
Die Tierseuchenkasse M-V unterstützt 2026 die Impfung gegen BTV in Wiederkäuerbeständen. Eine Voraussetzung dafür ist die Eintragung in die HIT-Datenbank.

HIER ⇒ Beihilfesatzung TSK M-V

Betriebe, die ihren Bestand gegen verschiedene Serotypen der BTV impfen und gegebenenfalls verschiedene Impfstoffe einsetzen, erhalten eine Impfbeihilfe von 1,00 € pro Applikation.

Bei Fragen kontaktieren Sie den Rindergesundheitsdienst oder den Schaf- und Ziegengesundheitsdienst.

Biosicherheit in Tierbeständen

Biosicherheit in Tierbeständen

Tierseuchengefahren haben sich erhöht
Selten hatten wir in der Vergangenheit mit einem fast zeitgleichen Ausbruch verschiedener Tierseuchen in unseren Haustierbeständen, wie der Geflügelpest, der Afrikanischen Schweinepest, der Maul- und Klauenseuche oder auch der Blauzungenkrankheit, zu tun. Diese Situation stellt alle Tierhalter, egal ob in Hobbyhaltungen oder in gewerblichen Haltungen, vor große Herausforderungen. In diesem Zusammenhang nimmt die Biosicherheit in allen Tierhaltungen einen immer höheren Stellenwert ein.

1. Was versteht man unter Biosicherheit und wie sollte sie umgesetzt werde?
Diese Frage sollten sich alle Tierhalter stellen und die Abläufe in ihrer Tierhaltung regelmäßig kritisch hinterfragen.

Unter Biosicherheit versteht man alle Maßnahmen, die das Risiko der Einschleppung und Ausbreitung von Krankheitserregern in oder aus Tierhaltungen reduzieren sollen. Ziel der Maßnahmen ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren und Menschen zu gewährleisten.

Biosicherheit gewährleisten und dokumentieren

Das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL) verpflichtet jeden Tierhalter und jede Tierhalterin, (in den Rechtsvorschriften als „Unternehmer“ bezeichnet), unabhängig von der Größe der Tierhaltung, diese vor biologischen Gefahren (Eintrag von Krankheitserregern) zu schützen und die ergriffenen Maßnahmen zu dokumentieren.
Das Einhalten der rechtlichen Vorgaben ist für alle Tierhaltungen mit Nutztieren wichtig, weil die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU im Tierseuchenfall davon abhängig sind.

Im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche in einer Tierhaltung ist deshalb zukünftig mit den Antragsunterlagen der Biosicherheitsmanagementplan durch den Tierhalter bei der Tierseuchenkasse M-V vorzulegen. Bei Fehlen eines Planes kann es im Tierseuchenfall zu Kürzungen von Entschädigungsleistungen kommen.

Dies trifft insbesondere ab dem 01.01.2026 zu bei:
Geflügelhaltungen ab 1.000 Tiere und
Schweinehaltungen ab 20 Tiere.

Ab dem 01.1.2027 bei:
Rinderhaltungen ab 20 Tiere und
Schaf- und Ziegenhaltungen ab 20 Tiere.

2. Verpflichtungen für alle Tierhalter
Jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel muss den Schutz vor biologischen Gefahren in seiner Tierhaltung sicherstellen.

Angemessene Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Tierbestandes umfassen insbesondere:

  • Umzäunung, Einfriedung, Überdachung, Errichtung von Netzen
  • Reinigung, Desinfektion, Schadnagerbekämpfung
  • Verfahren, die regeln, wie Tiere, Erzeugnisse, Fahrzeuge und Personen in und aus den Betrieb gelangen
  • Verfahren für die Nutzung von Ausrüstung
  • Quarantäne, Isolation und Absonderung von neu eingestellten oder kranken Tieren
  • ein System zur sicheren Lagerung und Beseitigung von Tierischen Nebenprodukten

Für die Früherkennung von Tierseuchen muss jeder Tierhalter über Kenntnisse zu Tiergesundheit und Tierseuchen der von ihm gehaltenen Tiere verfügen und sich der Übertragungsgefahr von Tierseuchen auch auf den Menschen bewusst sein.

Jeder Tierhalter muss also im Vorfeld eine Risikoanalyse für seine Tierhaltung vornehmen, um dann zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen zum Schutz seiner Tiere zu ergreifen sind. Die Maßnahmen sind in geeigneter Form zu dokumentieren (Biosicherheitsmanagementplan), regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Hier stellen wir Ihnen das Biosicherheitskonzept für kleine Tierhaltungen zur Verfügung.
Ihr Tierarzt, Ihre Tierärztin und Ihr zuständiges Veterinäramt steht Ihnen beratend zur Seite.

3. Tiergesundheitsbesuche und Dokumentation
Jedem Tierhalter ist die Pflicht übertragen, „Tiergesundheitsbesuche“, also tierärztliche Kontrollen und Beratungsleistungen, in Anspruch zu nehmen. Die Häufigkeit dieser Besuche richtet sich nach dem Risiko für die Tiergesundheit, die die jeweilige Tierhaltung birgt. Ein niedriges Risiko wäre beispielsweise in einem in sich geschlossenen Betrieb mit hoher Biosicherheit zu erwarten. Ein höheres Risiko muss in Tierhaltungen angenommen werden, die z. B. häufig zu- und verkaufen.

Der Zweck dieser Tiergesundheitsbesuche ist es, die Seuchenprävention zu verbessern durch:

  • fachkundige Beratung in Fragen der Biosicherheit und anderer Tiergesundheitsaspekte und
  • Feststellung von Anzeichen für das Auftreten gelisteter oder neu auftretender Seuchen und Vermittlung von Informationen über diese Krankheiten.

4. Ausblick bei der Tierseuchenkasse M-V
Voraussetzungen für Leistungen der Tierseuchenkasse M-V im Tierseuchenfall sind:

  • Korrekte Tierzahlmeldung und Nachmeldung
  • Korrekte und fristgerechte Zahlung der Beiträge
  • Rechtskonformes Verhalten

5. Linksammlung
Das gehäufte Auftreten auch von neuen Tierseuchen und die damit verbundenen hohen wirtschaftlichen aber auch emotionellen Schäden für alle Tierhalter, zeigen die Verantwortung jedes Einzelnen, der mit Tieren umgeht. Jede Verbesserung der Biosicherheit in den Tierhaltungen ist positiv!

Es ist also wichtig, dass sich jeder Tierhalter mit dem Thema beschäftigt und Stück für Stück Verbesserungen schafft.

Überprüfen Sie die Biosicherheit Ihres Tierbestandes beispielsweise nach:

6. Rechtsgrundlagen zur Biosicherheit[1]
Mit den nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen werden die Verantwortungen für die Biosicherheit in die Hände der Tierhalter gelegt:

  • Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit im Merkblatt Tiergesundheitsrecht (AHL) genannt,
  • Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
    im Merkblatt Tiergesundheitsgesetz

Nach Artikel 10 und Erwägungsgrund 43 des Tiergesundheitsrechts (AHL) sollen die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren ausreichend flexibel und auf die Art der Produktion sowie die betreffenden Tierarten und -kategorien abgestimmt sein. Weiterhin sollen sie den lokalen Gegebenheiten, technischen Entwicklungen und betriebsindividuellen Risikofaktoren Rechnung tragen. Für die meisten Handlungsbereiche wird zwischen „Baulichen Gegebenheiten“ und „Management“ unterschieden.

Nutzen Sie auch das Biosicherheitskonzept für kleine Tierhaltungen .

Dieser Tierseuchenmaßnahmenplan sollte auch in Ihrem Stall hängen.

[1] Alle Ausführungen in diesem Informationsblatt sind rechtlich unverbindlich. Verbindlich sind allein die Vorgaben der zitierten Rechtsvorschriften und deren Auslegungen durch die europäischen und nationalen Gerichte.

Informationen zur Coxiellose der Rinder (syn. Q-Fieber)

Informationen zur Coxiellose der Rinder (syn. Q-Fieber)

Die Coxiellose des Rindes ist aufgrund des Zoonoserisikos trotz eines vorrangig gutartigen Krankheitsverlaufs eine ernstzunehmende Infektionskrankheit. Die Erregerausscheidung mit der Milch und beim Kalben ist mit unterschiedlichen Infektionsrisiken für den Menschen verbunden. Insbesondere Rinderhaltungen mit landwirtschaftsfernem Personenverkehr sollten daher Maßnahmen zur Eindämmung einer möglichen Infektionsgefährdung des Menschen ergreifen. Hygienemaßnahmen, die Entfernung chronisch infizierter Tiere und betriebsindividuelle Impfkonzepte sind geeignet, das Infektionsrisiko zu senken. Bei schweren grippalen Infekten des Menschen ist eine differentialdiagnostische Untersuchung auf Q-Fieber zu empfehlen.

In Deutschland wird immer wieder im Zusammenhang mit der Haltung vorwiegend von Schafen, aber auch von Ziegen oder Rindern über das Auftreten von Q-Fieber beim Menschen berichtet. Meist handelt es sich dabei um sporadische Fälle. Bundesweit auftretende einzelne Q-Fieber-Ausbrüche beim Menschen wie auch das vergleichsweise große Infektionsgeschehen in den Niederlanden im Zusammenhang mit Milchziegenhaltungen (2007-2009) weisen der Coxiellose für die Wiederkäuerhaltung eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin ist der Tatsache, dass Coxiellen in der Milch von Wiederkäuern nachgewiesen werden, Rechnung zu tragen. Das Infektionsrisiko über Rohmilch ist zwar nicht auszuschließen, aber als vergleichsweise gering einzustufen, da eine orale Infektion im Vergleich zur aerogenen Infektion einer sehr viel höheren Infektionsdosis bedarf. Außerdem geht von kommerziell pasteurisierter Milch kein Infektionsrisiko aus.

Beim Q-Fieber (engl. Q = query = Frage, Zweifel) handelt es sich um eine beim Menschen meldepflichtige, bakteriell bedingte Infektionskrankheit, die durch Coxiella burnetii hervorgerufen wird.

Die Erkrankung beim Tier wird als Coxiellose bezeichnet und ist bei allen Wiederkäuern meldepflichtig. Als Zoonose kann die Infektion auf natürliche Weise zwischen Wirbeltieren und Menschen übertragen werden. Exponierte Berufsgruppen sind primär Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter, Tierärzte und weitere Personengruppen mit berufsbedingten Kontakten zu den genannten Tieren (Schlachthofmitarbeiter, Besamungstechniker usw.). Mögliche Infektionen landwirtschaftsferner Personengruppen (z.B. Besucher, Feriengäste auf dem Bauernhof etc.) sind aufgrund der indirekten Erregerübertragung (kontaminierter Staub, kontaminierte Kleidung) unbedingt zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass bei größeren Ausbrüchen in der Humanmedizin meistens landwirtschaftsferne Personen betroffen waren.

Tragende Tiere stehen im Mittelpunkt des Infektionsgeschehens, da sich Coxiellen bevorzugt und sehr stark in den Fruchthäuten vermehren. Vor allem bei der Geburt können dann hohe Erregermengen mit der Nachgeburt und dem Fruchtwasser freigesetzt werden. Trocknen die Geburtsnebenprodukte ein, so bildet der Erreger ein sporenähnliches Dauerstadium aus, welches lange infektiös bleibt (Wolle bis 16 Monate, Staub bis 120, Urin bis 49 und Speichel bis 30 Tage). So sind Infektionen vor allem zeitnah zur Geburt möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch unabhängig von einer Geburt wurde bislang nicht beschrieben.

Den Zecken der Gattung Dermacentor wurde in der Vergangenheit beim Schaf eine besondere Rolle zugeschrieben, da infizierte Zecken hohe Erregermengen mit dem Kot ausscheiden. Eingetrockneter erregerhaltiger Zeckenkot gilt als eine Infektionsquelle. Allerdings werden nur selten infizierte Zecken gefunden. Der Fokus der Infektionsvermeidung liegt also um den Geburtszeitraum.

Grundsätzlich neigt die Coxiellen-Infektion beim Rind zu einem gutartigen Verlauf mit milden oder auch ohne Krankheitserscheinungen. Es werden aber auch Verläufe mit (Spät-)Aborten, Frühgeburten, Geburt lebensschwacher Jungtiere und Fruchtbarkeitsstörungen beobachtet.

Auch beim Menschen steht der gutartige Infektionsverlauf bei mehr als der Hälfte der Betroffenen im Vordergrund. In ca. 40% der Fälle treten nach einer 2-4 wöchigen Inkubationszeit unspezifische Grippe-ähnliche Symptome auf, die auch ohne Behandlung nach ein bis zwei Wochen wieder abklingen. Schwerere Verläufe sind durch hohes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, trockenen Husten, Lungenentzündung (sog. atypische Pneumonien) und auch Schüttelfrost gekennzeichnet. In diesen Fällen kann ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden. Bestehende andere Erkrankungen begünstigen schwerere Infektionsverläufe. Akute Verlaufsformen sind sehr gut mit Antibiotika zu therapieren, das Robert-Koch-Institut hat hierzu Empfehlungen veröffentlicht. In weniger als 1% der Fälle entwickelt sich beim Menschen ein chronisches Q-Fieber, es äußert sich in vielfältiger Form, so wurden beispielweise chronische Herzklappen-, Leber- oder Knochenmarksentzündungen wie auch chronische Erschöpfungszustände (chronic fatigue syndrome, CFS) beschrieben. Die chronischen Verlaufsformen sind nur schwer therapierbar.

Auch bei Rindern werden chronische Infektionen beschrieben, es liegt hier eine dauerhafte Erregerausscheidung (z.B. mit der Milch) vor, allerdings ohne dass klinische Symptome auftreten müssen.

Aufgrund der häufigen Antikörpernachweise ist davon auszugehen, dass der Erreger in Rinderbeständen weit verbreitet ist. Neue Infektionsepisoden ergeben sich aufgrund des Nachlassens der betriebsspezifischen Immunität. Chronisch infizierte Kühe gewährleisten die Präsenz des Erregers innerhalb der Herde über längere Zeiträume. Nachwachsende empfängliche Jungkühe, die sich infizieren und den Erreger dann bei der Kalbung ausscheiden, kennzeichnen die folgenden Infektionswellen. Während einer Ausscheidungsepisode auf Herdenebene infizieren sich Kälber bereits frühzeitig (Ausscheidung über Fruchtwasser!) und bilden eine Immunität aus, ohne dass Antikörper nachweisbar sind. Die Remontierung derart immuner Jungrinder führt dann wieder zu einer Ruhephase des Infektionsgeschehens. In dieser Ruhephase bleibt eine Infektion der Kälber aus, so dass wiederum voll empfängliche Jungrinder nachwachsen. Letztlich kann man in diesen Herden über die Zeit einen wellenförmigen Verlauf der Infektion beobachten. Unabhängig von diesem betriebsinternen Infektionskreislauf führt natürlich auch die Neuinfektion einer negativen Herde von außen zu einer massiven Erregerausscheidung.

Vor diesem Hintergrund ist es ein vorrangiges Ziel, die innerbetrieblichen Infektionskreisläufe in Rinderbeständen einzudämmen, um die Erregerausscheidung mit der Milch und beim Kalben zu reduzieren.

Für die Impfung von nicht-tragenden Rindern ist ein Impfstoff verfügbar. Der Impfstoff verhindert eine Infektion nicht sicher, aber er reduziert die ausgeschiedene Erregermenge. Weiterhin deutet sich an, dass die Impfung die Entstehung chronischer Dauerausscheider (z.B. über Milch) bei Kühen verhindern bzw. zumindest reduzieren kann. Der beste Impfschutz wird erreicht, wenn die Grundimmunisierung vor der Belegung abgeschlossen wurde. Grundsätzlich reduziert eine Impfung vor Beginn der Trächtigkeit die Erregerausscheidung während des Kalbens. Der Antibiotikaeinsatz im infizierten Bestand, z.B. um eine mögliche Erregerausscheidung um die Geburt zu reduzieren, wurde in einem Gutachten der EFSA (2010) abgelehnt.

Gemäß §3 des Tiergesundheitsgesetzes gilt, dass wer Vieh oder Fische hält, zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung dafür Sorge zu tragen hat, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden. Vor diesem Hintergrund sollten sich Rinderhalter – neben den üblichen Maßnahmen zur Biosicherheit – risikoorientiert Klarheit hinsichtlich einer möglichen Coxielleninfektion ihres Bestandes verschaffen (Erhebung des Infektionsstatus).

In Anbetracht der vorgenannten Fakten empfehlen die Rindergesundheitsdienste in Deutschland folgende Vorsichtsmaßnahmen:

Das Kalben sollte in einem Kalbebereich mit kontrolliertem Personenverkehr separat stattfinden. Bei Mutterkühen kann dafür auch ein separat abgezäunter Weidebereich ohne Publikumsverkehr genutzt werden.

Klinisch unauffällige Muttertiere und Nachkommen sollten frühestens 14 Tage nach der Kalbung Kontakt zu betriebsfremden Personen haben.

Beim Umgang mit Nachgeburten, Lochialsekret und neugeborenen Tieren besteht auch für den Tierhalter in klinisch unauffälligen Herden ein schwer abzuschätzendes Infektionsrisiko, welches durch konsequente Geburtshygiene minimiert werden kann. Hierzu gehören u. a. eine saubere Einstreu, die Reinigung und Desinfektion der Kalbebuchten, eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Hände, ein sofortiges Entfernen von Totgeburten und Eihäuten aus dem Stall und deren Zwischenlagerung in Edelstahlbehältern oder Plastiktonnen bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Keinesfalls sollte das potentiell infektiöse Material offen gelagert werden. Anschließend sind die Behälter unverzüglich zu reinigen und mit einem DVG-geprüften Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Auf die Pflicht, Aborte gemäß Brucellose-VO untersuchen zu lassen, wird hingewiesen.

  • Bei Ausstellungen, Tagen der offenen Tür, Hoftagen, Ferien auf dem Bauernhof und sonstigen Veranstaltungen mit Publikumsverkehr ist besonders darauf zu achten, dass
  • keine Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel ausgestellt werden (Gefahr einer verfrühten Geburt!).
  • Kontakte zwischen betriebsfremden Personen und unter 14 Tage alten Kälbern vermieden werden.

Das zuständige Veterinäramt im Vorfeld frühzeitig informiert und in die Planung der zu beachtenden Maßnahmen einbezogen wird. Vorzugsweise sollten derartige Tierbestände Antikörper- und Erreger-negativ (PCR) sein, mindestens jedoch sollten Ausstellungstiere zeitnah vor der Ausstellung Erreger-negativ sein. Insbesondere im Falle von dauerhaftem Publikumsverkehr auf Betrieben (Hofladen, Ferien auf dem Bauernhof usw.) sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen und gegebenenfalls Impfungen in Betracht zu ziehen.

Im Falle einer Infektion im Bestand sollte ein betriebsindividuelles Sanierungskonzept unter Einbeziehung der Tiergesundheitsdienste erarbeitet werden. Hierbei ist neben den Hygienemaßnahmen auch die Impfung zu berücksichtigen.

Dieses Infoblatt wurde zusammengestellt von der AG Infektionskrankheiten der Rindergesundheitsdienste in Deutschland unter Mitwirkung von

  • RGD Baden-Württemberg
  • RGD Brandenburg
  • RGD Bayern
  • RGD Hessen
  • RGD Mecklenburg-Vorpommern
  • RGD Niedersachsen
  • RGD Nordrhein-Westfalen
  • RGD Rheinland-Pfalz
  • RGD Sachsen
  • RGD Sachsen-Anhalt
  • RGD Thüringen

Stand Juni 2016

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