Die Afrikanische Schweinepest hat Mecklenburg-Vorpommern erreicht – Bitte prüfen Sie die Biosicherheit in Ihrem Betrieb!

Die Afrikanische Schweinepest hat Mecklenburg-Vorpommern erreicht – Bitte prüfen Sie die Biosicherheit in Ihrem Betrieb!

Die Universität Vechta hat in einem Verbund mit zahlreichen Experten eine ASP-Risikoampel erstellt. Damit hat jeder die Möglichkeit, seinen Betrieb auf  Schwachstellen zu überprüfen. Dieser Service ist kostenfrei und anonym.

Investieren Sie 1 Stunde für die Überprüfung. Link

Sie erhalten eine betriebsspezifische Risikobewertung und eine To-Do-Liste, um das ASP-Eintragsrisiko in Ihrem Betrieb zu minimieren.

Informationen des Landwirtschaftsministerium M-V erhalten Sie unter Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland erreicht

Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland erreicht

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein-Kadaver hat sich bestätigt. Der Fundort im Landkreis Spree-Neiße liegt unweit der deutsch-polnischen Grenze. Aber Luftlinie auch nur noch 140 km von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern.

Was können Sie als Schweinehalterin/Schweinehalter tun?

Der wichtigste Schutz für Ihre Schweine ist die Einhaltung der seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen, auch betriebliche Biosicherheit genannt. Die Schutzmaßnahmen gelten für alle Schweinehalter, unabhängig von der Größe Ihrer Schweinehaltung. Hinweise finden Sie in der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung. Ihr zuständiges Veterinäramt berät Sie hierzu gern.

Verstöße gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen, auch unzureichende Hygienemaßnahmen in der Tierhaltung, können zum Versagen oder zur Kürzung der Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse von M-V (TSK) führen.

Haben Sie Ihren Tierbestand korrekt gemeldet?

Zur Sicherung Ihrer Ansprüche ist es unabdingbar, dass der tatsächliche Tierbestand bei der TSK gemeldet wird. Ein durch Falschmeldung eingesparter Beitrag zur TSK steht in keinem Verhältnis zu einem daraus resultierenden Versagen oder der Kürzung eines Leistungsanspruches. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!

Welche Kosten trägt die Tierseuchenkasse von M-V?

Muss ein Tierbestand wegen des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuchen, zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest, gekeult werden, ersetzt die TSK dem Eigentümer der Tiere den sogenannten gemeinen Wert der getöteten Tiere. Auch die Kosten für die Tötung und ordnungsgemäße Entsorgung der Tiere werden von der TSK erstattet.

Den Anspruch auf diese Leistungen der TSK hat ein Tierhalter jedoch nur, wenn er seinen Tierbestand korrekt gemeldet und den Beitrag rechtzeitig gezahlt hat.

Bekommt ein Tierhalter weitere Unterstützung?

Ja!

In kleinen Tierbeständen kann die Keulung der Tiere durch einen Tierarzt vorgenommen werden, den Sie als Tierhalter beauftragen.

In großen Beständen ist diese Maßnahme in der Regel durch einen Tierarzt nicht mehr leistbar. Für diese Fälle hat die TSK für Schweine- und Geflügelhalter Seuchenvorsorge-Vereinbarungen mit einem Dienstleister, der GESEVO GmbH, getroffen.

Die Seuchenvorsorge-Vereinbarung umfasst im Falle einer amtlich angeordneten Bestandstötung folgende Leistungen:

  • Den Schutz des betroffenen Bestandes gegen unbefugtes Betreten (nicht im öffentlichen Raum).
  • Die Einleitung einer Entwesung (Schadnagerbekämpfung) des betroffenen Bestandes vor Beginn der Tötungsmaßnahmen.
  • Die Einrichtung von Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen für Fahrzeuge sowie Duschen.
  • Die Tötung des Bestandes nach amtlicher Anordnung des zuständigen Veterinäramtes.
  • Die unverzügliche Räumung der getöteten oder verendeten Tiere sowie die Verladung dieser Tiere in die Fahrzeuge des Entsorgungsbetriebes (SecAnim GmbH).
  • Desinfektionsmaßnahmen während der Tötung und Räumung sowie für den Einsatzbereich nach der Räumung.

Die nach Abschluss der Räumung amtlich angeordneten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Ställen und den weiteren Räumen des Betriebes sind nicht Bestandteil der Vorsorgevereinbarungen der TSK. Diese sind vom Tierhalter selbständig zu organisieren und vorzunehmen. Aber auch hier ist der Dienstleister bei der Organisation behilflich.

Sie erreichen die GESEVO GmbH unter den Rufnummern: 04471 9650 oder 0171 99 80 405.

Freundliche Grüße
Ihre Tierseuchenkasse von M-V

Afrikanische Schweinepest – Symptome, Übertragung und Biosicherheit

Afrikanische Schweinepest – Symptome, Übertragung und Biosicherheit

In Europa breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) immer weiter aus. In den baltischen Staaten, der Ukraine, Polen und Russland zirkuliert nach wie vor in den Wild- und Hausschweinebeständen die ASP. Bis Ende August sind europaweit mehr als 4.800 Fälle bei Wildschweinen und über 700 in Hausschweinebeständen registriert worden. Das sind mehr als im vergangenen Jahr. Besonders in Rumänien scheint die Lage kritisch zu sein, wo der Errger vor allem im Donaudelta in einer Vielzahl von Kleinhaltungen und in einem Großbetrieb mit 140.000 Schweinen aufgetreten ist und sich dort nach Einschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) stark ausbreitet. Auch in Bulgarien und Moldawien ist die ASP Anfang September 2018 erstmals nachgewiesen worden.

Bislang war der jüngste Ausbruch der ASP auf Osteuropa beschränkt. Nun werden aus Belgien die ersten zwei Fälle der ASP bei Wildschweinen gemeldet – nur 60 km von der deutschen Grenze entfernt.

Da es keinen Impfstoff gegen diese Tierseuche gibt, müssen die klassischen Bekämpfungsmethoden wie die Einrichtung von Sperrgebieten, die Tötung infizierter Bestände sowie die gezielte Jagd auf Wildschweine greifen.

Als größte Gefahr für die Einschleppung gilt der Mensch, der über nicht gegarte, kontaminierte Schweineprodukte den Erreger nach Deutschland tragen könnte.

Erste Symptome der Afrikanischen Schweinepest

Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und beim europäischen Schwarzwild führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Lahmheiten, Atemwegsproblemen, Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen).

So verhalten sich erkrankte Tiere

Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft, Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von 7 bis 10 Tagen.

So wird ASP übertragen

Das Virus kann direkt von Schwein zu Schwein über Körperflüssigkeiten, insbesondere Blut, oder indirekt über vom Schwein stammende Lebensmittel oder kontaminierte Gegenstände, die mit ASP-Virus kontaminiert sind, übertragen und damit weiterverbreitet werden.

Auf Hygiene und Biosicherheitsmaßnahmen achten

Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Beim Auftreten akuter Krankheitsanzeichen, die nicht klar einer Krankheit zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben (Blut) zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) zu schicken. Hausschweine dürfen kein Kontakt zu Wildschweinen haben. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Hausschweine ist verboten!

Schweinehalter sind wichtig für das Frühwarnsystem

Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (hier insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinausgehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrte Todesfälle in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem!

Erhöhte Wachsamkeit ist nicht nur für Schweinehalter, Jäger und Tierärzte, sondern allgemein angezeigt. Tot aufgefundene Wildschweine sind den zuständigen Behörden zu melden, die eine Untersuchung sowie die unschädliche Beseitigung der Kadaver veranlassen.

Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Sorge zu den östlichen Nachbarn und hat bereits erste Konsequenzen gezogen. Wegen der hohen Gefährdung des Schwarzwildbestandes durch die ASP wurde in der Region Vorpommern-Greifswald das Verbot der Treib- und Drückjagden bis zum 31.03.2019 aufgehoben, um somit den Schwarzwildbestand zu reduzieren.

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