Programm zur Senkung der Prävalenz von Infektionskrankheiten und Zoonosen in der Schaf- /Ziegenhaltung (Programm 7)

Ziele des Programms

  • Beratung und Unterstützung der Betriebe bei der Sanierung der Schafbestände auf Maedi/Visna und der Ziegenbestände auf Caprine-Arthritis-Enzephalitis (CAE) in M-V in Bezug auf Hygienemaßnahmen und Diagnostik
  • Unterstützung der Betriebe bei der Erstellung und Fortschreibung der betriebsspezifischen Sanierungspläne in Abstimmung mit den jeweiligen Hoftierärzten und dem Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LSZV e. V.)
  • Schaffung und Erhaltung von „Maedi/Visna-unverdächtige Schafbestände“ und „CAE-unverdächtige Ziegenbestände“

Die betriebsspezifischen Aufgaben und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele nach diesem Programm richten sich nach der Richtlinie zur freiwilligen Sanierung von Schafbeständen auf Maedi/Visna und Ziegenbeständen auf Caprine-Arthritis-Enzephalitis (CAE) des LSZV e.V. vom 21. April 2018 in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden RL Maedi/Visna und CAE genannt) und sind gemeinsam mit dem Tierhalter, unter Einbeziehung des Hoftierarztes und des LSZV e.V. schriftlich in einem Sanierungsplan festzulegen.

Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung entsprechend den Anlagen 1a bzw. 1 b zur RL Maedi/Visna und CAE tritt der Tierhalter gleichzeitig diesem Programm bei.

Teilnahmeberechtigt sind alle Schaf und Ziegen haltenden Betriebe in M-V. Die Maßnahmen nach diesem Programm haben den Vorschriften nach § 3, § 5 und § 6 Absatz 2 der Leistungssatzung der TSK M-V zu entsprechen.

Kontrolle der Zielerreichung

Die bei Beginn im betriebsspezifischen Sanierungsplan festgeschriebenen Aufgaben und Maßnahmen an die Betriebshygiene und dem Herdenmanagement werden in Abstimmung mit dem LSZV e.V. regelmäßig geprüft und fortgeschrieben.

Der Tierhalter verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung nach RL Maedi/Visna und CAE zur Mitarbeit und bestmöglichen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Fehlende Unterlagen zur Erfassung und Bewertung der Maßnahmen können im Rahmen dieses Programms jederzeit durch den Schaf- und Ziegengesundheitsdienst nachgefordert werden.

Kostenabrechnung

Die Kostenabrechnung erfolgt mit der Antragstellung auf eine Beihilfe gemäß der jeweils geltenden Beihilfesatzung der TSK M-V. Der Antrag ist jährlich möglichst bis zum 20.01. des Jahres, spätestens jedoch vor Beginn einer beihilfefähigen Untersuchung an die TSK M-V zu stellen.

Beendigung und/oder Fortschreibung des Programms

Die Programmteilnahme endet mit der Vorlage eines formlosen schriftlichen Widerrufs der Teilnahmeerklärung nach den Anlagen 1a und 1b der RL Maedi/Visna und CAE durch den Tierhalter bei der TSK M-V. Die Programmteilnahme endet auch, wenn die Beihilfezahlungen nach dem Anhang IV Anlage 16 der jeweils geltenden Beihilfesatzung der TSK M-V ausgesetzt bzw. aufgehoben werden.

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