Ziele des Programms
- Feststellung der Prävalenz und Resistenzlage von Endo- und Ektoparasiten
- Reduzierung der angewendeten Mengen an Tierarzneimitteln im Betrieb
- Verbesserung der Tiergesundheit
- Sicherung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes bei der Gewinnung von Lebensmitteln und anderen Produkten tierischer Herkunft
Die betriebsspezifischen Aufgaben und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele nach diesem Programm sind gemeinsam mit dem Tierhalter und unter Einbeziehung des Hoftierarztes schriftlich in einem Maßnahmenplan festzulegen.
Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Mit der Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung entsprechend der Anlage zum Rahmenprogramm erklärt der Tierhalter seinen Beitritt zum Programm.
Teilnahmeberechtigt sind alle Schaf und Ziegen haltenden Betriebe in M-V. Die Maßnahmen nach diesem Programm haben den Vorschriften nach § 4 Absatz 1, § 5 und § 6 Absatz 3 der Leistungssatzung der TSK M-V zu entsprechen.
Kontrolle der Zielerreichung
Mit der Festlegung betriebsspezifischer Aufgaben und Maßnahmen in dem betriebsspezifischen Maßnahmenplan werden bei Beginn und zum Ende der Programmteilnahme zielspezifische Kennzahlen erfasst und vergleichend für den Tierhalter dargestellt.
Zielspezifische Kennzahlen können insbesondere sein:
- Qualitative und quantitative Befallsraten von Endoparasiten
- Bestimmung der Resistenzlage von Endoparasiten mit vergleichender Darstellung
Regelmäßige Korrekturmaßnahmen
- Erfassung und Bewertung der zielspezifischen Kennzahlen und des betriebsspezifischen Managements bei den Betriebsbesuchen durch den Hoftierarzt (HTA) und den Schaf-und Ziegengesundheitsdienst (SZGD)
- Erstellung eines risikobasierten Maßnahmenplans durch den bestandsbetreuenden HTA/SZGD in Zusammenarbeit mit dem Tierhalter
- regelmäßige Beratung und Analyse durch den betreuenden HTA/SZGD zur Umsetzung des risikobasierten Maßnahmenplans
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Mitarbeit und bestmöglichen Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Fehlende Unterlagen zur Erfassung und Bewertung der zielspezifischen Kennzahlen können im Rahmen dieses Programms jederzeit durch den SZGD nachgefordert werden.
Kostenabrechnung
Der vollständige Antrag (De-minimis-Antrag) zur Erstattung der festgelegten und erbrachten Leistungen ist vom Tierhalter innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsdatum unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (insbesondere einer De-minimis-Erklärung, Untersuchungsbefunde, Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise) bei der TSK M-V zu stellen.
Beendigung und/oder Fortschreibung des Programms
Die Programmteilnahme endet mit Ablauf eines Jahres, sofern der SZGD und der Tierhalter im Einzelfall keine Fortschreibung vereinbaren. Die Fortschreibung ist zu begründen.