BVD-Impfverbot in Mecklenburg-Vorpommern ab 1. März 2021

BVD-Impfverbot in Mecklenburg-Vorpommern ab 1. März 2021

Die BVDV ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) seit 1999 auf freiwilliger Basis bekämpft wird. In M-V hat man diese Tierseuche durch strikte Bekämpfungsmaßnahmen gut „im Griff“.  Der letzte Nachweis eines persistent infizierten Rindes in M-V erfolgte 2016. Ziel der BVD-Bekämpfung ist die Anerkennung Mecklenburg-Vorpommerns als BVDV-freies Gebiet.

Ein wichtiger Schritt dazu ist das Impfverbot gegen die BVDV-Infektion. Die Freiheit von BVD wird durch Antikörperuntersuchungen überwacht.

Impfungen verursachen eine Antikörperbildung im Tier. Da Impfantikörper und Antikörper natürlicher BVD-Infektionen nicht zu unterscheiden sind, würde eine Impfung die Überwachung der BVD im Falle der Freiheit unmöglich machen.

Ab dem 1.03.2021 sind Impfungen gegen die BVD in Rinderbeständen in Mecklenburg Vorpommern verboten. Die Rechtsgrundlage ist eine Allgemeinverfügung des Landes.

Ausnahmen von der Impfpflicht sind nur mit Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes zulässig.

Weitere Informationen erhalten Sie von ihrem zuständigen Veterinäramt!

Bitte Abstand halten!

Bitte Abstand halten!

Liebe Tierhalter, liebe Tierhalterinnen,
sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Ausbreitung der Covid-19-Infektionen in unserem Land und den damit zusammenhängenden Schutzmaßnahmen möchten wir sie über die Arbeit der Tierseuchenkasse von M-V (TSK) und der Tiergesundheitsdienste informieren.

Wir sind weiter für sie da!

Die Büroräume der TSK in der Neustrelitzer Str. 120 in Neubrandenburg sind zurzeit leider nicht für Tierhalter zugänglich.

Die Tiergesundheitsdienste beschränken ihre Tätigkeit vor Ort in den Betrieben bei den Tierhaltern auf das absolute Minimum.
Die Tierseuchenkasse und alle Tiergesundheitsdienste sind natürlich weiterhin für Sie erreichbar.
Bei weiteren Fragen rufen Sie bitte an oder schreiben Sie uns. Wir finden auch unter diesen besonderen Umständen eine Lösung für Ihre Probleme.

Wenn sich die Situation ändert, werden wir sie umgehend informieren.

Vielen Dank für ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihre Tierseuchenkasse M-V und die Tiergesundheitsdienste

Projekt zum Einfluss des Managements in der Kälberhaltung auf die Kälbergesundheit und das Vorkommen von Durchfallregern

Projekt zum Einfluss des Managements in der Kälberhaltung auf die Kälbergesundheit und das Vorkommen von Durchfallregern

Sind sie zufrieden mit der Gesundheit ihrer Nachzucht?
Wirtschaftlich bedeuten kranke Kälber erhebliche finanzielle Einbußen durch Behandlungskosten, Folgeerkrankungen und Rückstände im Wachstum, die sich häufig in verminderter Fruchtbarkeit und Milchleistung in der ersten Laktation widerspiegeln. Zusätzlich müssen erkrankte Kälber intensiver betreut werden. Das kostet Zeit und Personal.

Wo könnten Probleme zu finden sein?
Einer der häufigsten Gründe für eine hohe Mortalität sind Durchfallerkrankungen der Tiere in den ersten Lebenstagen und -wochen.
Um Vorkommen und Ursachen des Kälberdurchfalls in Milchviehbetrieben in M-V zu erfassen, führen die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA), der Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse M-V (RGD) und das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF) derzeit eine repräsentative Untersuchung in Milchvieh haltenden Betrieben in M-V durch.

Worin liegen die Schwerpunkte der Untersuchung?
In einem Interview in Milchviehbetrieben in M-V werden detaillierte Informationen über die Haltungs- und Fütterungsbedingungen sowie den Gesundheitsstatus im Tränkkälberbereich gesammelt. In den befragten Betrieben wird von einer Stichprobe der Kälber eine Kotprobe gewonnen und untersucht. Es geht darum, die Erreger von Durchfallerkrankungen zu bestimmen. Schwerpunkt der Untersuchungen bilden die Kryptosporidien, die Rota-/Coronaviren und das E. coli F5 (K99) – Antigen.

Wann finden die Betriebsbesuche statt?
Die Betriebsbesuche mit den Probenahmen und Untersuchungen werden im Zeitraum von Juli 2019 bis Dezember 2019 durchgeführt.

Reichen die Informationen?
Das Projekt soll 2020 weitergehen. Dann wollen wir uns in den Betrieben ganz speziell mit dem Einfluss der Versorgung des neugeborenen Kalbes mit dem ersten Kolostrum beschäftigen.
An konkreten Daten wollen wir herausfinden, wann, wie viel und in welcher Qualität das Erstkolostrum Einfluss auf die Gesundheit und Entwicklung der Kälber haben.

Wo können Sie die Ergebnisse nachlesen?
Wenn die Ergebnisse der Untersuchungen zur Verfügung stehen, können Sie diese hier nachlesen. Wir werden die Ergebnisse auch in unserer täglichen Arbeit in ihren Betrieben besprechen.

Sie müssen jedoch nicht so lange warten:
Wer aktuell Probleme hat, muss keinesfalls so lange warten – Sie können uns jederzeit kontaktieren, damit wir die Situation in Ihrem Betrieb genau analysieren und mit Ihnen gemeinsam Wege finden, um die Kälbergesundheit und damit auch die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes nachhaltig zu verbessern.

Kontakt Rindergesundheitsdienst
Dr. Ulrike Falkenberg
Tel. 0173 2083382

Dr. Christine Komorowski
Tel. 0172 3655298

Informationen zur Coxiellose der Rinder (syn. Q-Fieber)

Informationen zur Coxiellose der Rinder (syn. Q-Fieber)

Die Coxiellose des Rindes ist aufgrund des Zoonoserisikos trotz eines vorrangig gutartigen Krankheitsverlaufs eine ernstzunehmende Infektionskrankheit. Die Erregerausscheidung mit der Milch und beim Kalben ist mit unterschiedlichen Infektionsrisiken für den Menschen verbunden. Insbesondere Rinderhaltungen mit landwirtschaftsfernem Personenverkehr sollten daher Maßnahmen zur Eindämmung einer möglichen Infektionsgefährdung des Menschen ergreifen. Hygienemaßnahmen, die Entfernung chronisch infizierter Tiere und betriebsindividuelle Impfkonzepte sind geeignet, das Infektionsrisiko zu senken. Bei schweren grippalen Infekten des Menschen ist eine differentialdiagnostische Untersuchung auf Q-Fieber zu empfehlen.

In Deutschland wird immer wieder im Zusammenhang mit der Haltung vorwiegend von Schafen, aber auch von Ziegen oder Rindern über das Auftreten von Q-Fieber beim Menschen berichtet. Meist handelt es sich dabei um sporadische Fälle. Bundesweit auftretende einzelne Q-Fieber-Ausbrüche beim Menschen wie auch das vergleichsweise große Infektionsgeschehen in den Niederlanden im Zusammenhang mit Milchziegenhaltungen (2007-2009) weisen der Coxiellose für die Wiederkäuerhaltung eine besondere Bedeutung zu. Weiterhin ist der Tatsache, dass Coxiellen in der Milch von Wiederkäuern nachgewiesen werden, Rechnung zu tragen. Das Infektionsrisiko über Rohmilch ist zwar nicht auszuschließen, aber als vergleichsweise gering einzustufen, da eine orale Infektion im Vergleich zur aerogenen Infektion einer sehr viel höheren Infektionsdosis bedarf. Außerdem geht von kommerziell pasteurisierter Milch kein Infektionsrisiko aus.

Beim Q-Fieber (engl. Q = query = Frage, Zweifel) handelt es sich um eine beim Menschen meldepflichtige, bakteriell bedingte Infektionskrankheit, die durch Coxiella burnetii hervorgerufen wird.

Die Erkrankung beim Tier wird als Coxiellose bezeichnet und ist bei allen Wiederkäuern meldepflichtig. Als Zoonose kann die Infektion auf natürliche Weise zwischen Wirbeltieren und Menschen übertragen werden. Exponierte Berufsgruppen sind primär Schaf-, Ziegen- und Rinderhalter, Tierärzte und weitere Personengruppen mit berufsbedingten Kontakten zu den genannten Tieren (Schlachthofmitarbeiter, Besamungstechniker usw.). Mögliche Infektionen landwirtschaftsferner Personengruppen (z.B. Besucher, Feriengäste auf dem Bauernhof etc.) sind aufgrund der indirekten Erregerübertragung (kontaminierter Staub, kontaminierte Kleidung) unbedingt zu berücksichtigen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass bei größeren Ausbrüchen in der Humanmedizin meistens landwirtschaftsferne Personen betroffen waren.

Tragende Tiere stehen im Mittelpunkt des Infektionsgeschehens, da sich Coxiellen bevorzugt und sehr stark in den Fruchthäuten vermehren. Vor allem bei der Geburt können dann hohe Erregermengen mit der Nachgeburt und dem Fruchtwasser freigesetzt werden. Trocknen die Geburtsnebenprodukte ein, so bildet der Erreger ein sporenähnliches Dauerstadium aus, welches lange infektiös bleibt (Wolle bis 16 Monate, Staub bis 120, Urin bis 49 und Speichel bis 30 Tage). So sind Infektionen vor allem zeitnah zur Geburt möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch unabhängig von einer Geburt wurde bislang nicht beschrieben.

Den Zecken der Gattung Dermacentor wurde in der Vergangenheit beim Schaf eine besondere Rolle zugeschrieben, da infizierte Zecken hohe Erregermengen mit dem Kot ausscheiden. Eingetrockneter erregerhaltiger Zeckenkot gilt als eine Infektionsquelle. Allerdings werden nur selten infizierte Zecken gefunden. Der Fokus der Infektionsvermeidung liegt also um den Geburtszeitraum.

Grundsätzlich neigt die Coxiellen-Infektion beim Rind zu einem gutartigen Verlauf mit milden oder auch ohne Krankheitserscheinungen. Es werden aber auch Verläufe mit (Spät-)Aborten, Frühgeburten, Geburt lebensschwacher Jungtiere und Fruchtbarkeitsstörungen beobachtet.

Auch beim Menschen steht der gutartige Infektionsverlauf bei mehr als der Hälfte der Betroffenen im Vordergrund. In ca. 40% der Fälle treten nach einer 2-4 wöchigen Inkubationszeit unspezifische Grippe-ähnliche Symptome auf, die auch ohne Behandlung nach ein bis zwei Wochen wieder abklingen. Schwerere Verläufe sind durch hohes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, trockenen Husten, Lungenentzündung (sog. atypische Pneumonien) und auch Schüttelfrost gekennzeichnet. In diesen Fällen kann ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden. Bestehende andere Erkrankungen begünstigen schwerere Infektionsverläufe. Akute Verlaufsformen sind sehr gut mit Antibiotika zu therapieren, das Robert-Koch-Institut hat hierzu Empfehlungen veröffentlicht. In weniger als 1% der Fälle entwickelt sich beim Menschen ein chronisches Q-Fieber, es äußert sich in vielfältiger Form, so wurden beispielweise chronische Herzklappen-, Leber- oder Knochenmarksentzündungen wie auch chronische Erschöpfungszustände (chronic fatigue syndrome, CFS) beschrieben. Die chronischen Verlaufsformen sind nur schwer therapierbar.

Auch bei Rindern werden chronische Infektionen beschrieben, es liegt hier eine dauerhafte Erregerausscheidung (z.B. mit der Milch) vor, allerdings ohne dass klinische Symptome auftreten müssen.

Aufgrund der häufigen Antikörpernachweise ist davon auszugehen, dass der Erreger in Rinderbeständen weit verbreitet ist. Neue Infektionsepisoden ergeben sich aufgrund des Nachlassens der betriebsspezifischen Immunität. Chronisch infizierte Kühe gewährleisten die Präsenz des Erregers innerhalb der Herde über längere Zeiträume. Nachwachsende empfängliche Jungkühe, die sich infizieren und den Erreger dann bei der Kalbung ausscheiden, kennzeichnen die folgenden Infektionswellen. Während einer Ausscheidungsepisode auf Herdenebene infizieren sich Kälber bereits frühzeitig (Ausscheidung über Fruchtwasser!) und bilden eine Immunität aus, ohne dass Antikörper nachweisbar sind. Die Remontierung derart immuner Jungrinder führt dann wieder zu einer Ruhephase des Infektionsgeschehens. In dieser Ruhephase bleibt eine Infektion der Kälber aus, so dass wiederum voll empfängliche Jungrinder nachwachsen. Letztlich kann man in diesen Herden über die Zeit einen wellenförmigen Verlauf der Infektion beobachten. Unabhängig von diesem betriebsinternen Infektionskreislauf führt natürlich auch die Neuinfektion einer negativen Herde von außen zu einer massiven Erregerausscheidung.

Vor diesem Hintergrund ist es ein vorrangiges Ziel, die innerbetrieblichen Infektionskreisläufe in Rinderbeständen einzudämmen, um die Erregerausscheidung mit der Milch und beim Kalben zu reduzieren.

Für die Impfung von nicht-tragenden Rindern ist ein Impfstoff verfügbar. Der Impfstoff verhindert eine Infektion nicht sicher, aber er reduziert die ausgeschiedene Erregermenge. Weiterhin deutet sich an, dass die Impfung die Entstehung chronischer Dauerausscheider (z.B. über Milch) bei Kühen verhindern bzw. zumindest reduzieren kann. Der beste Impfschutz wird erreicht, wenn die Grundimmunisierung vor der Belegung abgeschlossen wurde. Grundsätzlich reduziert eine Impfung vor Beginn der Trächtigkeit die Erregerausscheidung während des Kalbens. Der Antibiotikaeinsatz im infizierten Bestand, z.B. um eine mögliche Erregerausscheidung um die Geburt zu reduzieren, wurde in einem Gutachten der EFSA (2010) abgelehnt.

Gemäß §3 des Tiergesundheitsgesetzes gilt, dass wer Vieh oder Fische hält, zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung dafür Sorge zu tragen hat, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden. Vor diesem Hintergrund sollten sich Rinderhalter – neben den üblichen Maßnahmen zur Biosicherheit – risikoorientiert Klarheit hinsichtlich einer möglichen Coxielleninfektion ihres Bestandes verschaffen (Erhebung des Infektionsstatus).

In Anbetracht der vorgenannten Fakten empfehlen die Rindergesundheitsdienste in Deutschland folgende Vorsichtsmaßnahmen:

Das Kalben sollte in einem Kalbebereich mit kontrolliertem Personenverkehr separat stattfinden. Bei Mutterkühen kann dafür auch ein separat abgezäunter Weidebereich ohne Publikumsverkehr genutzt werden.

Klinisch unauffällige Muttertiere und Nachkommen sollten frühestens 14 Tage nach der Kalbung Kontakt zu betriebsfremden Personen haben.

Beim Umgang mit Nachgeburten, Lochialsekret und neugeborenen Tieren besteht auch für den Tierhalter in klinisch unauffälligen Herden ein schwer abzuschätzendes Infektionsrisiko, welches durch konsequente Geburtshygiene minimiert werden kann. Hierzu gehören u. a. eine saubere Einstreu, die Reinigung und Desinfektion der Kalbebuchten, eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Hände, ein sofortiges Entfernen von Totgeburten und Eihäuten aus dem Stall und deren Zwischenlagerung in Edelstahlbehältern oder Plastiktonnen bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt. Keinesfalls sollte das potentiell infektiöse Material offen gelagert werden. Anschließend sind die Behälter unverzüglich zu reinigen und mit einem DVG-geprüften Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Auf die Pflicht, Aborte gemäß Brucellose-VO untersuchen zu lassen, wird hingewiesen.

  • Bei Ausstellungen, Tagen der offenen Tür, Hoftagen, Ferien auf dem Bauernhof und sonstigen Veranstaltungen mit Publikumsverkehr ist besonders darauf zu achten, dass
  • keine Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel ausgestellt werden (Gefahr einer verfrühten Geburt!).
  • Kontakte zwischen betriebsfremden Personen und unter 14 Tage alten Kälbern vermieden werden.

Das zuständige Veterinäramt im Vorfeld frühzeitig informiert und in die Planung der zu beachtenden Maßnahmen einbezogen wird. Vorzugsweise sollten derartige Tierbestände Antikörper- und Erreger-negativ (PCR) sein, mindestens jedoch sollten Ausstellungstiere zeitnah vor der Ausstellung Erreger-negativ sein. Insbesondere im Falle von dauerhaftem Publikumsverkehr auf Betrieben (Hofladen, Ferien auf dem Bauernhof usw.) sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen und gegebenenfalls Impfungen in Betracht zu ziehen.

Im Falle einer Infektion im Bestand sollte ein betriebsindividuelles Sanierungskonzept unter Einbeziehung der Tiergesundheitsdienste erarbeitet werden. Hierbei ist neben den Hygienemaßnahmen auch die Impfung zu berücksichtigen.

Dieses Infoblatt wurde zusammengestellt von der AG Infektionskrankheiten der Rindergesundheitsdienste in Deutschland unter Mitwirkung von

  • RGD Baden-Württemberg
  • RGD Brandenburg
  • RGD Bayern
  • RGD Hessen
  • RGD Mecklenburg-Vorpommern
  • RGD Niedersachsen
  • RGD Nordrhein-Westfalen
  • RGD Rheinland-Pfalz
  • RGD Sachsen
  • RGD Sachsen-Anhalt
  • RGD Thüringen

Stand Juni 2016

Ergebnisse einer Umfrage von RGD der TSK M-V und FU Berlin zur Behandlung von Eutererkrankungen bei Milchkühen in Deutschland

Ergebnisse einer Umfrage von RGD der TSK M-V und FU Berlin zur Behandlung von Eutererkrankungen bei Milchkühen in Deutschland

Umfrage zur Behandlung von Eutererkrankungen bei Milchkühen in Deutschland
U. Falkenberg, W. Heuwieser, V. Krömker, C. Fischer-Tenhagen

Die Mastitis spielt in Milchviehbetrieben weltweit eine große Rolle (van Soest et al., 2016). Neben wirtschaftlichen Auswirkungen (Huips et al., 2010) durch Leistungsminderung, sind die klinische Mastitis und die strategische antibiotische Behandlung zum Trockenstellen die wichtigsten Gründe für den Einsatz von Antibiotika bei der Milchkuh (Pol and Ruegg, 2007, Zwald et al., 2004).

Die zunehmende Wahrnehmung der Bedeutung der Antibiotikaresistenz von Keimen macht derzeit einen gezielten, reduzierten Antibiotikaeinsatz beim Milchrind als Nutztier nötig (Zwald et a. 2004). Gemäß einer EU Vorgabe (EU 2015/C 299/04) soll einen adäquaten Einsatz von antibiotisch wirksamen Substanzen in der Veterinärmedizin, auch im Mastitisbereich bewirken. Die Maßnahmen zielen auf gutes Eutergesundheitsmanagement, das Vermeiden von genereller prophylaktischer Antibiose zum Trockenstellen, einer bakteriologischen Diagnostik im Fall einer klinischen Mastitis und der Anpassung der Mastitistherapie an den nachgewiesenen Erreger und die Resistenzlage.

Es besteht Bedarf an wissenschaftlich erhobenen Daten zu Fragen der Eutergesundheit und zum Antibiotikaeinsatz bei der Behandlung der Mastitis des Rindes. Eine systematische Literatursuche zeigte, dass es derzeit keine soliden wissenschaftlichen Informationen aus Deutschland zu diesem Thema gibt.

Deshalb führten der Tiergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse MV und die Tierklinik für Fortpflanzung der FU Berlin diese Studie an einer belastbaren Stichprobe von Milcherzeugerbetrieben durch.

Material und Methoden

Der Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern und die Tierklinik für Fortpflanzung der FU Berlin erarbeiteten einen Fragebogen mit 29 Fragen. Im ersten Abschnitt des Fragebogens wurden allgemeine Daten zum Betrieb erhoben. In zweiten Abschnitt wurden Fragen zum Melken gestellt. Im dritten Abschnitt wurden Strategien des Eutergesundheitsmanagements erfragt. Der vierte Abschnitt enthielt Fragen zur Behandlung von Eutererkrankungen, der Beurteilung der Eutergesundheit im Betrieb und der Effizienz der Mastitisbehandlung.

Der Fragebogen wurde über die Rindergesundheitsdienste Deutschlands und die Milchkontrollverbände im Dezember 2015 per Post versendet. Einige Fragebögen wurden bei Fortbildungsveranstaltungen für Landwirte im Frühjahr 2016 verteilt. Wir erreichten etwa 1500 Landwirte. Bis zum Rücksendeschluss erreichten 499 Fragebögen die Tierklinik für Fortpflanzung (Rücklaufquote: 33,3%). Die Teilnahme an der Befragung war freiwillig und anonym.

Die Daten wurden mit SPSS ausgewertet (V. 24,0, IBM Deutschland GmbH, Ehningen, Deutschland). Wir berechneten Mittelwerte und Standardabweichungen für kontinuierliche und ordinale Variablen (Mittelwert + Standardabweichung). Für binäre und kategoriale Variablen kalkulierten wir Häufigkeitsverteilungen.

Ergebnisse

Die Betriebe

Die teilnehmenden Betriebe (n=499) lagen in Thüringen (33,5%), Sachsen-Anhalt (19,2%), Mecklenburg-Vorpommern (16,6%), Niedersachsen (13,6%), Nordrhein-Westfalen (4,2%), Hessen (1,2%), Bayern (7,2%), Baden-Württemberg (4,0%) und Sachsen (0,4%).

Die teilnehmenden Betriebe melkten zum Zeitpunkt der Befragung im Mittel 293,6 (± 283, Standardabweichung, SA) Kühe. 55 Betriebe (11,0%) hatten bis 50 Tiere im Bestand, 88 Betriebe (17,6%) zwischen 51 und 100 Kühen, 256 Betriebe (51,3%) zwischen 101 und 500 Kühen und 83 Betriebe (16,6%) über 500 Kühe. 17 Betriebe machten keine Angaben zur Betriebsgröße. 469 Betriebe (94%) arbeiteten konventionell und 22 Betriebe (4,4%) nach Biorichtlinien.
8 Betriebe (1,6%) machten keine Angaben.

Bei den Angaben zur Milchleistung konnten 466 Fragebögen berücksichtigt werden. Die mittlere Milchleistung pro Tag betrug von 29,6 l (± 4,3 l, SA) mit einem Minimum von 10,2 l und Maximum von 39,4 l. Die Zellzahl der Tankmilch im letzten Monat betrug im Mittel 212,2 x 103 Zellen/ ml. Die Neuinfektionsrate in der Laktation im letzten Laktationsmonat wurde von 294 Betrieben (58,9%) angegeben. Sie lag bei 18,9% (±10,3%, SA).

Tierärztliche Betreuung auf den befragten Betrieben

10,6% der Betriebe hatten einen täglichen tierärztlichen Besuch, 16,8% zweimal in der Woche. Bei 32,1 % der Betriebe kam die Tierärztin einmal die Woche und bei 15,6% einmal im Monat. 15,6% der Betriebe hatten keine routinemäßige Vereinbarung und die Tierärztin kam nur bei Notfällen. Eine Beratung zur Eutergesundheit wurde in den meisten Fällen von der behandelnden Tierärztin (91,6%) durchgeführt. Weitere Beratung erhielten die Betriebe vom Rindergesundheitsdienst (33,1%), landwirtschaftlichen Beratern (27,5%) und sonstigen (20,0%).

Melken

436 (87,4%) der teilnehmenden Betriebe melkten die Kühe auf einem Melkstand. Dabei melkten 401 Betriebe zweimal und 35 Betriebe dreimal pro Tag. 63 Betriebe (12,6%) hatten ein automatisches Melksystem. Im Mittel melkten in den befragten Betrieben 4,5 (± 3,6, SA) Melker. Erwartungsgemäß beeinflusste die Größe des Betriebes und die Art des Melkens (Melkstand oder automatisches Melksystem) die Anzahl der Melker pro Betrieb. Bei den befragten Betrieben hatten 70,8% der Melker eine landwirtschaftliche Ausbildung. Schriftliche Anweisungen für das Melken gab es auf einem Viertel der Betriebe (25,9%).

Diagnostik von Eutergesundheitsstörungen

In 352 der Betriebe (70,5%) wurden Milchproben zur Bestimmung von Mastitiserregern entnommen. Bei den verschiedenen zur Verfügung stehenden Methoden lag der Fokus auf der bakteriologischen Untersuchung der Milch (307 Betriebe). Die Untersuchung mittels Polymerase Kettenreaktion Technik (PCR) und spezielle Zellzahluntersuchungen spielen eine untergeordnete Rolle (PCR: 31 Betriebe, 8,8%, Zellzahluntersuchungen: 188 Betriebe, 53,4%).

Art der Milchprobe für die Bakteriologie

242 Betriebe nahmen nur Viertelgemelke für die bakteriologische Untersuchung. Bei den anderen Betrieben wurden entweder nur Gesamtgemelke entnommen oder die Art der Milchprobe war von der jeweiligen Fragestellung abhängig. Am häufigsten wurden Kühe mit klinischen Mastitiden beprobt (84,1%). Weitere Gründe für eine Milchprobe waren hohe Zellzahlen (57,7%), routinemäßige Beprobung nach der Abkalbung (31,8%) oder vor dem Trockenstellen des Tieres (16,5%). Am häufigsten wurde genannt, dass der Melker die Milchproben zur bakteriologischen Untersuchung entnahm.

Erreger von Mastitiden

Von den 352 Betrieben machten 294 Betriebe (83,5%) Angaben zu Erregern, die häufig in den Befunden der Milchproben erschienen. 26 (8,9%) Betriebe nannten einen Erreger, 83 (28,2%) mal wurden 2 Erreger genannt und 185 (62,9%) mal wurden 3 Erreger aufgezählt. Am häufigsten wurden Strep. uberis, S. aureus und KNS genannt.

Behandlung von Mastitiden Alle Betriebe gaben an, Kühe mit klinischen Mastitiden zu behandeln. 424 Betriebe gaben „viele Flocken“ als Grund für eine Mastitisbehandlung an. Die Mastitiden wurden von den befragten Betrieben meist unmittelbar bei der Diagnosestellung behandelt (374 Betriebe). In einigen fand die Behandlung erst in der nächsten Melkzeit statt (94 Betriebe). In 25,9% der Betriebe gab es eine schriftliche Arbeitsanweisung zur Behandlung von Eutererkrankungen. 74,1 % verneinten diese Frage.

Medikamente bei Mastitiden

454 Betriebe (91,0%) benannten antibiotische Medikamente zur Behandlung von Eutergesundheitsstörungen. 45 Betriebe (9,0%) machten keine Angaben. Es wurden auch nicht immer (wie erbeten) drei Medikamente genannt.356 nennen Antibiotika aus den Stoffklassen der Penicilline, ß-Laktam Antibiotika, Makrolide und Lincomycine. 363 führten bei den drei möglichen Nennungen Fluorchinolone oder Cephalosporine der 3./4.Generation auf. Die Häufigkeit der Anwendung der Medikamente leitet sich durch die Fragestellung nicht ab.

Zusammenfassung und Ausblick

Mit der vorliegenden Untersuchung wollten wir relevante Aspekte des Eutergesundheitsmanagements in Milchviehbetrieben und Eckdaten bei der Behandlung von Mastitiden in Deutschland beschreiben. Die Analyse der Euterkennzahlen mit dem Bericht des LKVs ist ein wichtiger Schritt, um Schwachstellen im Betrieb zu erkennen. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die Eutergesundheitskennzahlen der LKVs von einigen Betrieben genutzt werden (58% der Betriebe kennen die Neuinfektionsrate in der Laktation). Es besteht allerdings noch erhebliches Potential, dieses Werkzeug besser zu nutzen. Arbeitsroutinen für Melken und die Behandlungen von Mastitiden in schriftlicher Form gab es in sehr wenigen Betrieben. Die bakteriologische Untersuchung von Milchproben wurde bei über 70% der befragten Betriebe durchgeführt. Es wurde meist Proben bei Tieren mit klinischer Mastitis genommen. Milchproben zum Trockenstellen spielen eine untergeordnete Rolle.

Die Tierarztpraxen sind beim Thema Eutergesundheit in den Betrieben eingebunden. Die Tierarztpraxis ist der am häufigste genannte Berater zum Thema Eutergesundheit (> 90% der Betriebe). Die befragten Betriebe setzen zur Behandlung von klinischen Mastitiden Antibiotika ein. Eine Angabe zur Intensität und zu Schwerpunkten des Einsatzes bestimmter Klassen von Antibiotika können wir hier nicht geben.

Aus den Ergebnissen der Studie ergeben sich folgende Aufgaben für die Beratung zur Eutergesundheit in Milchviehbetrieben:

  • Implementierung der kontinuierlichen Nutzung der Eutergesundheitskennzahlen der LKVs
  • Etablierung bakteriologische Untersuchung von Milchproben als Werkzeug des Eutergesundheitsmanagements
  • Formulierung und Etablierung von standardisierten Arbeitsanleitungen im Bereich Eutergesundheit

Literatur

  • Zwald A.G., Ruegg P.L., Kaneene J.B., Warnick L.D., Wells S.J., Fossler C., Halbert L.W. (2004): Management practices and reported antimicrobial usage on conventional and organic dairy farms; J Dairy Sci. 87:191-201.
  • Pol M. and Ruegg P.L. (2007): Treatment practices and quantification of antimicrobial drug usage in conventional and organic dairy farms in Wisconsin.,J Dairy Sci. 90:249-61.
  • van Soest F.J., Santman-Berends, I.M., Lam, T.J., Hogeveen, H. (2016): Failure and preventive costs of mastitis on Dutch dairy farms.J Dairy Sci. 99:8365-74.
  • Huijps, K., Hogeveen, H., Lam, T.J., Oude Lansink, A.G. (2010): Costs and efficacy of management measures to improve udder health on Dutch dairy farms.,J Dairy Sci. 93:115-24.
  • EU 2015: EU commission notice (Guidelines for the prudent use of antimicrobials in veterinary medicine
    http://ec.europa.eu/health//sites/health/files/antimicrobial_resistance/docs/2015_prudent_use_guidelines_en.pdf

Veröffentlicht im Tagungsband der AG Sachverständige subklinische Mastitis der DVG, März 2018 in Berlin.

Teilnehmer für Projekt „Weidemanagement“ des Thünen-Institutes gesucht

Teilnehmer für Projekt „Weidemanagement“ des Thünen-Institutes gesucht
Parasitenprophylaxe durch Weidemanagement – Entscheidungsbäume können helfen

Für jede Wiederkäuerhaltung mit Weidegang ist die Kontrolle der Magen-Darm-Strongyliden ausschlaggebend für Leistung und Gesundheit der Tiere. Zur Unterstützung des Landwirts bei einer vorausschauenden Weideplanung und um übermäßiges Entwurmen und damit Resistenzbildungen zu vermeiden, sind vier Entscheidungsbäume zur Endoparasitenbekämpfung erstellt und online gestellt worden. Sie sind unter www.weideparasiten.de frei und kostenlos zugänglich. Es gibt einen Entscheidungsbaum für junge Rinder der ersten Weidesaison in der intensiven Milchviehhaltung, einen Entscheidungsbaum für junge Rinder in Mutterkuhhaltung und jeweils einen Entscheidungsbaum für Schafe und Ziegen.

Mit Hilfe dieser Entscheidungsbäume werden anhand der individuellen betrieblichen Situation Vorschläge zu Zeitpunkt und Art der Behandlung der Jungtiere gemacht. Durch die mehrfachen Verzweigungen und unterschiedlichen Antwortmöglichkeiten in den Entscheidungsbäumen können verschiedene Weidestrategien virtuell ausprobiert werden. So wird verständlich, welchen Einfluss eine veränderte Weideplanung auf die Behandlung der Jungtiere haben könnte.

Für ein neu gestartetes Projekt werden interessierte Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe gesucht, die Lust haben, innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren mit Unterstützung örtlicher Berater die Entscheidungsbäume in ihrem Betrieb anzuwenden. Voraussetzung ist, dass die erstsömmrigen Jungtiere auf der Weide gehalten werden und die Gruppengröße nicht unter 10 Tieren liegt. Zu Beginn des Projekts wird es eine Informationsveranstaltung des Thünen-Instituts für ökologischen Landbau in Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratern des Rindergesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse von M-V geben. Innerhalb des Projektzeitraumes werden ein jährlich stattfindender Beratungsbesuch, ein kostenloses einzelbetriebliches Monitoring (4x Sammelkotprobenuntersuchung) sowie eine dreimalige Betriebserhebung durchgeführt. Am Ende der Laufzeit wird der Erfolg des Projekts untersucht sowie Verbesserungsvorschläge aller Beteiligten aufgenommen. Hier ist von besonderer Bedeutung, inwiefern Behandlungsroutinen und Entwurmungsstrategien einzelbetrieblich aufgrund der Arbeit mit den Entscheidungsbäumen geändert wurden und Maßnahmen präventiven Weidemanagements umgesetzt wurden. Eine Abschlussveranstaltung, zu der alle am Projekt beteiligten Betriebe und Berater zum regen Gedankenaustausch eingeladen sind, rundet das Projekt ab.

Für weitere Informationen zur Teilnahme und Informationsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an:

Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse von M-V
Dr. Ulrike Falkenberg, Dr. Christine Komorowski
Neustrelitzer Str. 120 , 17033 Neubrandenburg
Tel.: 0173 2083382 od. 0172 3655298
Fax: 0395 380-19990
u.falkenberg@tskmv.de, ch.komorowski@tskmv.de

Schutz vor BHV1-Infektionen in Rinder haltenden Betrieben

Schutz vor BHV1-Infektionen in Rinder haltenden Betrieben
Biosicherheitsmaßnahmen – unerlässlich zum Schutz vor BHV1-Infektionen in Rinder haltenden Betrieben

Deutschland ist seit dem Frühjahr 2017 ein anerkanntes BHV1-freies Gebiet (Artikel-10-Gebiet nach der
Richtlinie 64/432/EWG). Trotzdem muss in Deutschland immer noch in einzelnen Fällen der Ausbruch
oder der Verdacht des Ausbruchs der BHV1-Infektion in Rinder haltenden Betrieben festgestellt werden.
In dem BHV1-freien Gebiet sind die Rinderbestände aufgrund des bestehenden Impfverbotes ungeschützt
und somit voll empfänglich für eine BHV1-Infektion. Diese derzeit sehr sensible Phase in der
Aufrechterhaltung des BHV1-freien Status macht die Durchführung von Biosicherheitsmaßnahmen zur
Infektionsprophylaxe für jeden Rinderhalter absolut notwendig.
Geringe Nachlässigkeiten im Seuchenschutz können zu großen Schäden führen. Deshalb sollten Sie die
Biosicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb überprüfen und alles dafür tun, dass Tierseuchenerreger
weder in den Bestand eingeschleppt, noch aus dem Bestand verschleppt werden können. Diese Forderung
wurde für alle Tierhalter in § 3 des Tiergesundheitsgesetzes festgeschrieben. Im Folgenden haben wir
wichtige Eckpunkte für Sie zusammengefasst:

Personenverkehr

  • Stellen Sie betriebseigene Schutzkleidung und Stiefel bzw. Einmalkleidung für betriebsfremde
    Besucher (Tierarzt, Viehhändler, Besamer, Berater u. a.) zur Verfügung und achten auf ihre
    Verwendung.
  • Richten Sie an den Stalleingängen funktionstüchtige Stiefeldesinfektionsvorrichtungen ein und
    achten auf die Benutzung.
  • Beschränken Sie den Besucherverkehr auf das absolut notwendige Maß und überlegen Sie, wie Sie
    an „Tagen des offenen Hofes“ oder anderen Veranstaltungen den direkten und indirekten Tierkontakt
    durch Besucher vermeiden.

Viehverkehr

  • Kaufen Sie nur Rinder aus BHV1-freien Betrieben in Artikel 10-Regionen zu.
  • Bei Zukauf von Tieren fordern Sie zur Sicherheit über den Gesundheitsstatus des Herkunftsbestandes
    eine aktuelle und gültige amtstierärztliche Bescheinigung zur BHV1-Freiheit des Herkunftsbestandes
    ein. Beachten Sie, dass die letzte Bestandsuntersuchung im Herkunftsbestand nicht länger als
    maximal 12 Monate zurück liegt.
  • Die Durchführung einer Quarantäne und Untersuchung der Zukaufstiere vor der Einstallung bringt
    größte Sicherheit der Einstallung gesunder Tiere, nicht nur bezogen auf den BHV1-Status.
  • Zukaufstiere sollten direkt von dem Herkunftsbetrieb zum Bestimmungsbetrieb transportiert werden
    (keine Sammeltransporte, Sammelstelle, Zwischenstopp im Händlerstall).
  • Lassen Sie Viehtransportfahrzeuge generell nicht durch den Tierbestand fahren, sondern am Rand
    des Betriebes be- und entladen.

Andere Übertragungsmöglichkeiten?

  • Prüfen Sie, ob ihr Betrieb andere Kontakte zu Rinderbetrieben hat. Der Kontakt durch gemeinsam
    genutzte Technik oder Lieferfahrzeuge, die mehrere Betriebe hintereinander anfahren, ist ein BHV1-
    Übertragungsrisiko. Eine entsprechende Reinigung und Desinfektion gemeinsam genutzter Technik
    muss zwingend erfolgen.
  • Die Lagerung von Kadavern muss am Rand des Betriebes erfolgen, damit das Fahrzeug der
    Tierkörperbeseitigung nicht über das Betriebsgelände fährt.
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