Leitfaden zum Umgang mit kranken und verletzten Schweinen

Leitfaden zum Umgang mit kranken und verletzten Schweinen

Das Netzwerk Fokus Tierwohl hat einen Leitfaden zum Umgang mit kranken und verletzten Tieren erarbeitet.
Für die kostenlose Nutzung des Leitfadens benötigen Sie allerdings ein Benutzerprofil .

Der Leitfaden enthält nützliche Tipps zur Verbesserung der Tierbeobachtung und zum rechtzeitigen Erkennen von Gesundheitsproblemen.

Ein Entscheidungswegweiser unterstützt Sie bei der artgerechten Versorgung, Pflege und Behandlung kranker und verletzter Schweine.

Umfangreiche Bebilderung, Kurzvideos aus der Praxis sowie Querverweise und Links erleichtern Ihnen das Einschätzen der Schwere der Erkrankung oder Verletzung anhand von Einstufungen.

Aus der Einstufung nach Schweregrad ergibt sich das weitere Vorgehen, zum Beispiel:

  • ob das Tier in der Gruppe verbleiben kann ohne behandelt zu werden
  • ob das Tier sofort in eine Krankenbucht sollte oder
  • ob es getötet werden muss, weil eine Heilung nicht mehr zu erwarten ist.

Die Handlungsempfehlungen werden durch anschauliche Symbole dargestellt.

Verwenden Sie den Leitfaden mühelos im Stall, sodass Sie die Bild- und Videobeispiele direkt mit der Situation vor Ort vergleichen und Entscheidungen treffen können.

Empfehlungen zur Gestaltung von Krankenbuchten finden Sie im Leitfaden (S. 52-60).

Eine gekürzte Onlineversion in englisch, polnisch, rumänisch und ukrainisch steht zur Verfügung.

Die Afrikanische Schweinepest hat Mecklenburg-Vorpommern erreicht – Bitte prüfen Sie die Biosicherheit in Ihrem Betrieb!

Die Afrikanische Schweinepest hat Mecklenburg-Vorpommern erreicht – Bitte prüfen Sie die Biosicherheit in Ihrem Betrieb!

Die Universität Vechta hat in einem Verbund mit zahlreichen Experten eine ASP-Risikoampel erstellt. Damit hat jeder die Möglichkeit, seinen Betrieb auf  Schwachstellen zu überprüfen. Dieser Service ist kostenfrei und anonym.

Investieren Sie 1 Stunde für die Überprüfung. Link

Sie erhalten eine betriebsspezifische Risikobewertung und eine To-Do-Liste, um das ASP-Eintragsrisiko in Ihrem Betrieb zu minimieren.

Informationen des Landwirtschaftsministerium M-V erhalten Sie unter Afrikanische Schweinepest (ASP)

Ergebnisse zu den Landesprogrammen PRRS und Salmonellen-Monitoring

Ergebnisse zu den Landesprogrammen PRRS und Salmonellen-Monitoring

Programm der TSK M-V zur PRRS-Statuserhebung der Schweinebestände, Überwachung PRRS-unverdächtiger Schweinebestände sowie Durchführung betriebsspezifischer Bekämpfungsmaßnahmen in PRRS-positiven Beständen

Programm der Tierseuchenkasse von M-V zum Salmonellen-Monitoring in Schweinezucht-, Ferkelproduktions- und spezialisierten Ferkelaufzuchtbetrieben sowie zur Reduzierung der Salmonellenbelastung in Schweine haltenden Betrieben

Beide Programme traten am 01.01.2018 in Kraft.

 

Anzahl der teilnehmenden Betriebe

Teilnehmer PRRS-ProgrammTeilnehmer Salmonellen-Programm
gesamtSauMastgesamtSauAufzucht
NWM74344
LUP191631616
LRO141311313
MSE1468651
VG93633
VR2222
65441743421

Ergebnisse im PRRS-Programm
Für 2021 wurden 46 Zertifikate ausgestellt.
33 Betriebe PRRS-unverdächtig
13 Betriebe PRRS-positiv

Ergebnisse im Salmonellen-Programm
Für 2021 wurden 37 Zertifikate ausgestellt.
18 Betriebe Kategorie 1      (Anteil positiver Proben 0 – < 20 %)
9 Betriebe Kategorie 2       (Anteil positiver Proben 20 – > 40 %)
10 Betriebe Kategorie 3     (Anteil positiver Proben > 40 %)

Ergebnisse 2021
Infoblatt Landesprogramm PRRS und Salmonellen-Monitoring

Ergebnisse 2020
Infoblatt Landesprogramm PRRS und Salmonellen-Monitoring

Ergebnisse 2019
Infoblatt Landesprogramm PRRS und Salmonellen-Monitoring

Ergebnisse 2018
Infoblatt Landesprogramm PRRS und Salmonellen-Monitoring

Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland erreicht

Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland erreicht

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein-Kadaver hat sich bestätigt. Der Fundort im Landkreis Spree-Neiße liegt unweit der deutsch-polnischen Grenze. Aber Luftlinie auch nur noch 140 km von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern.

Was können Sie als Schweinehalterin/Schweinehalter tun?

Der wichtigste Schutz für Ihre Schweine ist die Einhaltung der seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen, auch betriebliche Biosicherheit genannt. Die Schutzmaßnahmen gelten für alle Schweinehalter, unabhängig von der Größe Ihrer Schweinehaltung. Hinweise finden Sie in der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung. Ihr zuständiges Veterinäramt berät Sie hierzu gern.

Verstöße gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen, auch unzureichende Hygienemaßnahmen in der Tierhaltung, können zum Versagen oder zur Kürzung der Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse von M-V (TSK) führen.

Haben Sie Ihren Tierbestand korrekt gemeldet?

Zur Sicherung Ihrer Ansprüche ist es unabdingbar, dass der tatsächliche Tierbestand bei der TSK gemeldet wird. Ein durch Falschmeldung eingesparter Beitrag zur TSK steht in keinem Verhältnis zu einem daraus resultierenden Versagen oder der Kürzung eines Leistungsanspruches. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!

Welche Kosten trägt die Tierseuchenkasse von M-V?

Muss ein Tierbestand wegen des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuchen, zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest, gekeult werden, ersetzt die TSK dem Eigentümer der Tiere den sogenannten gemeinen Wert der getöteten Tiere. Auch die Kosten für die Tötung und ordnungsgemäße Entsorgung der Tiere werden von der TSK erstattet.

Den Anspruch auf diese Leistungen der TSK hat ein Tierhalter jedoch nur, wenn er seinen Tierbestand korrekt gemeldet und den Beitrag rechtzeitig gezahlt hat.

Bekommt ein Tierhalter weitere Unterstützung?

Ja!

In kleinen Tierbeständen kann die Keulung der Tiere durch einen Tierarzt vorgenommen werden, den Sie als Tierhalter beauftragen.

In großen Beständen ist diese Maßnahme in der Regel durch einen Tierarzt nicht mehr leistbar. Für diese Fälle hat die TSK für Schweine- und Geflügelhalter Seuchenvorsorge-Vereinbarungen mit einem Dienstleister, der GESEVO GmbH, getroffen.

Die Seuchenvorsorge-Vereinbarung umfasst im Falle einer amtlich angeordneten Bestandstötung folgende Leistungen:

  • Den Schutz des betroffenen Bestandes gegen unbefugtes Betreten (nicht im öffentlichen Raum).
  • Die Einleitung einer Entwesung (Schadnagerbekämpfung) des betroffenen Bestandes vor Beginn der Tötungsmaßnahmen.
  • Die Einrichtung von Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen für Fahrzeuge sowie Duschen.
  • Die Tötung des Bestandes nach amtlicher Anordnung des zuständigen Veterinäramtes.
  • Die unverzügliche Räumung der getöteten oder verendeten Tiere sowie die Verladung dieser Tiere in die Fahrzeuge des Entsorgungsbetriebes (SecAnim GmbH).
  • Desinfektionsmaßnahmen während der Tötung und Räumung sowie für den Einsatzbereich nach der Räumung.

Die nach Abschluss der Räumung amtlich angeordneten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in den Ställen und den weiteren Räumen des Betriebes sind nicht Bestandteil der Vorsorgevereinbarungen der TSK. Diese sind vom Tierhalter selbständig zu organisieren und vorzunehmen. Aber auch hier ist der Dienstleister bei der Organisation behilflich.

Sie erreichen die GESEVO GmbH unter den Rufnummern: 04471 9650 oder 0171 99 80 405.

Freundliche Grüße
Ihre Tierseuchenkasse von M-V

Sachkundenachweis für die Ferkelnarkose mit Isofluran

Sachkundenachweis für die Ferkelnarkose mit Isofluran

Mecklenburg-Vorpommern bereitet aktuell Lehrgänge zur Erlangung der Sachkunde nach der Ferkelbetäubungs-Sachkunde-Verordnung (FerkBetSachkV) vor.
In Vorbereitung und Durchführung der Lehrgänge arbeitet M-V mit der Landwirtschaftskammer SH zusammen.

Die anerkannte Schulung zum Sachkundenachweis beinhaltet:

  • Mindestens 12 Std. Theorie und praktische Unterweisung (rechtliche Vorschriften, Anatomie, Physiologie, Narkose, Hygiene, Umgang mit Arzneimitteln, Gerätewartung);
  • Schriftliche und mündliche Prüfung;
  • Danach Praxisphase mit Unterweisung und anschließender praktischer Prüfung (Vorbereitung der Ferkel, Umgang mit den Geräten, Narkoseüberwachung, Reinigung und Desinfektion);
  • Prüfungen durch wirtschaftlich unabhängigen Tierarzt/Tierärztin;
  • Regelmäßige Fortbildung nach den ersten 3 Jahren, später 5 Jahren.

Voraussetzungen für den Sachkundenachweis

  • Teilnehmer/Teilnehmerin muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • erforderliche Zuverlässigkeit
  • Ausbildung oder mindestens 2 Jahre Tätigkeit in der Ferkelerzeugung
  • Lehrgang und bestandene Prüfung

Termine für die Lehrgänge
12. Oktober 2020 im FBN Dummerstorf
13. Oktober 2020 im Trend-Hotel Banzkow
19. Oktober 2020 im FBN Dummerstorf

Anmeldung
Für die weitere Planung und Organisation ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich schon jetzt anmelden.

Ansprechpartner:
Herr Dr. Broschewitz    b.broschewitz@lm.mv-regierung.de
Herr Dr. Brüggemann   Tel. 0385 395320

 

Zertifizierte Isofluran-Narkosegeräte

Zertifizierte Isofluran-Narkosegeräte

Die zuständige Expertenkommission der DLG (Deutsche Landwirtschaftsgellschaft e.V.) hat die ersten drei getesteten Isofluran-Narkosegeräte für die Ferkelkastration zertifiziert.

Bei den zertifizierten Geräten handelt es sich um:

PigNap 4.0 des Herstellers BEG Schulze Bremer GmbH

Anestacia des Herstellers GDO B.V. (in der Ausführung mit drei Narkosestationen)

Porc-Anest 300 des Herstellers Promatex Automation AG

Isofluran – Betäubung durch Landwirt möglich

Isofluran – Betäubung durch Landwirt möglich

Sauenhalter dürfen ihre Ferkel vor einer Kastration künftig selbst betäuben.
Der Bundestag billigte am 28. Juni 2019 eine entsprechende Verordnung. Die Neuregelung ermöglicht es Landwirten, die Ferkel nach einer entsprechenden Schulung mit dem Gas Isofluran zu betäuben.

Um den entsprechenden Sachkundenachweis zu erlangen, müssen die Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein sowie eine einschlägige Berufsausbildung bzw. Studium oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln nachweisen können. Zudem müssen sie einen theoretischen Lehrgang sowie eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes mit anschließender Prüfung absolvieren.

Bewegung in der Ferkelkastration

Bewegung in der Ferkelkastration

Schweine werden gehalten, damit Menschen das Fleisch der Tiere als wertvolles Lebensmittel genießen können.

Allein aus diesem Grund werden die männlichen Ferkel seit Jahrhunderten kastriert, da es bei der Zubereitung des Fleisches unkastrierter männlicher Tiere zu unan­genehmen Fleischgeruch kommen kann. Dieser Geruch tritt bei männlichen Tieren mit dem Eintritt der Geschlechtsreife in unterschiedlicher Ausprägung auf und wird auch nicht von allen Verbrauchern gleichermaßen wahrgenommen. Aus vorbeu­gendem Verbraucherschutz und zur Ressourcenschonung werden daher weltweit Jungferkel kastriert – in Deutschland unter Schmerzmitteln. Auf die Kastration männ­licher Ferkel werden Landwirte deshalb auch kaum verzichten können.

Um den typischen Ebergeruch im Schweinefleisch zu vermeiden, der beim Verbraucher nicht akzeptiert wird, erfolgt die Kastration der Ferkel in den ersten Lebenstagen. Alternativ stehen derzeit drei Verfahren zur Verfügung, die bereits in der Praxis geprüft werden:

  1. die Jungebermast,
  2. die Jungebermast mit Impfung gegen den Ebergeruch (die so genannte Immunokastration) und
  3. die chirurgische Kastration unter Inhalations- oder Injektionsnarkose.

Außerdem soll der in Dänemark angewandte „Skandinavische Weg“ getestet werden. Darunter versteht man eine Kastration nach einer Lokalanästhesie, die durch den Landwirt vorgenommen wird. Dafür müssen aber sowohl das Tierschutzgesetz als auch das Arzneimittelgesetz geändert werden. Alle vier Möglichkeiten sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht und beschrieben.

Findet die Politik beim Thema Ferkelkastration weiter keine pragmatische Lösung, steht die Existenz vieler deutscher Ferkelerzeuger auf dem Spiel. Auch verlieren nicht kastrierte Schweine – ob geimpft oder nicht –immer weiter an Boden auf dem Markt. Gerade dänische und niederländische Ferkel, die unter lokaler Betäubung bzw. CO2-Narkose kastriert wurden, dürften ab dem kommenden Jahr einen riesigen Wettbewerbsvorteil besitzen und verstärkt auf die Reise nach Deutschland geschickt werden.

Der Ruf nach der Zulassung des vierten Weges, der Lokalanästhesie, als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration wird in der Praxis immer lauter. Das Tierschutzgesetz sieht bislang vor, dass die betäubungslose Kastration der Ferkel ab 1. Januar 2019 verboten ist.

Einige Bundesländer setzen sich dafür ein, dass bei Ferkeln eine Kastration ohne Betäubung für eine begrenzte Zeit weiterhin zulässig ist. Dazu müsste eine Änderung des Tierschutzgesetzes erfolgen. Besagte Bundesländer haben diesbezüglich eine Bundesinitiative gestartet. Niedersachsen möchte die Übergangsregelung um drei Jahre verlängern. Die bayrische Initiative zielt bislang auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ab.

Allerdings hat der Agrarausschuss des Bundesrates im September 2018 gegen einen zeitlichen Aufschub des zum Jahresende greifenden Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt. Bayern hatte den Aufschub beantragt. Auch die Plenarsitzung der Länderkammer am 21. September 2018 brachte keinen mehrheitsfähigen Antrag für eine längere Übergangsfrist zustande.

Unsere Tierhalter benötigen dringend eine klare und gangbare Perspektive für die Ferkelkastration. Hier seien praxistaugliche und umsetzbare Alternativen zu den bisherigen Verfahren gefordert. Ein Inkrafttreten des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration zum 01. Januar 2019 unter den gegenwärtigen Bedingungen würde in Deutschland zu erheblichen Strukturveränderungen in der hiesigen Schweinehaltung führen und die Ferkelproduktion einbrechen lassen. Die Sauenhalter in Deutschland wären nicht mehr wettbewerbsfähig und noch mehr Ferkel, insbesondere aus Dänemark und den Niederlanden, würden importiert.

Die Koalitionsparteien haben sich am 02.11.2018 auf einen Gesetzentwurf verständigt, mit dem die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre verlängert wird.

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