Datenschutzhinweise für registrierte Tierhalter

Datenschutzhinweise für registrierte Tierhalter

Sehr geehrte Tierhalterin, sehr geehrter Tierhalter,
ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung -DSGVO- (Verordnung (EU) 2016/679, ABl. der EU L 119 vom 4.5.2016 S. 1). Danach ist die Tierseuchenkasse von M-V verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Datenschutzrechte zu informieren.

Wofür werden Ihre Daten verarbeitet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Tierseuchenkasse von M-V hat die Aufgabe Tierverluste durch anzeigepflichtige Tierseuchen oder seuchenartige Erkrankungen sowie Kosten der Tötung und Verwertung, die bei der Bekämpfung dieser Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen entstehen, zu erstatten. Darüber hinaus kann sie u. a. Kosten zu planmäßigen Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen und seuchenhaft verlaufenden Tierkrank-heiten oder Zoonosen übernehmen. Die Aufgaben der Tierseuchenkasse von M-V sind in § 9 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz M-V (TierGesGAG M-V) normiert.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt. Insbesondere werden personenbezogene Daten nach § 20 TierGesGAG M-V zum Zwecke der Beitragserhebung und nach §§ 15 ff. TierGesGAG M-V zum Zwecke der Leistungsgewährung erhoben und verarbeitet.

Wo werden personenbezogene Daten erhoben?

Die Erhebung von personenbezogenen Daten erfolgt überwiegend direkt bei der betroffenen Person. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten gemäß § 6 Absatz 1 und 2 TierGesGAG M-V aus folgenden Drittquellen erhoben: Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (zentrale Datenbank HI-Tier: www.hi-tier.de), Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte, Einwohnermeldeämter und Vollstreckungsbehörden.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten werden bei der Tierseuchenkasse von M-V unter Berücksichtigung der gesetzlichen und insbesondere der haushaltsrechtlichen Vorschriften gespeichert. Die Speicherdauer der bei der Tierseuchenkasse von M-V gesammelten persönlichen Daten orientiert sich an den in den Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung zu den §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Aufbewahrungsfristen betragen 10 Jahre nach Ablauf des Jahres der Entstehung. Werden Daten mit unterschiedlicher Aufbewahrungsdauer zusammen verarbeitet, gilt für die Löschung die jeweils längste Frist.

An wen werden Ihre Daten übermittelt?

Angaben aus den Tierbestandsmeldungen dienen zugleich gemäß § 20 Absatz 7 TierGesGAG M-V der Durchführung von Maßnahmen, zu denen die Tierseuchenkasse von M-V Leistungen erbringt. Die Daten können gemäß § 6 Absatz 1 TierGesGAG M-V zur Vorbeuge und Bekämpfung von Tierseuchen an die Veterinärämter und an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern übermittelt werden.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Betroffene können von der Tierseuchenkasse von M-V Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten (Artikel 15 DSGVO) und deren Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) verlangen.
Eine Löschung (Artikel 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) kann für Daten verlangt werden, die nicht für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Tierseuchenkasse von M-V notwendig sind.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Für die Datenverarbeitung verantwortlich:

Tierseuchenkasse von M-V
Neustrelitzer Str. 120
17033 Neubrandenburg

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die

Datenschutzbeauftragte der Tierseuchenkasse von M-V
Neustrelitzer Str. 120
17033 Neubrandenburg

datenschutzbeauftragter@tskmv.de

Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Die zuständige Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter folgender Anschrift:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstr. 74 a
19055 Schwerin

Telefon: +49 385 59494 0
Telefax: +49 385 59494 58

info@datenschutz-mv.de
www.datenschutz-mv.de
www.informationsfreiheit-mv.de

Infobrief – Flugling

Infobrief – Flugling

Liebe Imkerinnen und Imker,

haben Sie schon an die Jungvolkbildung gedacht?
Wir bekommen durch diese Maßnahme zwar nur eine überschaubare Anzahl von Milben aus den Altvölkern. Wenn man jedoch bedenkt, dass die Varroa-Population von Anfang April bis Ende August ca. sieben Reproduktionszyklen durchläuft und bis dahin aus einer Milbe leicht über 50 Exemplare werden, könnten später im Jahr genau diese Milben das Zünglein an der Waage gewesen sein.

Wie bilde ich einen Ableger, wenn ich nur einen Bienenstand habe?

Wie wir wissen, fliegen die Bienen an ihren Ursprungsort zurück. Einfach mehr Bienen als üblich in den Brutableger abzukehren, kann mal gut, mal weniger gut gelingen, zudem muss die Königin gefunden werden. Eine andere Methode ist es, einen Flugling zu bilden. Hierfür benötige ich weder einen zweiten Standplatz, noch muss nach der Königin gesucht werden. Die Nachteile: Man kann pro Volk nur einen Ableger bilden. Wollen Sie mit dem Flugling noch Honig ernten, bleibt nur die obligatorische Spätsommerbehandlung nach Trachtende. Ohne nachfolgende Honigernte empfiehlt sich in der brutfreien Phase eine Sprühbehandlung mit Milch- oder Oxalsäure.

Was ist ein Flugling?

Wenn Sie die mit Bienen besetzte Beute von ihrem Standort ein paar Meter verstellen und an den Ort der „alten“ Beute eine „neue“ Beute setzen, haben Sie einen Flugling gebildet. Natürlich muss darin etwas sein, das für weisellose Bienen äußerst attraktiv ist. Das wäre entweder eine Wabe mit Eiern bzw. jüngster Brut oder eine Königin.
Und so geht es:

  1. Wichtig ist, dass gutes Flugwetter herrscht und Sie den Flugling nicht zu spät am Tag bilden. Wir möchten ja, dass möglichst schnell, möglichst viele Bienen zurückfliegen.
  2. Stellen Sie ein starkes Volk, von dem Sie Nachkommen ziehen wollen, ein paar Meter entfernt vom alten Standort A auf den neuen Standort B.
  3. Eine saubere Beute kommt auf Standort A.
  4. Dem Volk auf Standort B entnehmen Sie zwei bis drei Brutwaben, aber nicht mehr als zwei Drittel der gesamten vorhandenen Brut, denn beide Teile müssen stark genug für die Einwinterung werden können! Mindestens eine Wabe im Flugling muss Eier oder jüngste Brut haben. Um sicherzugehen, dass die Königin nicht dabei ist, kehren Sie die Waben ab. Falls Sie die Königin auf einer anderen Wabe zufällig gesehen haben, können Sie die Pflegebienen natürlich auch auf den Waben lassen. Die entstandenen Lücken im Volk B, werden durch Leerwaben oder Mittelwände ersetzt.
  5. Jetzt hängen Sie die entnommenen Waben in die neue Beute auf Standort A. Die Flugbienen werden zurückkehren und die Brut pflegen. Es ist erstaunlich, dass so etwas möglich ist! Die alten Flugbienen können sich wieder zu Pflegebienen verjüngen, die Futtersaftdrüsen werden reaktiviert und die Brut wird gepflegt.
  6. Den Flugling füllen Sie mit Mittelwänden und achten Sie auf genügend Futterreserve. Wenn Sie Honigwaben anderer Völker zuhängen, können Faulbrutsporen übertragen werden. Daher sollten Sie zuvor eine Futterkranzprobe durchführen. Falls gefüttert werden muss, sollte dies erst am späten Abend erfolgen. Bei Ihrem Flugling und dem geschwächten Wirtschaftsvolk müssen die Fluglöcher eingeengt werden. Nach ca. 30 Tagen sollte der Ableger auf Weiselrichtigkeit überprüft werden.
  7. Sobald die neue Königin in Eiablage gegangen ist und die Zellen noch nicht verdeckelt sind, werden die mit Bienen besetzten Waben außerhalb der Flugzeit mit Milch- oder Oxalsäure besprüht.

Diese Art der Ablegerbildung genügt sicherlich nicht den Ansprüchen ambitionierter Imker, aber für diejenigen unter Ihnen, die wenige Völker an einem Ort haben, ist es eine sehr einfach anzuwendende Methode der Jungvolkbildung.

Gesunde Bienen und viel Spaß am Imkern
wünscht Ihnen

Tobias Dittmann

Fachberater für Imkerei

Schutzmaßregeln zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände

Schutzmaßregeln zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände

1. Wildvogelbewegungen im Umfeld der Geflügelhaltung beobachten (Tote)
2. Eintragsmöglichkeiten für jedem Bestand sehr genau analysieren
– Futtersilos /Leckagen/ Zugang Wildvögel;
– Einstreulagerung neben dem Stall (mind. 6 Wochen Zwischenlagerung unter
Verschluss);
– Arbeitsschutzbekleidung / ggf. im Stall lassen (kleine Haltungen);
– Sentinelhühner bei Enten-/ Gänsehaltung genau beobachten;
– Futter grundsätzlich vor Wildvögeln (v.a. Wasservögeln) abschirmen
besonders Wildenten und Möwen;
– keine fremden Personen zum Geflügel lassen – insbesondere aus Ländern wo
in letzter Zeit Geflügelpest -Fälle aufgetreten sind (z.B. Polen, Russland,
Rumänien; Nachbarschaftsbesuche beachten;
– keine Speisereste an Geflügel verfüttern oder auf Dunghaufen
(Kompostierung) für Vögel /Geflügel zugänglich lagern;
– bei Stallreinigung/ Desinfektion auf Vogelnester (Vorraum/ Decken) achten;
Lüftungseinrichtungen (Staub) bei Reinigung und Desinfektion beachten
3. Einschleppung über Handel/ Ausstellungen
Zukauf/ Einstallung nur aus bekannten Herkünften (Atteste/ Zertifikate) – Gebietsstatus
beachten (ggf. Veterinäramt konsultieren);
Transportfahrzeug/ Transportmittel/ Käfige Sauberkeit/ Desinfektion beachten;
4. Persönliche Hygiene
Hände gründlich waschen (vor- und nach Tierkontakten/ Stallarbeiten) am besten mit
Desinfektionsseifen (z.B. vom Tierarzt oder aus der Apotheke).

Influenzavirus-Infektionen bei Geflügel früh erkennen – Einschleppung vermeiden

Influenzavirus-Infektionen bei Geflügel früh erkennen – Einschleppung vermeiden

Infektionen mit aviären Influenzaviren, insbesondere mit hochpathogenen Erregern (Geflügelpest), können neben dem Leiden für die betroffenen Tiere zu massiven Verlusten in Geflügelhaltungen und zu schweren wirtschaftlichen Folgen für den Handel führen. Je früher die Infektionen entdeckt werden, umso eher kann es gelingen, das Ausbruchsgeschehen einzudämmen und die Schäden gering zu halten.

Es ist daher von größter Bedeutung, dass die tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen (§ 4 Geflügelpest-Verordnung) zur frühen Erkennung von Infektionen mit aviären Influenzaviren strikt eingehalten werden: Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 % der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einem erheblichen Absinken der Legeleistung oder der Futter- und Wasseraufnahme, so hat der Tierhalter unverzüglich den Bestandstierarzt oder zuständigen Amtstierarzt zu informieren, der daraufhin Abklärungsuntersuchungen zum Ausschluss anzeigepflichtiger Tierseuchen wie z.B. der Geflügelpest durch geeignete Untersuchungen veranlasst.. Das gleiche gilt für Geflügelbestände, in denen ausschließlich Enten und Gänse gehalten werden, wenn über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder ein Rückgang der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 % eintritt.

Darüber hinaus kommt Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen, auch Kleinbetrieben, eine hohe Bedeutung zu, um die Einschleppung von aviären Influenzaviren zu vermeiden. Auf das dazu vorliegende Merkblatt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes MecklenburgVorpommern wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Es wird ferner darauf verwiesen, dass im Tierseuchenfall ein Anspruch auf Entschädigung nach § 15 des Tiergesundheitsgesetzes nur besteht, wenn ein Tierbestand und die Anzahl der gehaltenen Tiere bei der Tierseuchenkasse korrekt gemeldet und die Beiträge fristgerecht entrichtet wurden.

Teilnehmer für Projekt „Weidemanagement“ des Thünen-Institutes gesucht

Teilnehmer für Projekt „Weidemanagement“ des Thünen-Institutes gesucht
Parasitenprophylaxe durch Weidemanagement – Entscheidungsbäume können helfen

Für jede Wiederkäuerhaltung mit Weidegang ist die Kontrolle der Magen-Darm-Strongyliden ausschlaggebend für Leistung und Gesundheit der Tiere. Zur Unterstützung des Landwirts bei einer vorausschauenden Weideplanung und um übermäßiges Entwurmen und damit Resistenzbildungen zu vermeiden, sind vier Entscheidungsbäume zur Endoparasitenbekämpfung erstellt und online gestellt worden. Sie sind unter www.weideparasiten.de frei und kostenlos zugänglich. Es gibt einen Entscheidungsbaum für junge Rinder der ersten Weidesaison in der intensiven Milchviehhaltung, einen Entscheidungsbaum für junge Rinder in Mutterkuhhaltung und jeweils einen Entscheidungsbaum für Schafe und Ziegen.

Mit Hilfe dieser Entscheidungsbäume werden anhand der individuellen betrieblichen Situation Vorschläge zu Zeitpunkt und Art der Behandlung der Jungtiere gemacht. Durch die mehrfachen Verzweigungen und unterschiedlichen Antwortmöglichkeiten in den Entscheidungsbäumen können verschiedene Weidestrategien virtuell ausprobiert werden. So wird verständlich, welchen Einfluss eine veränderte Weideplanung auf die Behandlung der Jungtiere haben könnte.

Für ein neu gestartetes Projekt werden interessierte Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe gesucht, die Lust haben, innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren mit Unterstützung örtlicher Berater die Entscheidungsbäume in ihrem Betrieb anzuwenden. Voraussetzung ist, dass die erstsömmrigen Jungtiere auf der Weide gehalten werden und die Gruppengröße nicht unter 10 Tieren liegt. Zu Beginn des Projekts wird es eine Informationsveranstaltung des Thünen-Instituts für ökologischen Landbau in Zusammenarbeit mit den örtlichen Beratern des Rindergesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse von M-V geben. Innerhalb des Projektzeitraumes werden ein jährlich stattfindender Beratungsbesuch, ein kostenloses einzelbetriebliches Monitoring (4x Sammelkotprobenuntersuchung) sowie eine dreimalige Betriebserhebung durchgeführt. Am Ende der Laufzeit wird der Erfolg des Projekts untersucht sowie Verbesserungsvorschläge aller Beteiligten aufgenommen. Hier ist von besonderer Bedeutung, inwiefern Behandlungsroutinen und Entwurmungsstrategien einzelbetrieblich aufgrund der Arbeit mit den Entscheidungsbäumen geändert wurden und Maßnahmen präventiven Weidemanagements umgesetzt wurden. Eine Abschlussveranstaltung, zu der alle am Projekt beteiligten Betriebe und Berater zum regen Gedankenaustausch eingeladen sind, rundet das Projekt ab.

Für weitere Informationen zur Teilnahme und Informationsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an:

Rindergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse von M-V
Dr. Ulrike Falkenberg, Dr. Christine Komorowski
Neustrelitzer Str. 120 , 17033 Neubrandenburg
Tel.: 0173 2083382 od. 0172 3655298
Fax: 0395 380-19990
u.falkenberg@tskmv.de, ch.komorowski@tskmv.de

Schutz vor BHV1-Infektionen in Rinder haltenden Betrieben

Schutz vor BHV1-Infektionen in Rinder haltenden Betrieben
Biosicherheitsmaßnahmen – unerlässlich zum Schutz vor BHV1-Infektionen in Rinder haltenden Betrieben

Deutschland ist seit dem Frühjahr 2017 ein anerkanntes BHV1-freies Gebiet (Artikel-10-Gebiet nach der
Richtlinie 64/432/EWG). Trotzdem muss in Deutschland immer noch in einzelnen Fällen der Ausbruch
oder der Verdacht des Ausbruchs der BHV1-Infektion in Rinder haltenden Betrieben festgestellt werden.
In dem BHV1-freien Gebiet sind die Rinderbestände aufgrund des bestehenden Impfverbotes ungeschützt
und somit voll empfänglich für eine BHV1-Infektion. Diese derzeit sehr sensible Phase in der
Aufrechterhaltung des BHV1-freien Status macht die Durchführung von Biosicherheitsmaßnahmen zur
Infektionsprophylaxe für jeden Rinderhalter absolut notwendig.
Geringe Nachlässigkeiten im Seuchenschutz können zu großen Schäden führen. Deshalb sollten Sie die
Biosicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb überprüfen und alles dafür tun, dass Tierseuchenerreger
weder in den Bestand eingeschleppt, noch aus dem Bestand verschleppt werden können. Diese Forderung
wurde für alle Tierhalter in § 3 des Tiergesundheitsgesetzes festgeschrieben. Im Folgenden haben wir
wichtige Eckpunkte für Sie zusammengefasst:

Personenverkehr

  • Stellen Sie betriebseigene Schutzkleidung und Stiefel bzw. Einmalkleidung für betriebsfremde
    Besucher (Tierarzt, Viehhändler, Besamer, Berater u. a.) zur Verfügung und achten auf ihre
    Verwendung.
  • Richten Sie an den Stalleingängen funktionstüchtige Stiefeldesinfektionsvorrichtungen ein und
    achten auf die Benutzung.
  • Beschränken Sie den Besucherverkehr auf das absolut notwendige Maß und überlegen Sie, wie Sie
    an „Tagen des offenen Hofes“ oder anderen Veranstaltungen den direkten und indirekten Tierkontakt
    durch Besucher vermeiden.

Viehverkehr

  • Kaufen Sie nur Rinder aus BHV1-freien Betrieben in Artikel 10-Regionen zu.
  • Bei Zukauf von Tieren fordern Sie zur Sicherheit über den Gesundheitsstatus des Herkunftsbestandes
    eine aktuelle und gültige amtstierärztliche Bescheinigung zur BHV1-Freiheit des Herkunftsbestandes
    ein. Beachten Sie, dass die letzte Bestandsuntersuchung im Herkunftsbestand nicht länger als
    maximal 12 Monate zurück liegt.
  • Die Durchführung einer Quarantäne und Untersuchung der Zukaufstiere vor der Einstallung bringt
    größte Sicherheit der Einstallung gesunder Tiere, nicht nur bezogen auf den BHV1-Status.
  • Zukaufstiere sollten direkt von dem Herkunftsbetrieb zum Bestimmungsbetrieb transportiert werden
    (keine Sammeltransporte, Sammelstelle, Zwischenstopp im Händlerstall).
  • Lassen Sie Viehtransportfahrzeuge generell nicht durch den Tierbestand fahren, sondern am Rand
    des Betriebes be- und entladen.

Andere Übertragungsmöglichkeiten?

  • Prüfen Sie, ob ihr Betrieb andere Kontakte zu Rinderbetrieben hat. Der Kontakt durch gemeinsam
    genutzte Technik oder Lieferfahrzeuge, die mehrere Betriebe hintereinander anfahren, ist ein BHV1-
    Übertragungsrisiko. Eine entsprechende Reinigung und Desinfektion gemeinsam genutzter Technik
    muss zwingend erfolgen.
  • Die Lagerung von Kadavern muss am Rand des Betriebes erfolgen, damit das Fahrzeug der
    Tierkörperbeseitigung nicht über das Betriebsgelände fährt.

Hinweise zur Anwendung von Oxalsäure

Hinweise zur Anwendung von Oxalsäure

WIE WIRKT OXALSÄURE?
Oxalsäure ist ein Kontaktgift. Die genaue Wirkungsweise auf die Milben ist noch
nicht wirklich erforscht. Eine interessante Theorie lautet, dass die Varroamilbe die
Oxalsäurepartikel über ihre Haftlappen aufnimmt und auf diesem Weg das Gift in
den Organismus gelangt. Die Bienen verfügen zwar ebenfalls über Haftlappen,
diese werden aber nur auf sehr glatten Oberflächen benutzt. Auf den rauen
Oberflächen im Bienenstock sind diese zwischen den beiden Fußkrallen gefaltet, so
sollen zumindest auf diesem Weg keine oder kaum Wirkstoffe aufgenommen
werden können. Die Todesursache der Varroamilben könnte Dehydration sein,
denn auch bei den Bienen wurde eine
erhöhte Wasseraufnahme nach einer
Oxalsäurebehandlung festgestellt.

Afrikanische Schweinepest – Anzeigepflichtige Tierseuche

Afrikanische Schweinepest – Anzeigepflichtige Tierseuche

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. ASP ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich.

Bitte beachten Sie!

Die korrekte und rechtzeitige Meldung ihrer Tierbestände bei der Tierseuchenkasse ist ganz wichtig, ansonsten muss mit Kürzungen von Leistungen gerechnet werden oder es entfällt grundsätzlich der Anspruch auf Leistungen.
Dokumentieren Sie die Tierbewegungen (Bestandsregister führen und korrekte Meldung in der HI-Tier-Datenbank).
Es gibt Möglichkeiten der finanziellen Absicherung im Seuchenfall durch eine Ertragsschadenversicherung.

 

Infobrief – Heute schon an morgen denken

Infobrief – Heute schon an morgen denken

Liebe Imkerinnen und Imker,

das nächste Frühjahr kommt bestimmt! Ein stetes Pollen- und Nektarangebot während der gesamten Brutperiode ist die Basis für gesunde Bienen. Kaum eine Pollenart deckt alle Inhaltsstoffe ab, die eine Biene zum Überleben benötigt. Es kommt nicht nur auf die Menge, sondern auch auf die Vielfalt an.

Um die Lebensbedingungen für Bienen und andere Insekten in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern, können wir uns nicht nur auf die Greening-Maßnahmen der EU verlassen, sondern müssen selbst Initiative ergreifen.

Ich höre immer wieder von Projekten, die sich dieser Aufgabe widmen, aber noch nicht den Bekanntheitsgrad haben, den sie verdienen. Es ist wichtig, diese Initiativen zu fördern und ihnen eine Plattform zu bieten, damit interessierte Menschen wissen, wo und wie sie sich engagieren können. Oft genügt ein kleiner Anstoß, um jemanden für eine Idee zu begeistern!

Der Bienengesundheitsdienst möchte sich an der Förderung von Bienenweideprojekten beteiligen und möglichst alle Initiativen, die sich für die Verbesserung des Nahrungsangebotes für Bienen und andere Insekten in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen, auf der Webseite der Tierseuchenkasse und demnächst auch auf Facebook bekannt geben. So soll nach und nach ein Atlas der Bienenweideprojekte für Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Jeder, der sich engagieren will, kann sich so einen Überblick verschaffen und leichter einen Ansprechpartner finden.

Machen Sie mit und informieren Sie mich bitte, wenn Sie ein Projekt zur Förderung der Pflanzenvielfalt für Insekten kennen, betreiben oder planen, am besten mit einer kurzen Beschreibung, dem Ansprechpartner, der Telefonnummer und der E-Mailadresse. Diese Liste wird ständig erweitert und im Internet beworben!

Als Beispiel für ein schönes Bienenweideprojekt, in dem man sich engagieren kann, möchte ich die Bienenstraße vorstellen. Alle Informationen diesbezüglich finden Sie unter:
https://www.sternberger-seenland.de/projekte11/bienenstrasse.html
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit. Kommen Sie und Ihre Bienen gesund und munter ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Tobias Dittmann