Weibliche Fresser sind Kälber von Zweinutzungsrassen oder milchbetonten Rassen, die mit dem Ziel einer Mast bis zu etwa 550 bis 600 kg Lebendgewicht in einer vorgeschalteten Aufzuchtphase bis zu einem Körpergewicht von ca. 200 kg gemästet werden. Fresser mit einem Lebendgewicht größer 200 kg sind nach Nummer 3.3.2. zu bewerten.
Absetzer aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) bis zu einem Lebendgewicht von 200 kg werden ebenfalls nach Nummer 3.3.2. bewertet.
3.3.1. Gemeiner Wert
Grundlage für die Berechnung des gemeinen Werts stellt für Zweinutzungsrassen (XFF) der 55 kg-Wert, bei Masthybriden (XFM) der 48 kg-Wert und für milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.) der 45 kg-Wert eines Kalbes dar (Wert A).
Für reine Masthybriden (XFF) ist dafür der durchschnittliche Zuschlagspreis der Auktionsorte Weilheim in Oberbayern und Miesbach, für Masthybriden (XFM) der Zuschlagspreis der Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh Allgäu w. V. Kaufbeuren zugrunde zu legen. Bei Kälbern milchbetonter Rassen ist die Preisnotierung für Ab Hof verkaufte Kälber zu ermitteln.
Für weibliche Fresser mit einem Lebendgewicht von 200 kg sind folgende Beträge (Wert B) zugrunde zu legen:
- Reine Mastrindkreuzungen (XFF): 579 Euro
- Masthybriden (XFM): 467 Euro
- Milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.): 280 Euro
Die 200 kg Werte können entsprechend der aktuellen Marktlage angepasst werden.
Höhere Grundpreise, sowohl für den Ankauf zu Mastbeginn, als auch für den Verkauf mit 200 kg sind nachzuweisen.
Der gemeine Wert für weibliche Fresser mit einem Lebendgewicht bis 200 kg errechnet sich nach der Formel
Zweinutzungsrassen nach Buchstabe a:
Zweinutzungsrassen nach Buchstabe b:
Milchbetonte Rassen nach Buchstabe c:
Für Absetzer aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) sind die durchschnittlichen Preiserlöse nach dem Verdener Absetzermarkt, differenziert nach Gewichtsklassen, Geschlecht und Rassen, zu berücksichtigen.
3.3.2. Weibliche Mastrinder mit 201 bis 300 kg Lebendgewicht
Der gemeine Wert für weibliche Mastrinder mit einem Lebendgewicht zwischen 201 und 300 kg berechnet sich aus dem handelsüblichen Betrag für Fresser mit 200 kg Lebendgewicht nach Nummer 3.3.1. und einem Aufschlag für Mehrgewichte über 200 kg.
Für Mehrgewichte sind folgende Aufschläge zu gewähren:
- Reine Mastrindkreuzungen: 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)
- Masthybriden (XFM): 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)
- Milchbetonte Rassen: 1 Euro/kg brutto (0,93 Euro/kg netto)
Die Werte können entsprechend der aktuellen Marktlage angepasst werden.
3.3.3. Weibliche Mastrinder mit 301 bis 550 bzw. 600 kg Lebendgewicht
Grundlage für diese Tiergruppe bilden der 300 kg-Preis (Wert A) und der 550 bzw. 600 kg-Preis (Wert B).
Der 300 kg-Preis (Wert A) beträgt (basierend auf den Nummern 3.3.1 und 3.3.2) für weibliche Mastrinder:
- Reine Mastrindkreuzungen (XFF): 672 Euro
- Masthybriden (XFM): 560 Euro
- Milchbetonte Rassen (XMM, Sbt., Rbt.): 373 Euro
Bei Mastrindern aus Fleischrassen (Mutterkuhhaltung) sind dabei die durchschnittlichen Preiserlöse nach dem Verdener Absetzermarkt, differenziert nach Geschlecht und Rassen, zu berücksichtigen.
Bei der Ermittlung des 550 bzw. 600 kg-Preises (Wert B) für weibliche Tiere nach Buchstabe a bis c sind die Ausschlachtkoeffizienten und Handelsklassen folgender Tabelle zugrunde zu legen:
Milchbetonte Rassen | Masthybriden (XFM) | Reine Mastrindkreuzungen | |
Handelsklasse | O3 | R2 | U2 |
Ausschlachtkoeffizient | 0,53 | 0,55 | 0,58 |
Tabelle: zu erwartende Handelsklassen und Ausschlachtkoeffizienten in Abhängigkeit von der Rasse weiblicher Masttiere
Der gemeine Wert (GW) für weibliche Masttiere mit einem Lebendgewicht von 301 bis 600 kg (Mastrindkreuzung und Masthybriden nach Buchstabe a und b) errechnet sich somit aus folgender Formel
Bei Tieren aus der Färsenmast der milchbetonten Rassen nach Buchstabe c) ist aufgrund des geringeren Mastendgewichts folgende Formel zu nutzen:
Der 550 kg-Preis stellt hier den Wert B unter Anwendung der Handelsklasse O3 und eines Ausschlachtkoeffizienten von 0,53 dar.
3.3.4. Weibliche Masttiere mit einem Lebendgewicht größer 600 kg (nur Fleischrassen)
Der gemeine Wert GW) von weiblichen Tieren mit einem Lebendgewicht größer 600 kg ist nach der amtlichen Preisnotierung für Rindfleisch zu ermitteln. Zu erwartende Handelsklassen und Ausschlachtkoeffizienten sind der Tabelle unter Nummer 3.3.3. zu entnehmen.
Für alle nach Nummer 3 zu schätzenden Masttiere ist das Lebendgewicht der Tiere durch Wägung des Einzeltieres oder der Tiergruppe zu ermitteln. In begründeten Ausnahmefällen kann das Lebendgewicht geschätzt werden. In diesen Fällen sind die Gründe der Ausnahme sowie das Geburtsdatum des jeweiligen Tieres in der Schätzniederschrift anzugeben.